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Und wieder das schoene Geld!


Aldur

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Hi Leute,

hoffe ich darf den Threat oeffnen. Habe nichts per Suche finden koennen.

Ich wollte wissen, ab wann der Betrieb volles Gehalt zahlen muss...

In meinem Ausbildungsvertrag steht drin, dass meine Ausbildung am 31.08.03 endet. Jetzt habe ich naechste Woche meine muendliche Pruefung. Wenn ich die bestehe, bin ich ab diesem Zeitpunkt Fachinformatiker. Volles Gehalt wuerde ich aber dann erst im September bekommen.

Mein Chef war eh schon sehr unzufrieden, als ich sagte, ich wolle ab August volles Gehalt. Dies wollte er mir aber verweigern, da ich im August meinen Jahresurlaub (3 Wochen) nehmen will.

Kann mir jemand sagen, ob das mein Chef so machen darf. Muss ich also noch bis ende September auf mein Geld warten?

Eigentlich arbeite ich bereits seit 2 Jahren voll im Betrieb mit, da wir nur 7 Mitarbeiter sind und ich eigentlich fast die gleichen Arbeiten mache, wie mein Chef.

Gruesse

Aldur

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bin vermutlich zu doof fuer die Suche. Sorry.

Tja, aber mein Chef besteht darauf, da im Ausbildungsvertrag das Ende mit 31.08.03 eingetragen ist. Er meint, dass mein richtiger Arbeitsvertrag dann ab 01.09.03 laufen wird. Zumal ich ja im August im Urlaub bin und er deshalb mich nicht voll bezahlen wird, wenn ich ja eh nicht da bin... *snief* In welcher Welt leben wir?

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Original geschrieben von Aldur

Tja, aber mein Chef besteht darauf, da im Ausbildungsvertrag das Ende mit 31.08.03 eingetragen ist. Er meint, ...

Dafür gibt es Gesetze:

§ 14 BBiG Beendigung

1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

§ 17 BBiG Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

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hmm ok, aber im Gesetz steht aber nicht drin, dass er nach bestehen der Pruefung dann auch volles Gehalt zahlen muss.

Ich habe Ihn gerade gefragt, wie das mit dem Gesetz aussieht, er meinte, wenn ich unzufrieden waere koennte ich ja gehen, aber in der schlechten Wirtschaftslage solle ich doch froh sein, wenn ich ueberhaupt einen Job habe...

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Original geschrieben von Aldur

hmm ok, aber im Gesetz steht aber nicht drin, dass er nach bestehen der Pruefung dann auch volles Gehalt zahlen muss.

Ich habe Ihn gerade gefragt, wie das mit dem Gesetz aussieht, er meinte, wenn ich unzufrieden waere koennte ich ja gehen, aber in der schlechten Wirtschaftslage solle ich doch froh sein, wenn ich ueberhaupt einen Job habe...

Du musst aber nach der bestandenen Prüfung nen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Der alte läuft aus. Und da sollte dann dein neues Gehalt drin stehen, was er dir dann auch zahlen muss...

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Ok. Dann werde ich also darauf bestehen, dass ich gleich nach der Pruefung einen neuen Vertrag unterschreiben werde. Mal sehen, was mein Chef dazu sagt.

Wie ist es dann eigentlich, ich moechte den Vertrag mit heim nehmen und in Ruhe anschauen. Soviel ich weiss hat mein chef den Vertrag noch nicht erstellt. D.h. er wird mit Sicherheit nicht bis naechste Woche zur Pruefung fertig sein. Gilt es dann auch rueckwirkend? Oder muss ich diese Woche noch Druck machen, sonst zoegert mein Chef den Vertrag ewig raus...

Gruesse

Aldur

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wenn dein Chef meint, er kann dich mit Azubi-Gehalt bezahlen, dann zwingt dich ja keiner für ihn zu arbeiten.

Sobald du deine Prüfung bestanden hast (also am 31.8.) ist dein Azubi-Arbeitsverhältnis beendet.

Wenn du also ab 1.9. wieder bei deiner Firma weiterarbeitest, dann hast du natürlich ab 1.9. Anspruch auf normales Gehalt. Und wenn dein Chef dich normal arbeiten lässt (auch ohne mündliche Absprache), dann gilt automatisch ein Arbeitsvertrag der duch schlüssiges Verhalten gültig ist. Am besten du hast dann ein paar Zeugen...

Und da gibt es bestimmt auch Regelungen, die besagen was du dann verdienst. Aber das ist vielleicht nur gerichtlich durchzusetzen. Also am besten fragst du deinen Chef was er will, denn ein zufriedenes Verhältnis wird es nur dann geben wenn beide Parteien das bekommen was sie wollen.

Wenn dein Chef dir ab September dann volles Gehalt zahlen will ist das doch in Ordnung, oder was spricht dagegen? Die Prüfund ist doch erst am letzten August-Tag, oder?

Wenn die Prüfung doch vorher ist, und du weiterarbeitest, kommt wie schon erwähnt ein Arbeitsvertrag zustande wobei du natürlich ein Gehalt ausmachen solltest...

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Hi Aldur,

ich weiss ja nicht genau, wie dein Verhältnis zu deinem Chef ist. Aber wie ITSE schon gesagt hat, würde ich nicht versuchen mit dem Brecheisen an mehr Geld zu kommen. Denn ich könnte mir schon vorstellen, daß das evtl. einen schlechten Eindruck hinterlassen könnte.

Und ob du jetzt 1 Monat früher oder später dein "richtiges" Gehalt bekommst, ist doch auch nicht so wichtig, oder? Klar ist das einen Monat früher Kohle, aber bis jetzt biste doch auch damit ausgekommen.

Fragen und drauf aufmerksam machen kann man ja, aber das erzwingen zu wollen...ich weiss nicht.

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Original geschrieben von Ravager

Hi Aldur,

.......

Und ob du jetzt 1 Monat früher oder später dein "richtiges" Gehalt bekommst, ist doch auch nicht so wichtig, oder? Klar ist das einen Monat früher Kohle, aber bis jetzt biste doch auch damit ausgekommen.

.....

Für mich wäre das schon wichtig. Es gibt da mehrere Gründe dafür:

Ich bin kein Azubi mehr.

Für mich gilt ein anderer Kündigungsschutz.

Ich habe wahrscheinlich andere Arbeitszzeiten.

Ich habe andere Sozialabgaben, aber auch andere Ansprüche (Rente, usw).

usw, usf

Deshalb will ich auch anders entlohnt werden ale ein Azubi.

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Original geschrieben von kingofbrain

Dann sag es Deinem Chef doch ganz anders.

Dein Arbeitsverhältnis endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung. Das neue soll am 01.09. beginnen. Heisst zwei Wochen (unbezahlten) Urlaub. Sag ihm, Du würdest am 01.09. wiederkommen, wenn Dein Vertrag gilt.

Peter

6 Wochen unbezahlt. Also wenn du es so machen solltest, dann wenigstens zum 01.08.

Und wenn dein Chef da nicht drauf eingeht, dann würde ich mir ne andere Firma suchen und gleich noch die IHK informieren, was da für schmutzige Geschäfte laufen... :eek:

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Der 01.09. wurde von mir gewählt, weil in seinem Ausbildungsvertrag scheinbar ein Ausbildungsende von 31.08. drinsteht.

Aber es sind 6 Wochen, da hast Du recht.

Das mit der Firma suchen ist halt so eine Sache, da die Jobs nicht so auf der Strasse liegen. Deshalb ist es schon die Frage, inwieweit man es sich verscherzt. Aber das kann nur der Threadersteller wissen.

Peter

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Tach zusammen,

meiner Meinung nach ist das Problem bei der Sache nicht etwa die zwei Gehälter die dir verloren gehen. Es geht einfach um deine zukünftige Position in dieser Firma.

Ich gehe mal davon aus, dass wenn du vom "vollen Gehalt" sprichst bisher noch keinen festen Betrag vor Augen hast.

Dass du lt. Gesetz im Recht bist wurde ja schon festgestellt, trotzdem kann es Gründe geben, warum es ratsamer sein könnte hier kleinbei zu geben. Die Gründe die dein Cheff aufgezählt hat gehören aber ganz bestimmt nicht dazu.

Ich bin mir fast sicher, dass der nächste Hammer bei den "Gehaltsverhandlungen" kommt. Und wenn du dich da wieder mit Sprüchen wie, "es gibt genügend andere Fachkräfte" unterbuttern lässt, dann geht es nicht um 2 Monatsgehälter, sondern du ärgerst dich jeden Monat aufs neue.

Im übrigen würde ich an deiner Stelle deine eigene Leistung mal nicht unterschätzen. Du kannst dir ja selbst mal überlegen, wie lange es dauert, bis irgend ein anderer deinen Job übernehmen kann mal ganz abgesehen davon, dass du für eine Übergabe ja dann nicht mehr zu Verfügung stehst. (Das sollte aber nicht dein erstes und eiziges Argument sein, wenn du mit deinem Cheff sprichst.)

Ich drück dir die Daumen

LD

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Hi,

also was mich ein bisschen Irritiert ist der Satz bei dir:

...August meinen Jahresurlaub (3 Wochen) nehmen will.

Ist das den der Rest Azubi Urlaub ????????

Dann würde ich deinen Chef schon verstehen warum er dir kein Geld geben will....

Dir ist auch klar das er sogar eine Probezeit festlegen kann wenn den er den einen neuen Vertrag mit dir macht; heißt im Normalfall 3 – 6 Monate in denen man dann keinen Jahresurlaub nehmen darf...

Das ist nicht so Deutlich wie deine Situation ist ...

Fakt ist das du Fachinformatiker bist wenn die Prüfung bestanden ist...

Fakt ist auch das wenn du bis dahin keinen neuen Vertrag hast du eigentlich auch keinen Job hast (ja ja ich weiß da gibt es das mit dem arbeiten gehen das zählt dann wie ein Vertrag ist aber dann KEIN ausgehandelter... also auch nicht das Gehalt geklärt)

Also Logisch soll er dir doch das Gehalt anteilig bis zur Prüfung bezahlen und dann macht ihr einen neuen Arbeitsvertrag ab dem 01.09... oder so.........

Aber das mit dem Urlaub würde ich doch noch gerne was erläutert haben...

Und irgendwie hört sich das auch so an als wenn du eh unzufrieden bist mit deinem Chef,

willst du den da überhaupt weiter arbeiten?

Auf alle Fälle solltest du da nicht so ran gehen mit "Chef du darfst das nicht gesetzlich also mach so wie ich will!" Sondern mach mal ein Gespräch mit ihm aus und kläre das in Ruhe und weiße ihn dann so am Rande hin das deine Ausbildung unabhängig welches Datum im Vertrag steht mit Prüfungstag beendet ist und du ja dann auch nicht versichert währst (im Betrieb) wenn was passieren würde da du ja keinen gültigen Arbeitsvertrag hast.....

Man sollte doch versuchen solche Dinge im Guten zu lösen..........

Nur weil du die letzten Jahre voll im Betrieb mitgearbeitet hast warst du Rechtlich doch "Nur" ein Azubi.......

Im übrigen wenn du Urlaub nimmst der nicht aus der Azubi Zeit stammt steht dir der auch nicht zu weil du da nicht arbeitest... welchen Urlaub nimmst du den ohne Arbeitsvertrag heißt Arbeitsverhältnis... woher weißt du den wie viel Urlaub in deinem Neuen Vertrag drinsteht...?

Wie gesagt das dein Chef da einiges Falsch versteht ist hier unbestritten aber du solltest ganz dingend ein klärendes Gespräch abhalten...

Grüße

Nadine

PS: du solltest den Vertrag sogar unbedingt mit Heim nehmen und in Ruhe lessen gerade wenn es von Chef selber gemacht wird... bei großen Firmen ist das meist nicht das Problem die haben für so was Personalabteilungen die auch wissen was vom Gesetz her drin stehen muss und darf... aber wenn ein doch recht leihenhafter Chef so was selber macht sollte man sogar in Erwägung ziehen das von einem Fachmann (jemand vom Betriebrat oder Anwalt) prüfen zu lassen.......

Desweiteren:

Viel Glück und alles Gute für die Zukunft

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Hallo Zusammen :)

Ich hätte da auch eine indirekte Frage dazu.

So wie ich das ganze verstanden habe ist es so:

Ich bin Azubi FI/AE und mein Vertrag geht bis zum 31.08.2004

Das heißt wenn ich z.B. am 30.06.2004 alle Prüfungen hinter mir hab, darf ich gehen.

Weil:

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung,

so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

Daß heißt ich könnte im Juli und August rein theoretisch Urlaub machen, oder schon als "richtiger Mitarbeiter" arbeiten.

oder seh ich das jetzt falsch :confused:

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Original geschrieben von Terminator85

Hallo Zusammen :)

Ich hätte da auch eine indirekte Frage dazu.

So wie ich das ganze verstanden habe ist es so:

Ich bin Azubi FI/AE und mein Vertrag geht bis zum 31.08.2004

Das heißt wenn ich z.B. am 30.06.2004 alle Prüfungen hinter mir hab, darf ich gehen.

Weil:

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung,

so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

Daß heißt ich könnte im Juli und August rein theoretisch Urlaub machen, oder schon als "richtiger Mitarbeiter" arbeiten.

oder seh ich das jetzt falsch :confused:

Wenn dein Ausbildungsverhältnis beendet ist, kannst du auch keinen Urlaub mehr machen. Du hast drei Möglichkeiten für deinen Urlaub.

1. du machst ihn vor der Prüfung komplett weg

2. du lässt ihn dir ausbezahlen

3. du kannst mit deinem Arbeitgeber darüber reden, ob er dir nicht für deine neue

Arbeitszeit mit gutgeschrieben wird

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Wenn Dein Vertrag im Anschluss an den Ausbildungsvertrag gilt - d.h. Du wirst übernommen, dann gilt er ab dem Tag nach der mündlichen Prüfung.

Wenn er ab z.B. 01.09. gilt, dann bist Du die Zwischenzeit arbeitslos.

Wenn Dir Dein Chef direkt nach der Ausbildung Urlaub gibt, dann ist das schon ein Urlaub im neuen Vertrag.

Peter

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Erstmal Danke für die Anworten,

aber so meinte ich es nicht.

Ich hab einen Ausbildungsvertrag der bis zum 31.08.2004 geht.

Dannach mächte ich mein Abitur nachholen. Deshlab wollte ich fragen ob ich nach bestehen sämtlicher Prüfungen gehen kann.

Sagen wir ich hab Ende Juni 2004 alles hinter mir, dann blieben doch noch die Monate

Juli und August aber da ich die Prüfungen ja hinter mir habe darf ich gehen obwohl in meinem Vertrag bis zum 31.08.2004 steht.

Vielleicht kommt's jetzt besser rüber was ich meine ;)

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