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Geschrieben

Hallo, bevor ich mein Anliegen schildere, stelle ich erstmal meine Situation dar.

Ich habe im Sommer 2000 mein Abi gemacht und bin danach zum Bund. Zur Zeit bin ich im 2ten Lehrjahr meienr Ausbildung zum Fachinformatiker, welche ich im Januar 2004 erfolgreich beenden möchte. Im Oktober 2004 möchte ich ein Studium beginnen.

Zur Zeit bekomme ich Ausbildungsgehalt und Kindergeld. Alimente, die mein Vater vor dem Bund noch gezahlt hat, bekomme ich aufgrund zu hohen Einkommens zur Zeit nicht. Meinen Vater kenne ich nicht und stand auch noch nie im direkten Kontakt zu im.

Natürlich möchte ich mit einem optimalen Budget mein Studium beginnen. Deshalb mache ich mir zur Zeit Gedanken, wie sich das nun mit Bafög, Kindergeld und Alimente von meinem Vater verhält.

Kann mir dazu jemand etwas sagen bzw. kann mich jemand an den richtigen Ansprechpartner verweisen? An wen muss ich mich wenden.

Insbesondere interessiert mich folgende Frage:

Auf was habe ich zu welchen Konditionen Ansprüchen. a) wenn ich die 10 Monate von Januar bis Oktober arbeitslos bin oder B) ein befristetes Arbeitsverhältnis annehme? Wie komme ich am besten bei weg?

Was empfiehlt ihr mir?

Danke für eure Hilfe, Marko.

Geschrieben

soweit ich informiert bin, müssen die eltern (vater oder mutter) gesetztlich solange für dich bezahlen, bis du eine fertige ausbildungs hast, bzw. bis zu deinem 27 lebensjahr. in deinem fall also, bis du deine ausbildung abgeschlossen hast. alles andere darüber hinaus sind leistungen, die du dann mit deinen eltern bzw. vater auf "freiwilliger basis" abgesprechen musst. gerichtlich eine unterhaltszahlung zu erwirken, wird mit einer abgeschlossenen ausbildung schwierig. dazu müssen dann schon besondere ausnahmen (härtefälle) gelten.

Geschrieben
Original geschrieben von 200Pulsman

... in deinem fall also, bis du deine ausbildung abgeschlossen hast. alles andere darüber hinaus sind leistungen ...

Zumindest Kindergeld bekommt man auch während des Studiums (auch wenn man vorher eine Ausbildung gemacht hat) bis zum 27. Lebensjahr. Die Bundeswehrzeit bleibt hierbei unberücksichtigt, bedeutet, dass du noch 10 Monate länger Kindergeld bekommst.

Geschrieben
Original geschrieben von beebof

Zumindest Kindergeld bekommt man auch während des Studiums (auch wenn man vorher eine Ausbildung gemacht hat) bis zum 27. Lebensjahr. Die Bundeswehrzeit bleibt hierbei unberücksichtigt, bedeutet, dass du noch 10 Monate länger Kindergeld bekommst.

Auch, wenn ich zwischen Ausbildungsende und Anfang des Studiums in einem befristeten Arbeitsverhältnis war?

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