Jeens Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 Hallo habe heute Prüfung und mein Chef hat gesagt dass ich danach meinen Azubi Vertrag bis zum 30.07. einhalten muss. Aber mein Lehrer sagt das nach der bestandenen Prüfung mein Ausbildungsverhältnis endet und ich danach entweder fertig bin oder einen neuen Vertrag als ausgelernter bekommen muss. Bitte helft mir schnell. Antwort bis 12.00 Uhr Bis dann Jeens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 Servus, Du bist nach der Prüfung gelernter Fachinformatiker und musst nicht mehr als Azubi arbeiten. Die offizielle Klausel heisst ungefähr so. Der Ausbildungsvertrag endet zum xx.xx.xxxx oder mit Bestehen der mündlichen Prüfung. Und das oder ist ja heute der Fall. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 Erst einmal Glueckwunsch zur bestandenen Pruefung. Richtig. Direkt mit ablegen der Pruefung endet Dein Ausbildungsvehaeltnis und -vertrag. Eine weitere Beschaeftigung darueber hinaus waere dann eine stille Uebernahme. Weitere Informationen findest Du ueber die Suchfunktion. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 Glückwunsch zum Bestehen. Werf deinem Chef mal das BBiG um die Ohren: BBiG § 14 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet weiteres, wie Hawkeye schon gesagt hat, findest Du mit der Forumssuche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 Besonders § 17 solltest Du Deinem Chef zeigen. Schliesslich sollte ihm bewusst sein, dass, wenn er auf Weiterarbeit pocht, in Kauf nehmen muss, dass Du dann auf unbestimmte Zeit uebernommen wurdest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 d.h. danach muss er dich ordentlich und fristgerecht kündigen Hätte eventuell für Dich sogar Vorteile Allerdings nur, wenn Du noch keine Weiterbeschäftigung hättest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 Original geschrieben von Doham Hätte eventuell für Dich sogar Vorteile Was ich mich immer schon gefragt habe, zu welchen Konditionen arbeitet man dann? -Zum Azubi Gehalt -Falls Tarifgebunden, automatisch zum Tarifgehalt -Umsonst :confused: Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 2. Juli 2003 Teilen Geschrieben 2. Juli 2003 umsonst ist nur der Tod - und der kostet das Leben. AFAIK wenns einen Tarifvertrag gibt nach Tarif, ansonsten wird es wohl nach Verhandlungsbasis gehen. Man müsste mal im BGB, BBiG usw. nachforschen bzw. in den Kommentaren dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loeti Geschrieben 9. Juli 2003 Teilen Geschrieben 9. Juli 2003 Original geschrieben von Doham AFAIK wenns einen Tarifvertrag gibt nach Tarif, ansonsten wird es wohl nach Verhandlungsbasis gehen. Wobei hier dem Arbeitgeber nicht alles erlaubt ist. Ich denke, dass dir jedes Gericht ein "angemessenes" Gehalt zusprechen würde, wobei "angemessen" natürlich Auslegungssache des Richters ist. Ich denke, dass hier die betriebsübliche Praxis zählt, also - Wie viel bekommen andere Azubis, die übernommen werden? - Wie viel wurde in den vergangenen Jahren gezahlt Wenn bisher kein anderer übernommen wurde, richten sich die Gerichte auch oft nach den Tarifverträgen der Branche und Region, die eurem Betrieb am nächsten kommen. Habt ihr einen Betriebsrat? Dann wende dich doch an ihn! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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