hund555 Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 hallo, soll ein Arbeitszeugniss nach der Ausbildung geschrieben werden, oder kann er auch paar Tage vorher geschrieben werden? wie lange kann ich auf ein Arbeitszeugniss von der Firma verlangen? und bewirbt man sich bei anderen Firmen mit dem Arbeitszeugniss oder reichen die Schulzeugnisse mit der Abschlussnote von IHK? danke Zitieren
Doham Geschrieben 30. Juni 2003 Geschrieben 30. Juni 2003 Das Arbeitszeugnis bzw. Ausbildungszeugnis solltest Du eigentlich mit den restlichen Unterlagen am letzten Arbeitstag erhalten - oder kurz danach. Klar bewirbst Du Dich auch mit dem Zeugnis. Zitieren
jomama Geschrieben 1. Juli 2003 Geschrieben 1. Juli 2003 Frage: Ich werde drei Monate befristet übernommen, Arbeitszeugnis direkt nach der Ausbildung oder nach diesen drei Monaten? Zitieren
JiAi Geschrieben 1. Juli 2003 Geschrieben 1. Juli 2003 Original geschrieben von jomama Frage: Ich werde drei Monate befristet übernommen, Arbeitszeugnis direkt nach der Ausbildung oder nach diesen drei Monaten? Ich würde mir das Zeugnis sofort holen, damit hast Du schon einmal einen abgeschlossenen Zeitraum in Deinem Lebenslauf. Nicht umsonst lassen sich Leute während ihrer Berufstätigkeit auch Zwischenzeugnisse ausstellen. Wer weiß was in den nächsten 3 Monaten alles passiert, was Dir Dein Zeugnis vielleicht versauen würde ... Liebe Grüße JiAi Zitieren
IJK Geschrieben 1. Juli 2003 Geschrieben 1. Juli 2003 du hast ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis bei der befr. Tätigkeit würde ich - je nach Gusto - ein unqualifiziertes Zeugnis (also nur von bis und was gemacht, keine Beurteilung) verlangen - zumindest nach den von dir genannten drei Monaten... Generell immer Zeugnisse verlangen, wann und wenn es geht! Also auch in den Firmen zumindest alle drei Jahre oder bei Abteilungs-/Vorgesetzenwechsel ein Zwischenzeugnis (gilt natürlich nicht für "laufende" Azubis oder Trainees), in jedem Fall bei Stellenwechsel (jedem Stellenwechsel!!!) Das ist auch wichtig, damit ihr später mal eurer Lebenslauf verifizieren könnt. LiGrü Der Lebenslaufdokumentierer Michael Zitieren
Fireblade1983 Geschrieben 17. Juli 2003 Geschrieben 17. Juli 2003 Hi, hab gerade mein Arbeitszeugnis bekommen und bin auf einen Satz gestoßen, der mich etwas ins grübeln bringt. Ist der Satz positiv, neutral oder negativ? Was haltet Ihr von dem Satz: ....Während seiner Tätigkeit in unserem Hause erfüllte Herr xxx seine Aufgabe mit großem Engagement. Zudem ist er jederzeit bereit, auch schwierige und umfangreiche Aufgaben zu erfüllen....... Ich finde der erste Satz klingt so als würde ich mich immer bemüht haben, aber im Endeffekt ist nix produktives dabei raus gekommen. Also, was meint Ihr. Gruss Fireblade Zitieren
Doham Geschrieben 17. Juli 2003 Geschrieben 17. Juli 2003 mir persönlich fehlt hier die Zufriedenheit des AG: "erledigte zu unserer (vollen, vollsten) Zufriedenheit..." es klingt für meine laienhaften Ohren danach, dass Du nicht grad erfolgreich bei der Arbeit warst. Vielleicht solltest Du mal den kompletten Absatz bzw. den ganzen Text des Zeugnises posten, dann kann man den Kontext besser verstehen. Zitieren
Tachyoon Geschrieben 17. Juli 2003 Geschrieben 17. Juli 2003 Original geschrieben von Fireblade1983 ....Während seiner Tätigkeit in unserem Hause erfüllte Herr xxx seine Aufgabe mit großem Engagement. Zudem ist er jederzeit bereit, auch schwierige und umfangreiche Aufgaben zu erfüllen....... Ich finde der erste Satz klingt so als würde ich mich immer bemüht haben, aber im Endeffekt ist nix produktives dabei raus gekommen. Sehe das wie du: Hast zwar alle Aufgaben angenommen ohne zu murren, aber viel herausgekommen scheint da nicht zu sein. Wenn das nicht stimmt, müßte herein: Während seiner Tätigkeit in unserem Hause erfüllte Herr xxx seine Aufgabe mit großem Engagement und zu unserer vollen/vollsten Zufriedenheit Zitieren
Fireblade1983 Geschrieben 17. Juli 2003 Geschrieben 17. Juli 2003 Gut, ich muss dazu sagen weiter unten im Text, was ich jetzt erst so richtig realisiert habe, steht: ....Die Ihm zugewiesenen Aufgaben hat erst stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.... Das kommt aber erst einen Absatz weiter unten. Wenn ich das ganze in einem lese, passt der erste Satz, den ich gepostet habe aber irgendwie nicht in das Arbeitszeugnis. Das kommt mir so vor wie: "Einmal Hü und einmal Hott". Vielleicht sollte mein Chefe die Sätze ein bischen umstellen? Gruss Fireblade Zitieren
Doham Geschrieben 17. Juli 2003 Geschrieben 17. Juli 2003 Entweder hat Dein Chef wenig Erfahrung bei der Zeugniserstellung (dass kann er aber mit Büchern lernen) oder die Formulierungen sind so gewollt um Dir eine schlechtere Note zu geben. Sprich ihn am besten direkt auf das Missverständnis an und schau ob er es anders formuliert. z.B. IJK's Bücher oder auch Hesse/Schrader Bewerbungshandbuch oder etliche andere Bücher. Es gibt u.a. eine ganze Reihe Bücher für Führungskräfte zum Thema Zeugniserstellung. Zitieren
Fireblade1983 Geschrieben 17. Juli 2003 Geschrieben 17. Juli 2003 Naja, schau mer mal. Spreche Ihn nochmal drauf an, ob er die Sätze nich etwas anderst formulieren kann. Ich meine, wenn das Ganze so lauten würde wäre das für mich OK. Während seiner Tätigkeit in unserem Hause erfüllte Herr xxx seine Aufgaben mit großem Engagement und erledigt die Ihm zugewiesenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Zudem ist er jederzeit bereit, auch schwierige und umfangreiche Aufgaben zu erfüllen. Damit hätte ich keine Probleme. Thanx @all Gruss Fireblade Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.