Futura Geschrieben 5. Juli 2003 Teilen Geschrieben 5. Juli 2003 Morgen zusammen, wie ist das am Tag der Mündlichen Prüfung? Ist da man den ganzen Tag von der Arbeit freigestellt oder nur die Zeit die man bei der Mündlichen ist? Falls man komplett Freigestellt ist wo kann ich dass dann nachlesen? MfG Futura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 5. Juli 2003 Teilen Geschrieben 5. Juli 2003 Lt. §7 BBIG muss der Betrieb den Auszubildenden für Prüfungen freistellen, allerdings nicht für komplette Tage. Die Frage erledigt sich aber in dem Falle, dass du die Prüfung bestanden hast, weil du dann keinen Ausbildungsplatz mehr hast. hth Reinhold Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Futura Geschrieben 5. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. Juli 2003 Im meinem Fall nicht da ich übernommen werde und mein Arbeitsvertrag mit 05.07. anfängt und am 04.07. hatte ich meine Mündliche und jetzt möchte mir meine Firma einen halben Tag Urlaub abziehen da meine Prüfung um 10:00 war. MfG Futura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. Juli 2003 Teilen Geschrieben 5. Juli 2003 Streng genommen kann sie das auch, da Du, wie schon gesagt, nur für die Prüfung + Fahrtzeit freigestellt bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Futura Geschrieben 6. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 6. Juli 2003 Sch..............ade. Kann man nichts machen aber trotzdem THX. MfG Futura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 auch wenn sie es strengenommen könnte, so hab ich für sowas absolut kein Verständnis. Wer von einem am Prüfungstag noch verlangt, danach in die Arbeit zu gehn, oder ihm einen halben Tag Urlaub abzieht, ist ein kleinkarierter Ausbeuter. Da ist man schon mit der Prüfung so geplagt und dann sowas noch von einem verlangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 Ach komm, Lonewolf. So heftig ist die Prüfung ja nun wirklich nicht, dass man danach so fertig und geschafft ist, dass man nicht mehr arbeiten könnte. Das man nicht mehr arbeiten will, ist klar. Aber so ein grosses Problem kann es nicht sein, sonst würden die fertigen Prüflinge nicht die Kraft haben, bis spät in die Nacht zu feiern... Bis die Tage, Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GambaJo Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 Wie ist das eigentlich mit dem Tag vor der mündlichen Prüfung? Hat man da frei, oder muß man arbeiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 Original geschrieben von GambaJo Wie ist das eigentlich mit dem Tag vor der mündlichen Prüfung? Hat man da frei, oder muß man arbeiten? Wenn es keine betriebliche Sonderregelung gibt, muss man arbeiten. Der AG muss gesetzlich nur für die Teilnahme zur Prüfung freistellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 Original geschrieben von Futura Im meinem Fall nicht da ich übernommen werde und mein Arbeitsvertrag mit 05.07. anfängt und am 04.07. hatte ich meine Mündliche und jetzt möchte mir meine Firma einen halben Tag Urlaub abziehen da meine Prüfung um 10:00 war. Also ich würde mir den halben Tag nicht abziehen lassen, denn: - Du bist für die Prüfung am 04.07 um 10:00 Uhr freigestellt. - Um 11:00 Uhr (oder etwas später) hast du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Und dein Ausbildungsvertrag endet genau jetzt. Also brauchst du auch nicht mehr zur Arbeit, liegt ja kein Vetrag mehr vor. - Am 05.07 beginnst du deinen neuen Abreitsvertrag um etwa 8:00 Uhr. Für die Zeit nach der Prüfung am 04.07 bis zum 05.07 lag somit keine Arbeitsverpflichtung vor und somit kann man auch keinen halben Tag Urlaub abziehen. Bis dahin Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GambaJo Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 thx@bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterhaken Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 Original geschrieben von Pönk Also ich würde mir den halben Tag nicht abziehen lassen, denn: - Du bist für die Prüfung am 04.07 um 10:00 Uhr freigestellt. - Um 11:00 Uhr (oder etwas später) hast du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Und dein Ausbildungsvertrag endet genau jetzt. Also brauchst du auch nicht mehr zur Arbeit, liegt ja kein Vetrag mehr vor. - Am 05.07 beginnst du deinen neuen Abreitsvertrag um etwa 8:00 Uhr. Für die Zeit nach der Prüfung am 04.07 bis zum 05.07 lag somit keine Arbeitsverpflichtung vor und somit kann man auch keinen halben Tag Urlaub abziehen. Bis dahin Pönk Da geb ich dir voll und ganz recht! So sehe ich das auch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dxt Geschrieben 8. Juli 2003 Teilen Geschrieben 8. Juli 2003 dann kann er aber auch keine bezahlung für diese zeit erwarten, also urlaub! hihi. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fiae_wonder Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Original geschrieben von enterhaken Da geb ich dir voll und ganz recht! So sehe ich das auch! hm Kann das jemand bestätigen? Mit einem Gesetzestext o.ä.? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cyrus20 Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Da braucht man doch keinen Gesetzestext, das ist doch logisch! Der Ausbildungsvertrag hat doch mit dem Arbeitsvertrag überhaupt nichts zu tun. Er wechselt nur nicht die Firma aber der Unterschied zwischen Ausbildung und normalem Arbeitsverhältnis besteht ja logischerweise nach wie vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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