200Pulsman Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 eine frage in die runde: sollte, muss man das berichtsheft zur mündlichen prüfung mitbringen? auf meiner einladung stand nichts, dass dieses mitzubringen sei. geht nun die ihk davon aus, dass man selbst so schlau ist es mitzubringen, oder wird es tatsächlich nicht gebraucht? die frage stellt sich zur ihk nürnberg. ich dachte mir, frage ich erstmal euch, bevor ich die "gestressten" leute bei der ihk mit telefonanrufen nerve. danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Original geschrieben von 200Pulsman sollte, muss man das berichtsheft zur mündlichen prüfung mitbringen? [...] Nimm es sicherheitshalber mit; denn das (ordentlich geführte) Berichtheft ist eine der Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Netstrike Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 du musst das berichtsheft bei der mündlichen dabei haben da sie verlangen können dass du es vorzeigstund wenn du es nicht hast können sie dich sogar wieder heim schicken!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuckyLuke Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Ich nehme es zwar mit, aber jemand hat mir das Argument genannt, dass die es in der Einladung schriftlich verlangen müssen, wenn sie es haben wollen. Bei der ZP stand es doch auch drin...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noguards Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Hi Folks. Weiß einer von euch vielleicht, ob man das Berichtsheft bis zum Prüfungstag schreiben und unterschreiben lassen muss ?? Das ergibt ja dann nen halben Monat .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
200Pulsman Geschrieben 3. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 ich schreibe das berichtsheft bis zum letzen tag und lass es unterschreiben. zur prüfung nehme ich es jetzt einfach mal mit, kann ja nicht schaden. ich lasse es im der tasche und wenn die prüfer es sehen wollen, kann ich es ja immer noch rausholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Baumeister Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Nehmt das Teil auf jeden Fall mit. Bei uns (NRW) wurde es konsequent geprüft (letztes Jahr). Wäre doch schade wenns daran hakt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuckyLuke Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Original geschrieben von Baumeister Nehmt das Teil auf jeden Fall mit. Bei uns (NRW) wurde es konsequent geprüft (letztes Jahr). Wäre doch schade wenns daran hakt. Stand das bei dir in der Einladung drin? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noguards Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Es steht in der Einladung, in meiner zumindest. (IHK KÖLN) Aber ich denke, ich werde es bis zum letzten Tag führen und mitnehmen - ist ja kein Aufwand und bevor es daran Scheitert...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Baumeister Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Original geschrieben von LuckyLuke Stand das bei dir in der Einladung drin? ja, stand drin. musste auch mal kurz 36 seiten nachschreiben. na gut nicht ganz. waren nur 25 oder so. bisschen umformatiert unddazwischen gemischt.ist keinem aufgefallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BaybeeK Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Also wenn nichts in der Einladung steht, bin ich der Meinung dass man es nicht mitnehmen muss! (Auch IHK Nbg) Jemand aus meiner Klasse hatte mal da angerufen und hat gefragt. Die meinten das man das Berichtsheft nicht braucht. Aber sicher is sicher... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eurochron2002 Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Original geschrieben von BabyK Also wenn nichts in der Einladung steht, bin ich der Meinung dass man es nicht mitnehmen muss! (Auch IHK Nbg) Jemand aus meiner Klasse hatte mal da angerufen und hat gefragt. Die meinten das man das Berichtsheft nicht braucht. Aber sicher is sicher... Bin auch IHK Mittelfranken (Nbg) und es stand nichts in der Einladung -> Berichtsheft wird nicht gebraucht! Alle aus meiner Firma - immerhin 6 Stück - die zuletzt Prüfung hatten brauchten es nicht! Ich hab echt keinen Bock sinnlos die letzten 4-5 Monate nachzutragen um's dann doch nicht zu brauchen...nachreichen geht schließlich auch (soweit ich weiß ist noch niemand deswegen nach hause geschickt worden oder!?!) Also macht euch keinen Kopf, wenn's nicht in der Einladung steht will's kein Mensch sehen (wollten sie ja eh noch nie ) Viel Erfolg für alle die noch ran müssen! Toi toi toi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
200Pulsman Geschrieben 4. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2003 das habe ich befürchtet! eine frage, tausend verschiedene antworten :confused: aus diesem grund habe ich jetzt selbst angerufen bei der ihk nürnberg: das berichtsheft wird zumindest in nürnberg definitiv NICHT bei der mündlichen verlangt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 4. Juli 2003 Teilen Geschrieben 4. Juli 2003 Original geschrieben von 200Pulsman [...] aus diesem grund habe ich jetzt selbst angerufen bei der ihk nürnberg: das berichtsheft wird zumindest in nürnberg definitiv NICHT bei der mündlichen verlangt! Dann mache Dir wenigstens eine Telefonnotiz mit genauer Zeitangabe des Anrufs und Name des IHK-Mitarbeiters, der Dir diese Auskunft gegeben hat; und nimm diese dann mit zur Prüfung. Sicher ist sicher! gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eurochron2002 Geschrieben 4. Juli 2003 Teilen Geschrieben 4. Juli 2003 Original geschrieben von 200Pulsman das habe ich befürchtet! eine frage, tausend verschiedene antworten :confused: aus diesem grund habe ich jetzt selbst angerufen bei der ihk nürnberg: das berichtsheft wird zumindest in nürnberg definitiv NICHT bei der mündlichen verlangt! just what i said! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 4. Juli 2003 Teilen Geschrieben 4. Juli 2003 Original geschrieben von 200Pulsman das habe ich befürchtet! eine frage, tausend verschiedene antworten :confused: Tja, es gibt nunmal keine fuer alle Prueflinge allgemeingueltige Aussage. Jede IHK hat ihre eigenen Pruefungsbedingungen. Dazu zaehlt auch, wann das Berichtsheft geprueft wird. Viele IHKn wollen es zur muendlichen sehen, einige aber auch schon vorher zur schriftlichen Pruefung. Nachfragen (hast Du bereits getan) und sicherheitshalber das Berichtsheft mitnehmen ist der beste Weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NickiD Geschrieben 6. Juli 2003 Teilen Geschrieben 6. Juli 2003 Hi! auf der Einladung stand, dass man diese Hefte mitnehmen muss. Tja, bei der Mündlichen wollte es keiner sehen. Tja....hab nun alles hinter mir und bestanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 11. Juli 2003 Teilen Geschrieben 11. Juli 2003 Da das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, _muß_ der PA das auch prüfen. WANN er das macht ist Ermessenssache, OB er das macht nicht! Wir jedenfalls schauen uns Berichtshefte recht genau an, und prüfen auf: - Vollständigkeit - Anzahl der Urlaubs und Kranktage - Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde - Art der Tätigkeiten - Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten Jeder Punkt hat seinen Grund, und seine Folgen. Gruß JoDerVorsitzendeZweierAusschüsseBär Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Robi Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Hallo, IHK München zumindest braucht das Berichtsheft: - Vollständig - Anzahl der Urlaubs- und Kranktage - Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde!!!!! - Art der Tätigkeiten - Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten Das Berichtsheft wird durchgelesen, mal genauer, mal weniger. Sind Ungereimtheiten vorhanden, wird es ausführlichst gelesen. Bei eklatanten Abweichungen, z.B. Toner jeden Tag gewechselt oder keine Unterschriften oder Ausblilder hat seine Pflichten nicht erfüllt... etc., wird das Berichtsheft einbehalten. Die IHK nimmt sich dann das Berichtsheft vor und geht damit zum Betrieb, um sic<h dieses rechtfertigen zu lassen. Was aber keinen Einfluss auf Eure Noten bzw. Prüfungen hat. Die IHK versucht auch, etwas FÜR Euch zu tun *fg*. Robi PS: Oder zumindest vorne dran ein Deckblatt mit der Unterschrift des Ausbilders, dass alle Seiten eingesehen wurden. Es ist immer mehr üblich, die Berichtshefte elektronisch zu führen. Wir können und wollen nicht, dass alle Blätter am Ende einfach nur einmal unterschrieben werden, sondern dass gewissenhaft wöchentlich oder sogar täglich die elektronischen Berichtsblätter kontrolliert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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