christian1968 Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Hallo, kann es sein, das man nach der erfolgreichen Ausbildung/Umschulung erstmal kein Urlaubsanspruch von dem Arbeitsamt erhält? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Äh Urlaubsanspruch für was? Fürs Arbeitslos sein? Du hattest doch während der Umschulung bzw. Ausbildung bestimmt Ferien und Deinen Urlaub erhalten, oder? Oder versteh ich da jetzt was falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. Juli 2003 Teilen Geschrieben 3. Juli 2003 Arbeitslosen wird bis zu drei Wochen Alg bzw. -hilfe weitergezahlt, ähnlich gesetzlichem Urlaub. Bei der Bewilligung gilt aber auch ähnlich eine Wartezeit. Siehe z. B. auch hier: http://www.arbeitsamt.de/duesseldorf/geldleistung/news/urlaub.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kante222 Geschrieben 5. Juli 2003 Teilen Geschrieben 5. Juli 2003 also zum thema Urlaub während der arbeitslosig keit wurde mir vor 1 woche folgendes gesagt: Sie können in den ersten 3 monaten nicthr in Urlaub(2 wochen Ferienfreizeit als Betreuer)) fahren da sie ja dann für künftige Arbeitgeber nbicht erreichbar währen,(und jetzt kommts) sie melden sich ab beziehen für die zeit des Urlaubs keine leistungen mehr bei uns zahlen krankenkasse usw selber und nach den 2 wochen melden sie sich wieder an... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 5. Juli 2003 Teilen Geschrieben 5. Juli 2003 @Kante222: Die von bimei angesprochene Regelung ist eine KANN-Regelung, kein MUSS. für bis zu 3 Wochen im Jahr kann Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe weitergezahlt werden, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht verfügbar sind. Das Abmelden fuer die Urlaubszeit und das Bezahlen der SV-Leistungen aus eigener Tasche ist mittlerweile gaengige Praxis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myimmortal718 Geschrieben 19. Januar 2005 Teilen Geschrieben 19. Januar 2005 Hallo, kann es sein, das man nach der erfolgreichen Ausbildung/Umschulung erstmal kein Urlaubsanspruch von dem Arbeitsamt erhält? Hallo Christian 1968! Mache gerade eine Umschulung zur Fachinformatikerin und habe auch gerade das Problem, dass ich keinen Anspruch auf Urlaub in 2005 bis Beendigung meiner Umschulung(Prüfung) habe. War das bei dir auch so? Mir wurde von unseren Dozenten erklärt, dass der Urlaubsanspruch dann auch bei einer Arbeitsaufnahme nach der Prüfung verfällt. Finde das ziemlich daneben, aber es scheint wohl so zu sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lebensfroh Geschrieben 24. Januar 2005 Teilen Geschrieben 24. Januar 2005 Es gibt da ein BGH-Urteil, wonach man Arbeitnehmerstatus haben kann in einem Umschulungsverhältnis bei einem privaten Träger, wenn vertraglich entsprechende Kriterien vorliegen wie Weisungsrecht usw., was in den meisten Verträgen wohl so ist. Ich habe das Urteil im Moment nicht zur Hand, kann aber gelegentlich mal nachsehen. Ich bin der Meinung, dass man auch in einer Schule den gesetzlichen Mindesturlaub haben sollte. Aber deswegen den langwierigen Klageweg zu beschreiten....Notfalls gibt es da doch so ein gelbes Vitamin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 24. Januar 2005 Teilen Geschrieben 24. Januar 2005 Ferienzeit bei unserem Bildungsträger war z.B. 2 Wo Weihnachten und 3 Wo August. Natürlich konnte man dann auch so mal bei dringendem Grund einen Tag frei machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myimmortal718 Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Ferienzeit bei unserem Bildungsträger war z.B. 2 Wo Weihnachten und 3 Wo August. Natürlich konnte man dann auch so mal bei dringendem Grund einen Tag frei machen. Danke Dir! Aber wie war das mit dem Praktikum und der Prüfungsvorbereitung? Da ich im Sommer Prüfung habe, hatte ich jetzt zu Weihnachten meinen letzten Urlaub gehabt. Mein Bildungsträger sagt, die Arbeitsagentur hat das so vorgeschrieben. Und das beste ist, wenn ich danach gleich arbeit bekommen sollte, ist mein Urlaubsanspruch für die vorige Zeit nicht mehr gültig. :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myimmortal718 Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Es gibt da ein BGH-Urteil, wonach man Arbeitnehmerstatus haben kann in einem Umschulungsverhältnis bei einem privaten Träger, wenn vertraglich entsprechende Kriterien vorliegen wie Weisungsrecht usw., was in den meisten Verträgen wohl so ist. Ich habe das Urteil im Moment nicht zur Hand, kann aber gelegentlich mal nachsehen. Ich bin der Meinung, dass man auch in einer Schule den gesetzlichen Mindesturlaub haben sollte. Aber deswegen den langwierigen Klageweg zu beschreiten....Notfalls gibt es da doch so ein gelbes Vitamin Hallo! Danke Dir für Deine Antwort! Hast ja Recht... Ich werde da bestimmt keinen Klageweg beschreiten Aber vielleicht suchst du wirklich das BGH - Urteil mal raus?!! Würde mich ja doch mal interessieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Aber wie war das mit dem Praktikum und der Prüfungsvorbereitung? ( Also bei uns war das so. Ende März angefangen. Im darauffolgendem Jahr von März bis September das siebenmonatige Praktikum mit zwei kleinen und kurzen Schulunterbrechungen von zwei Wochen, danach die kurze Prüfungsvorbereitung für die theorethische Prüfung und danach die Projektarbeit und praktische Prüung bis Februar. Urlaub während der Praktikumszeit habe ich eigentlich nie gemacht, da ich sie nie benötigt habe. Zur Geburt meines Sohnes hatte ich mir nur 2 Tage frei gemacht. Mal im Grunde genommen. Für was brauchst du den Urlaub und wie lang sollte der aussehen? Willst du nur für ein Woche irgendwo hinfahren oder dergleichen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
myimmortal718 Geschrieben 31. Januar 2005 Teilen Geschrieben 31. Januar 2005 Also eigentlich würde ich gerne mal für ne Woche wegfahren. Aber leider ist bei uns ja bis Ende der Prüfung kein Urlaub drin.(Juni/Juli) Hatte letztes Jahr im Sommer auch Urlaub und dass ich während des Praktika keinen Urlaub machen kann, ist auch ganz klar. Aber trotzdem finde ich sollte man unseren Urlaub nicht unter den Tisch fallen lassen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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