Saga Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 Moin zusammen! Ich hatte am Wochenende mal wieder zuviel Zeit zum Nachdenken und bin da über eine Frage gestolpert. Was ist, wenn man während der Schwangerschaft (kurz vor Ende selbiger) arbeitslos wird. Zickt das AA dann rum? Muss man Vorstellungstermine wahrnehmen? Wie ist das dann mit dem Mutterschutz? Fragen über Fragen...und um die Antwort auf eine Frage vorweg zu nehmen: Nein, ich bin nicht schwanger. Gruß Saga Zitieren
bimei Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 So uneindeutig wie Du es formulierst: Du kannst nicht arbeitslos werden, wenn Du schwanger bist. Oder meinst Du bei einem befristeten Arbeitsvertrag? verschoben ---> IT-Arbeitswelt Zitieren
Saga Geschrieben 30. Juni 2003 Autor Geschrieben 30. Juni 2003 Original geschrieben von bimei Oder meinst Du bei einem befristeten Arbeitsvertrag? Ja, meine ich. Sorry. Und dazu auch noch das falsche Forum erwischt...wie peinlich. Zitieren
bimei Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 Aha. Dein Vertrag würde natürlich ganz normal enden. Die AA-Frage nüchtern betrachtet: Du wirst wohl kaum Vorstellungstermine bekommen, Arbeitgeber stellen eher ungern Schwangere ein. Mutterschutz usw. ist ganz normal, das AA ist in dem Fall Dein Arbeitgeber. Zitieren
Saga Geschrieben 30. Juni 2003 Autor Geschrieben 30. Juni 2003 Original geschrieben von bimei Du wirst wohl kaum Vorstellungstermine bekommen, Arbeitgeber stellen eher ungern Schwangere ein. Mir geht es jetzt eher nicht darum, ob man dann einen neuen Job findet, sondern darum, ob einen das AA trotzdem mit den Vorstellungsgeschichten malträtiert, wenn man z.B. eh nur noch 5 Wochen bis zur Geburt hat. Lässt sich ein bisschen blöde ausdrücken... Zitieren
Antibiotik Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 hallo, Original geschrieben von Saga Mir geht es jetzt eher nicht darum, ob man dann einen neuen Job findet, sondern darum, ob einen das AA trotzdem mit den Vorstellungsgeschichten malträtiert, wenn man z.B. eh nur noch 5 Wochen bis zur Geburt hat. Lässt sich ein bisschen blöde ausdrücken... es gibt doch gesetzlich fristen, welche einer mutter vor der geburt erlauben zu arbeiten aber sie nicht "zwingen". nach der geburt muss eine mutter erstmal eine zeitlang daheim bleiben. Bsp. du hast einen job. dein chef kommt zu dir (du stehst kurz vor der entbindung) und meint dass du bis zur entbindung arbeiten sollst. darf er dass?? ich glaub nicht!! Ciao Antibiotik Zitieren
bimei Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 Original geschrieben von Saga Mir geht es jetzt eher nicht darum, ob man dann einen neuen Job findet, sondern darum, ob einen das AA trotzdem mit den Vorstellungsgeschichten malträtiert, wenn man z.B. eh nur noch 5 Wochen bis zur Geburt hat. Lässt sich ein bisschen blöde ausdrücken... Naja, wenn Du Alg beziehen willst, musst Du natürlich den Vermittlungsbemühungen des AA nach Gesetzt zur Verfügung stehen, und das bis 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Dann ruht das Alg, auch für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung (8 Wochen). Heisst, wenn das AA eine Vermittlungsmöglichkeit sieht, musst Du auch ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen. Soweit die Rechtslage. Ob überhaupt ist Vermittlerabhängig. ;-) Zitieren
Polli Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 Ja die gibt es. Nachzulesen im Mutterschaftsschutzgesetz. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung ist nichts mit Arbeit bei vollem Lohnausgleich Während der Schwangerschaft MUSS er Dir zu jedem erdenklichen Arzttermin frei geben und wenn das 12x die Woche ist. Und wenn gnädige Frau sich gerade nicht so fühlt muss der AG auch noch dafür sorgen das die Mutti heil nach Hause kommt! Zusammengefasst: Als AG hast Du das Mxxx zu halten und den roten Teppich auszulegen.....Weintrauben in den Mund etc.....denn bei diesem Gesetzt achten der Staat und die Justiz peinlichst genau auf Einhaltung...und das ist auch gut so. Kündigung gibt es bei werdenden Müttern überhaupt nicht. Jetzt kommt die Falle für den AG: Es kann, je nach Vertrag, auch bei befristeten Arbeitsverträgen möglich sein das man als AG weiterzahlen muss! Aber genaues wissen da die Rechtsadvokaten. Ansonsten zahlt, na klar das A-Amt und btw....ich bei der Wirtschaftslage wird Dich das Amt schon nicht mit Vorstellungsgesprächen beballern Polli (werdender Vater) Zitieren
Saga Geschrieben 30. Juni 2003 Autor Geschrieben 30. Juni 2003 Original geschrieben von Freedom Fritz Polli Zusammengefasst: Als AG hast Du das Mxxx zu halten und den roten Teppich auszulegen.....Weintrauben in den Mund etc.....denn bei diesem Gesetzt achten der Staat und die Justiz peinlichst genau auf Einhaltung...und das ist auch gut so. Ach Polli, da muss ich Dir doch voll und ganz zustimmen! @bimei: Danke für die Auskunft. Das Erziehungsjahr kann man dann doch aber gleich im Anschluss nehmen, oder? Und gibt's dann Geld? Ich frag' mich immer: Was machen Mütter, wenn sie zuhause bleiben möchten, bis das Kind/die Kinder in die Schule gehen. Schliesslich wird einem nicht 6 Jahre die Stelle freigehalten und ob die dann (noch) Alg bekommen? *grübel* Und wie ist das dann mit den Sozialversicherungen, gerade bzgl. Rente? Ich weiß, ich stell' heut wieder komische Fragen... Zitieren
Doham Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 mir fällt auf, das bei diesen Müttern recht oft ein zweites Kind kommt - natürlich just dann, wenn die Elternzeit für's erste Kind ausläuft Zitieren
bimei Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 Original geschrieben von Saga Das Erziehungsjahr kann man dann doch aber gleich im Anschluss nehmen, oder? Und gibt's dann Geld? Ja. U. U. Erziehungsgeld, zuständig bei Dir ist z. B. Bayern: Ämter für Versorgung und Familienförderung. Schliesslich wird einem nicht 6 Jahre die Stelle freigehalten und ob die dann (noch) Alg bekommen? Nein, bekommen sie nicht: § 147 Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt 1. [...] 2. [...] (2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Bei Arbeitslosenhilfe: In der Arbeitslosenhilfe gilt der Grundsatz, dass der Anspruch erlischt, wenn seit dem letzten Tag des Bezuges von Arbeitslosenhilfe ein Jahr vergangen ist. Diese Frist von einem Jahr kann jedoch durch Zeiten der Betreuung oder Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verlängert werden – längstens aber um zwei Jahre. Sonst vielleicht auch mal das Merkblatt 18 angucken, Familie und Frau im Arbeitsförderungsrecht, da sind noch einige Infos zu finden. Zitieren
Saga Geschrieben 1. Juli 2003 Autor Geschrieben 1. Juli 2003 Original geschrieben von bimei Ja. U. U. Erziehungsgeld, zuständig bei Dir ist z. B. Bayern: Ämter für Versorgung und Familienförderung. Aber das wird dann auch so sein, dass bei der Berechnung des Erziehungsgelds das Gehalt des Ehemanns eine Rolle spielt, oder? Ist ja bei "normal" arbeitenden so, dass sie kein Erziehungsgeld bekommen, wenn der Mann entsprechend viel verdient (wobei "viel" relativ ist, wenn man ein oder mehrere Kinder hat). Zitieren
Gast Geschrieben 1. Juli 2003 Geschrieben 1. Juli 2003 Hi, für jedes Kind gibt es drei Rentenpunkte (gilt für Kinder die ab 1992 geboren sind, davor 1 Punkt) und sozialversichert bist du eh dann über den Ehemann oder Partner. Die Rentenpunkten wirken sich am Ende positiv auf die Höhe der Rente aus je mehr desto mehr Geld gibt es auch. und wenn man Hausfrau über ein paar Jahre macht, dann zählt nur die Zeit. Zitieren
Saga Geschrieben 1. Juli 2003 Autor Geschrieben 1. Juli 2003 Original geschrieben von puzzlefreak für jedes Kind gibt es drei Rentenpunkte (gilt für Kinder die ab 1992 geboren sind, davor 1 Punkt) Hast Du da mal einen Link dazu? Zitieren
bimei Geschrieben 1. Juli 2003 Geschrieben 1. Juli 2003 Original geschrieben von Saga Hast Du da mal einen Link dazu? Wenn Du den auch von mir nimmst : BMGS unter Publikationen ---> Rentenratgeber für Frauen, da steht das alles drin. Zitieren
Gast Geschrieben 2. Juli 2003 Geschrieben 2. Juli 2003 sorry hab keinen dazu gibt aber bestimmt welche. das weiss ich von einer freundin die macht nämlich gerade kontenklärung :confused: (überprüfung fehlzeiten) und ihre 2 kinder sind nach 1992 geboren. gruss Zitieren
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