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Und wieder das schoene Geld!


Aldur

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Wie schon mal gesagt. Mit bestandener Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis definitiv beendet. Auch wenn du laut Lehrvertrag noch 2 Monate machen müsstest. Egal was dein Chef dann sagt. Du kannst dann tun und lassen was du willst.

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Also ich hab morgen meine Mündliche und falls ich bestehen sollte hatte ich das so geplant, dass ich danach noch bis Mitte August "arbeite" und anschliessend die 2 Wochen Urlaub nehme, die ich noch hab.

Geht das dann also gar nicht? Müsste für die 1.5 Monate nen extra Vertrag ausgemacht werden?

Übernommen werde ich nämlich nicht...:confused:

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Dann bist Du ab morgen frei.

Allerdings ist das ja - wie immer - eine reine Sache des Miteinanders.

Wenn Dein Chef Dich nicht abzocken will, und Du ihn nicht stressen willst, dann gehst Du arbeiten, verziehst Dich nach den 1,5 Monaten und er zahlt Dir was.

Die Rechtslage ist halt eindeutig. Mit Bestehen der Abschlussprüfung. Und das ist dann morgen.

Peter

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Original geschrieben von cow_girl

Also ich hab morgen meine Mündliche und falls ich bestehen sollte hatte ich das so geplant, dass ich danach noch bis Mitte August "arbeite" und anschliessend die 2 Wochen Urlaub nehme, die ich noch hab.

Geht das dann also gar nicht? Müsste für die 1.5 Monate nen extra Vertrag ausgemacht werden?

Übernommen werde ich nämlich nicht...:confused:

Am besten durch nen Arbeitsvertrag absichern. Auch wenn er nur befristet ist. Wenn du einen guten Chef hast, sagt er auch nix dagegen...

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Ach, das wurde doch auch schon zigmal erklärt.

Wenn Du nach der Prüfung in die Arbeit gehst und dort weiterbeschäftigt wirst, dann schliesst Dein Chef mit Dir einen Arbeitsvertrag durch konkludentes Handeln. Es ist nichts festgeschrieben, aber durch Eure Aktionen (Du arbeitest, Dein Chef gibt Dir was zu tun) erklärt ihr die Absicht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Dieses ist unbefristet.

Peter

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Original geschrieben von kingofbrain

Ach, das wurde doch auch schon zigmal erklärt.

Wenn Du nach der Prüfung in die Arbeit gehst und dort weiterbeschäftigt wirst, dann schliesst Dein Chef mit Dir einen Arbeitsvertrag durch konkludentes Handeln. Es ist nichts festgeschrieben, aber durch Eure Aktionen (Du arbeitest, Dein Chef gibt Dir was zu tun) erklärt ihr die Absicht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Dieses ist unbefristet.

... auch, wenn sie davor schon wusste, dass ihr Chef sie nicht übernehmen wird?

Original geschrieben von kingofbrain

Übernommen werde ich nämlich nicht...

Liebe Grüße

Nixaja

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Original geschrieben von cow_girl

(...)

Was wär denn, wenn ich einfach bis Ende August weiterarbeite (bzw Urlaub nehme)? Mein Boss weiss nämlich zu 99% gar nicht, dass ich ab morgen theoretisch frei wär...

wie wäre das, natürlich nur hypothetisch, wenn sie ihrem Chef erst einen Tag später von der bestandenen Prüfung erzählt? Also nach der Prüfung schon einen Tag gearbeitet hätte? Wäre dass dann arglistige Täuschung oder hätte der Chef wissen müssen, das sie die Prüfung hatte (und auch bestanden)?

Fragen die die Welt nicht brauch - aber in dem Zusammenhang eventuell interessant sind.

Do*neugierigbinichnet,aberwissenwillichsschon*ham ;)

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Original geschrieben von Doham

wie wäre das, natürlich nur hypothetisch, wenn sie ihrem Chef erst einen Tag später von der bestandenen Prüfung erzählt? Also nach der Prüfung schon einen Tag gearbeitet hätte? Wäre dass dann arglistige Täuschung oder hätte der Chef wissen müssen, das sie die Prüfung hatte (und auch bestanden)?

Dann hätte der Chef sie z. B. kündigen können wegen unentschuldigtem Fehlen, da sie ja am Prüfungstag nicht am Arbeitsplatz erschienen ist.

Bisschen weit hergeholt, Do. ;)

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BBiG §19 Andere Vertragsverhältnisse

Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne daß es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die §§ 3 bis 18 mit der Maßgabe, daß die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von § 16 Abs. 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden kann.

Der §17, Weiterarbeit, wird in ja laut §19 nicht ausgeklammert, also müsste die Weiterbeschäftigungsklausel (§17) auch für Umschüler gelten - oder sehe ich das falsch?

[schulische Ausbildungen können Landesrecht unterliegen -> BBiG §2 (Geltungsbereich)]

Zum Praktikum kann ich nichts verbindliches sagen, aber ich vermute mal das das schon von vornherein im Vertrag beschränkt wurde - oder? Ein Praktikum zeichnet sich ja auch durch seine Befristung aus.

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Original geschrieben von Doham

Der §17, Weiterarbeit, wird in ja laut §19 nicht ausgeklammert, also müsste die Weiterbeschäftigungsklausel (§17) auch für Umschüler gelten - oder sehe ich das falsch?

[schulische Ausbildungen können Landesrecht unterliegen -> BBiG §2 (Geltungsbereich)]

Zum Praktikum kann ich nichts verbindliches sagen, aber ich vermute mal das das schon von vornherein im Vertrag beschränkt wurde - oder? Ein Praktikum zeichnet sich ja auch durch seine Befristung aus.

Ein Ausbildungsvertrag ist allerdings auch ein befristeter Vertrag. (Festgesetztes Ende bei bestandener Prüfung)

Oder versteh ich da was falsch? :confused:

Liebe Grüße

Nixaja

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Original geschrieben von Doham

ja, schon nur ich bin mir jetzt nicht sicher wie das mit der Umschulung läuft, hast Du einen Vertrag mit dem Schulungsanbieter und einen zweiten mit dem Praktikumsbetrieb?

Ich hatte damals einen Vertrag mit meiner Schule und einen Vertrag mit meiner Praktikumsfirma.

Die Frage war rein Interesse halber; ob dieses (seltsame) Gesetz nur teilweise gilt.

Vielen Dank für deine Bemühungen :)

Liebe Grüße

Nixaja

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Original geschrieben von LDPollux

Tach zusammen,

meiner Meinung nach ist das Problem bei der Sache nicht etwa die zwei Gehälter die dir verloren gehen. Es geht einfach um deine zukünftige Position in dieser Firma.

...

Im übrigen würde ich an deiner Stelle deine eigene Leistung mal nicht unterschätzen...

1. ich würde sagen das du es dir leiber nicht mit deinem Chef ver******en solltest! Bedenke das er irgendwann auch mal deine Bewertung bzw. Arbeitszeugnis schreibt! Verzichte lieber (ist zwar doof) auf die 2 Monatgehälter und arbeite danch in einem gesunden Arbeitsklima

2. Es darf sich aber auch niemand überschätzen!!!!

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zu 1.) Auch der Chef muss sich an bestehende Gesetze halten, und das BBiG ist nunmal eindeutig. Sprich, nach mündlicher Prüfung ist Schluss mit Ausbildung. (§17, Absatz 2, BBiG).

zu 2.) Ich würde mir stark überlegen, ob ich in so einer Ausbeuterfirma weiter arbeiten möchte, auf jeden Fall würde ich mich bei anderen Firmen bewerben, schon allein um den Marktwert auszutesten.

Allerdings lässt sich mit dem Chef vielleicht eine Regelung treffen, dass Du z.B. 75% des vollen Gehalts während der "Einarbeitungsphase" in den ersten zwei Monaten bekommst. Oder sowas..

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Von umsonst arbeiten hab ich nicht gesprochen!!! Aber er sagt es doch selber! Bei der momentan schelchten Situaution muss ich eben abwägen ob ich riskiere die nächsten 5 Jahre arbeitslos zu sein und was weiß ich wie viel Geld zu bekommen oder 2 Monate noch mit dem alten Gehlt von ca. 600 € zu wirtschaften und danach die nächsten Jahre einen richtigen Monatslohn zur Verfügugn zu haben!

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Hilfe, jetzt bin ich total durcheinander...

Mein Chef wird eh erst morgen erfahren, dass ich heute meine Prüfung geschafft hab, hab nämlich nicht vor, heute noch mal extra deswegen in die Arbeit zu fahren, er ist eh ausser Haus, denke ich.

Also ist das nun nicht "legal" wenn ich noch bis August arbeite, auch ohne dass man irgendetwas ausmacht?? :confused:

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Original geschrieben von cow_girl

Also ist das nun nicht "legal" wenn ich noch bis August arbeite, auch ohne dass man irgendetwas ausmacht??

Illegal ist es nicht. Das ist dann ab morgen eben nur kein Ausbildungsvertrag mehr, sondern ein Arbeitsvertrag/Dienstverhältnis. Wieviel Geld Du da bekommst ist auch nirgends vorgeschrieben.

Du hast aber einen Nachteil, wenn Du danach arbeitslos wirst, weil auf der Grundlage dann Alg berechnet wird und nur auf der Grundlage.

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