Zum Inhalt springen

Heute Prüfung und danach wieterarbeiten???


Jeens

Empfohlene Beiträge

Hallo

habe heute Prüfung und mein Chef hat gesagt dass ich danach meinen Azubi Vertrag bis zum 30.07. einhalten muss. Aber mein Lehrer sagt das nach der bestandenen Prüfung mein Ausbildungsverhältnis endet und ich danach entweder fertig bin oder einen neuen Vertrag als ausgelernter bekommen muss.

Bitte helft mir schnell. Antwort bis 12.00 Uhr

Bis dann Jeens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erst einmal Glueckwunsch zur bestandenen Pruefung. :)

Richtig. Direkt mit ablegen der Pruefung endet Dein Ausbildungsvehaeltnis und -vertrag. Eine weitere Beschaeftigung darueber hinaus waere dann eine stille Uebernahme. Weitere Informationen findest Du ueber die Suchfunktion.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Glückwunsch zum Bestehen.

Werf deinem Chef mal das BBiG um die Ohren:

BBiG § 14 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

§ 17 BBiG Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet

weiteres, wie Hawkeye schon gesagt hat, findest Du mit der Forumssuche.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Doham

Hätte eventuell für Dich sogar Vorteile

Was ich mich immer schon gefragt habe, zu welchen Konditionen arbeitet man dann?

-Zum Azubi Gehalt

-Falls Tarifgebunden, automatisch zum Tarifgehalt

-Umsonst

:confused:

Gruß Jaraz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Doham

AFAIK wenns einen Tarifvertrag gibt nach Tarif, ansonsten wird es wohl nach Verhandlungsbasis gehen.

Wobei hier dem Arbeitgeber nicht alles erlaubt ist. Ich denke, dass dir jedes Gericht ein "angemessenes" Gehalt zusprechen würde, wobei "angemessen" natürlich Auslegungssache des Richters ist. Ich denke, dass hier die betriebsübliche Praxis zählt, also

- Wie viel bekommen andere Azubis, die übernommen werden?

- Wie viel wurde in den vergangenen Jahren gezahlt

Wenn bisher kein anderer übernommen wurde, richten sich die Gerichte auch oft nach den Tarifverträgen der Branche und Region, die eurem Betrieb am nächsten kommen.

Habt ihr einen Betriebsrat? Dann wende dich doch an ihn!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...