Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo.

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag die typische Klausel drinne "Nebenbeschäftigungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Arbeitgeber.".

Ich habe vor, einen (selbstfinanzierten) Aufbaustudiengang zum Wirtschaftsinformatiker (FH) mit Diplom zu machen. Dieser Studiengang findet in 2 Semestern a 10 Wochen statt, beinhaltet eine Abschlußarbeit und ein Praxis-Projekt. Die 10 Wochen findet der Unterricht Freitags ab 14 Uhr und am Samstag statt.

Zählt das in der Form bereits als Nebenbeschäftigung und bedarf damit der Zustimmung meines AG?

CU

Geschrieben
Original geschrieben von Tachyoon

Zählt das in der Form bereits als Nebenbeschäftigung und bedarf damit der Zustimmung meines AG?

Nein, tut es nicht, im Allgemeinen dürfte dein AG keine Einwände gegen eine private Weiterbildung haben.

D_Z

Geschrieben

Gut, dann kann ich den Vertrag ja unterschreiben auch ohne mir die Zustimmung vorher schriftlich zusichern lassen zu müssen. Vielen Dank für eure Antworten. :)

@Darth_Zeus:

Hätte ich eigentlich auch gedacht, dass da kein AG was gegen hat. Aber die Personaltante bei uns hatte vor 3 Monaten bedenken geäußert, als ich diese Fortbildung erwähnte, ob da nicht meine tägliche Leistung drunter leiden könne, da das ja eine Zusatzbelastung für mich sei. Dabei hatte sie auch erwähnt, dass das ja eine Nebenbeschäftigung sein könne. Wenn die Personalabteilung bei uns nicht so allmächtig wäre, wäre mir das schon fast egal gewesen, da mein direkter Chef mich da voll unterstützt.

Geschrieben

Na ne Nebenbeschäftigung ist es im Prinzip schon, aber nur keine, die dir der AG verbieten kann. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Fort- oder Weiterbildung.

Geschrieben

Schätze mal die haben nur Angst, dass Du Ihnen zu schlau wirst (oder dann mit Deinem Diplom höhere Gehaltsforderungen stellst). Mit was Du Dich in Deiner Freizeit belastest, ob mit einem Studium oder jedem Wochenende bergsteigen, geht Deine Personalabteilung gar nichts an. Als Nebenbeschäftigung gilt nur etwas, wofür Du auch Geld kriegst. Solange es Deine berufliche Leistung nicht schmälert kann Dir Deine Freizeitaktivität "Aufbaustudium" keiner verbieten. (Nächstens wollen die wohl noch wissen wie oft Du in der Woche Sex hast. Sachen gibts...)

Geschrieben

Es ist nicht so ganz richtig, dass es die Firma nichts angeht. Schließlich wird eine ganze Menge Zeit und Energie in solch ein Studium gesteckt, was sich eventuell negativ auf die Leistung in der Firma auswirken kann.

Genauso kann die Firma etwas dagegen haben, wenn ein Arbeitnehmer richtigen Leistungssport ausübt (z.B. ein Handballspieler in der Regionalliga), da das Verletzungsrisiko sehr hoch ist und so Arbeitsausfälle vorprogrammiert sein.

Zumindest im Öffentlichen Dienst müssen beide Dinge, die ich hier genannt habe, genehmigt werden.

Geschrieben

Was nach dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persoenlichkeit rechtlich aeusserst bedenklich ist. Macht hier jemand falsche Angaben kann ihn deswegen mit Sicherheit keiner feuern.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...