Tachyoon Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Hallo. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag die typische Klausel drinne "Nebenbeschäftigungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Arbeitgeber.". Ich habe vor, einen (selbstfinanzierten) Aufbaustudiengang zum Wirtschaftsinformatiker (FH) mit Diplom zu machen. Dieser Studiengang findet in 2 Semestern a 10 Wochen statt, beinhaltet eine Abschlußarbeit und ein Praxis-Projekt. Die 10 Wochen findet der Unterricht Freitags ab 14 Uhr und am Samstag statt. Zählt das in der Form bereits als Nebenbeschäftigung und bedarf damit der Zustimmung meines AG? CU Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigpac Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Hy, du verdienst doch mit deiner Weiterbildung kein Geld, also zählt sowas meiner Meinung nach nicht als Nebenbeschäftigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 27. Juni 2003 Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Original geschrieben von Tachyoon Zählt das in der Form bereits als Nebenbeschäftigung und bedarf damit der Zustimmung meines AG? Nein, tut es nicht, im Allgemeinen dürfte dein AG keine Einwände gegen eine private Weiterbildung haben. D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 27. Juni 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Juni 2003 Gut, dann kann ich den Vertrag ja unterschreiben auch ohne mir die Zustimmung vorher schriftlich zusichern lassen zu müssen. Vielen Dank für eure Antworten. @Darth_Zeus: Hätte ich eigentlich auch gedacht, dass da kein AG was gegen hat. Aber die Personaltante bei uns hatte vor 3 Monaten bedenken geäußert, als ich diese Fortbildung erwähnte, ob da nicht meine tägliche Leistung drunter leiden könne, da das ja eine Zusatzbelastung für mich sei. Dabei hatte sie auch erwähnt, dass das ja eine Nebenbeschäftigung sein könne. Wenn die Personalabteilung bei uns nicht so allmächtig wäre, wäre mir das schon fast egal gewesen, da mein direkter Chef mich da voll unterstützt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 29. Juni 2003 Teilen Geschrieben 29. Juni 2003 Na ne Nebenbeschäftigung ist es im Prinzip schon, aber nur keine, die dir der AG verbieten kann. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Fort- oder Weiterbildung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 30. Juni 2003 Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 Schätze mal die haben nur Angst, dass Du Ihnen zu schlau wirst (oder dann mit Deinem Diplom höhere Gehaltsforderungen stellst). Mit was Du Dich in Deiner Freizeit belastest, ob mit einem Studium oder jedem Wochenende bergsteigen, geht Deine Personalabteilung gar nichts an. Als Nebenbeschäftigung gilt nur etwas, wofür Du auch Geld kriegst. Solange es Deine berufliche Leistung nicht schmälert kann Dir Deine Freizeitaktivität "Aufbaustudium" keiner verbieten. (Nächstens wollen die wohl noch wissen wie oft Du in der Woche Sex hast. Sachen gibts...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 30. Juni 2003 Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 Es ist nicht so ganz richtig, dass es die Firma nichts angeht. Schließlich wird eine ganze Menge Zeit und Energie in solch ein Studium gesteckt, was sich eventuell negativ auf die Leistung in der Firma auswirken kann. Genauso kann die Firma etwas dagegen haben, wenn ein Arbeitnehmer richtigen Leistungssport ausübt (z.B. ein Handballspieler in der Regionalliga), da das Verletzungsrisiko sehr hoch ist und so Arbeitsausfälle vorprogrammiert sein. Zumindest im Öffentlichen Dienst müssen beide Dinge, die ich hier genannt habe, genehmigt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 30. Juni 2003 Teilen Geschrieben 30. Juni 2003 Was nach dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persoenlichkeit rechtlich aeusserst bedenklich ist. Macht hier jemand falsche Angaben kann ihn deswegen mit Sicherheit keiner feuern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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