Atrocity Geschrieben 8. Juli 2003 Geschrieben 8. Juli 2003 Hallo zusammen, habe hier gerade schon das Forum zu dem Thema durchforstet, aber nix sinvolles gefunden. Ich habe heute meine mündliche Prüfung abgelegt(und bestanden ) So, laut Vertrag is damit mein Ausbildungs verhältnis aufgehoben. Mein Ausbildungs betrieb übernimmt mich, genaueres sind bin ich noch am verhandeln *gg*. Mein Arbeitsvertrag wird aber erst zum 15.9 beginnen. Muss ich mich für die Zeit dazwischen Arbeitslos melden? Wenn ich arbeitlos gemeldet bin darf ich ja glaub net in Urlaub. Aber genau das war ja sinn und zweck, das ich mal en Monat oder länger Urlaub machen kann... Gruß Atrocity Zitieren
Nalimov Geschrieben 8. Juli 2003 Geschrieben 8. Juli 2003 Naja, arbeitslos melden solltest Du Dich wohl. Aber wegen dem nicht in Urlaub dürfen würde ich mir keine Sorgen machen. Es ist eher nicht zu erwarten, dass Dich jemand für die Zeit bis 15.9. jetzt vermittelt... Aber frag doch mal bei Deinem Arbeitsamt nach. Die wissen das ganz genau (naja, sagen wir besser, sie sollten es wissen...) Zitieren
dxt Geschrieben 8. Juli 2003 Geschrieben 8. Juli 2003 Original geschrieben von Nalimov Naja, arbeitslos melden solltest Du Dich wohl. und zwar schnell, sonst gibts weniger geld. Zitieren
Soulmate Geschrieben 8. Juli 2003 Geschrieben 8. Juli 2003 melden auf alle Fälle !!! und schnell !!! ist auch für die Rentenberechnung wichtig es zählt jeder Tag (ich habe einen Tag verloren weil ich mich einen Tag zu späht gemeldet hatte wusste es auch nicht besser...) weil Rückwirkend melden geht nicht ! aber vermittelt wird man nicht weil man gibt beim Arbeitsamt an das man schon einen neuen Job hat.... es geht nur um Geld und Rente... Grüße Nadine Zitieren
Schimmel Geschrieben 7. Juni 2004 Geschrieben 7. Juni 2004 Ich habe ungefähr das gleiche Problem. Ich habe in den nächsten tagen meine mündliche prüfung, am September gehe ich studieren, allerdings möchte ich dazwischen in den Urlaub fahren. Die tante vom Arbeitsamt meinte, dass ich hier bleiben müsste, um verfügbar zu sein. Ausserdem muss ich mich bewerben. Was für ein Quatsch! Für die zwei Monate krieg ich eh nix. Hatte noch jemand das gleiche problem und kann mir weiter helfen? Zitieren
Soulmate Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Ich habe ungefähr das gleiche Problem. Ich habe in den nächsten tagen meine mündliche prüfung, am September gehe ich studieren, allerdings möchte ich dazwischen in den Urlaub fahren. Die tante vom Arbeitsamt meinte, dass ich hier bleiben müsste, um verfügbar zu sein. Ausserdem muss ich mich bewerben. Was für ein Quatsch! Für die zwei Monate krieg ich eh nix. Hatte noch jemand das gleiche problem und kann mir weiter helfen? Dann ist deine Arbeitsamt*** eine ****… Geh da noch mal hin und melde dich arbeitslos NICHT Arbeitssuchend… (vielleicht bei einem andern Bearbeiter) Sag du musst dich ja melden wegen der Versicherungen und Rentenbeiträge das du aber keinen neuen Job suchst da du ja schon was hast (Studium) (Normalerweise sind die froh weil denen das wenig Arbeit macht) Hast du schon eine Bescheinigung von der UNI dann am besten mitnehmen Dann sollte Urlaub auch kein Problem sein… Nadine Zitieren
Schimmel Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Wenn ich mich nicht arbeitssuchend melde, kriege ich auch kein Arbeitslosengeld, oder? Ich muss mal bei der Uni nachfragen, es ist ein zulassungsfreies Studienfach, daher ist mir der Platz eh garantiert! Zitieren
The_red_one Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Wenn ich mich nicht arbeitssuchend melde, kriege ich auch kein Arbeitslosengeld, oder? Ich muss mal bei der Uni nachfragen, es ist ein zulassungsfreies Studienfach, daher ist mir der Platz eh garantiert! Naja, also einfach am ersten Tag zur Uni gehen und juhu ich bin dabei... so einfach ists doch nicht. Du musst dich immatrikulieren lassen. Und dafür muss man an FHs bis Mitte Juni, an Unis bis Mitte Juli dort gemeldet sein. Und dann gibts nach Zahlung der evtl. anfallenden Semestergebühr eine Immatrikulationsbestätigung und einen Studentenausweis. Eine Bestätigung erfolgt jedes weitere Semester nach Rückmeldung (=Zahlung der Studiengebühr/ Semesterbeitrag). Also ruf doch da mal an und erkundige dich prinzipell wie das vor sich geht. Arbeitssuchen und arbeitslos macht geldtechnisch keinen Unterschied (ohne Gewähr). Arbeitssuchend heisst nur, dass du wie der Name sagt, Arbei suchst, also vermittelt werden kannst/ willst. Arbeitslos heisst in deinem Fall, dass das nur vorübergehend ist, weil du ja schon was anderes hast. -> aber erst wenn du dich an der Uni eingeschrieben hast. Viel Spass udn Glück und Erfolg an der Uni. Welche soll es den sein? Zitieren
Schimmel Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Naja, also einfach am ersten Tag zur Uni gehen und juhu ich bin dabei... so einfach ists doch nicht. Du musst dich immatrikulieren lassen. Und dafür muss man an FHs bis Mitte Juni, an Unis bis Mitte Juli dort gemeldet sein. Und dann gibts nach Zahlung der evtl. anfallenden Semestergebühr eine Immatrikulationsbestätigung und einen Studentenausweis. Eine Bestätigung erfolgt jedes weitere Semester nach Rückmeldung (=Zahlung der Studiengebühr/ Semesterbeitrag). Ist mir schon klar, dass ich mich einschreiben muss. Allerrings kann ich das frühestens im August machen, das ist ja das Problem. Wenn ich dich richtig verstanden habe, melde ich mich einfach nicht arbeitssuchend, sondern nur arbeitslos und hab trotzdem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld??? Ich hab nämlich gehört, dass ich diesen Anspruch nur habe, wenn ich mich auch arbeitssuchend melde! Übrigens studiere ich in Bochum angewandte Informatik! Zitieren
Saga Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Erstmal Glückwunsch zur bestandenen AP! Muss ich mich für die Zeit dazwischen Arbeitslos melden? Wenn ich arbeitlos gemeldet bin darf ich ja glaub net in Urlaub. Aber genau das war ja sinn und zweck, das ich mal en Monat oder länger Urlaub machen kann... Müssen tust Du nix, ist aber besser wegen der Rente und Krankenversicherung. Ausserdem bekommst Du ja für die Zeit, die Du nicht unter Palmen verbringst auch noch Geld. Was mich zum Thema Urlaub führt: generell ist es in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit nicht gern gesehen, wenn die Leute in Urlaub fahren und da ist es egal, ob Du einen neuen Vertrag hast oder nicht. Da Reisende aber bekanntlich niemand aufhalten kann, wird Dir für die Dauer Deiner Abwesenheit einfach kein Geld gezahlt, ausser(!) Du kannst nachweisen, dass Dein Flug etc. vor dem Verlust der Stelle bereits gebucht war. Allerdings gesteht einem das AA auch nur 3 Wochen Urlaub pro Jahr zu, wenn Du also länger ausser Landes möchtest, musst Du das vor Ort klären. Vermittlungsvorschläge wirst Du wohl in der Zeit Deiner AL bekommen. Schliesslich beziehst Du Geld von Vater Staat und Du könntest ja in den 3 Monaten zwischen Ausbildungsende und neuem Vertrag trotzdem arbeiten gehen. Das heisst also, dass Du behandelt wirst wie ein "normaler" Arbeitsloser und die gleichen Verpflichtungen hast. Du wirst aller Wahrscheinlichkeit nach Vermittlungsvorschläge bekommen auf die Du Dich melden musst, wenn Du Leistungen beziehen willst. Sich einfach nicht melden kann ungeschickt sein, da die Arbeitgeber u.U. angeben müssen, ob Deine Bewerbung eingetrudelt ist. Es wird aber sicher jeder Verständnis haben, wenn Du anrufst und erklärst, dass Du schon einen Job hast und Dich nur wegen der Rente beim AA gemeldet hast. Zitieren
Schimmel Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Angebote werde ich wohl nicht kommen, ich muss mir die Stellen selbst raussuchen. Das Arbeitsamt will dann nur einen Nachweis sehen, dass ich mich auch dort beworben habe. Allerdings ist das doch für zwei Monate, wo ich nix zu tun habe, völliger Quatsch. Den Flug habe ich schon vor längerer Zeit gebucht, also müsste das ja eigentlich klappen. Nur wurde meine letzte Frage aus meinem vorletzten Post noch nicht beantwortet! Zitieren
Saga Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Angebote werde ich wohl nicht kommen Dachte ich auch, als ich meine Schwangerschaft gemeldet habe. Ich krieg bis heute Vermittlungsvorschläge und das, obwohl ich schon lange kein Alg mehr beziehe. Allerdings ist das doch für zwei Monate, wo ich nix zu tun habe, völliger Quatsch. Nur wurde meine letzte Frage aus meinem vorletzten Post noch nicht beantwortet! "Quatsch" ist relativ, immerhin bezahlt das AA für Dich. Auch wenn es vielleicht "nur" die KV und die Rente sind. Zu Deiner vorletzten Frage: weiss ich leider auch nicht. Zitieren
Schimmel Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 "Quatsch" ist relativ, immerhin bezahlt das AA für Dich. Auch wenn es vielleicht "nur" die KV und die Rente sind. Klar wird das AA für mich zahlen, aber die glauben doch nicht wirklich, dass eine Bewerbung für zwei Monate Erfolg haben wird. Verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich nach einem Monat Arbeitslosigkeit in Urlaub fahren will, zahlen die mir keine Kohle. Die Versicherung und Rente wird aber trotzdem übernommen, oder? Zitieren
Saga Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Klar wird das AA für mich zahlen, aber die glauben doch nicht wirklich, dass eine Bewerbung für zwei Monate Erfolg haben wird. Verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich nach einem Monat Arbeitslosigkeit in Urlaub fahren will, zahlen die mir keine Kohle. Die Versicherung und Rente wird aber trotzdem übernommen, oder? Das weiss Dein Sachbearbeiter auch, aber die sind trotzdem an ihre Spielregeln gebunden. Meiner weiss auch, dass er ne Schwangere nicht los wird und muss trotzdem versuchen, mich an den Mann zu bringen. Oh je, das weiss ich nimmer so genau. Ich hatte den Fall letztes Jahr im August, als mich meine Eltern nach Spanien eingeladen habe. Wenn ich mich recht erinnere, wurde mir gesagt, dass ich mit meiner Kasse klären soll, ob die für die 14 Tage Geld von mir haben wollen oder nicht, was also heissen würde, dass mind. die KV wegfällt. Da müsstest Du also besser selbst noch mal fragen. Wenn der Urlaub aber vorher schon gebucht war (unbedingt Belege mitnehmen!), dann glaube ich nicht, dass Dir jemand Steine in den Weg schmeisst und dann sollte auch das Geld kein Prob sein. Zitieren
Schimmel Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Hört sich gut an, der Urlaub war nämlich schon vorher gebucht. Ich werde einfach mal beim nächsten Mal nachfragen. Obwohl das bestimmt eine blöde Antwort vom Sachbearbeiter gibt, weil er das nicht gerne sieht. Schliesslich hat man mir im ersten GEspräch direkt deutlich gemacht, dass ich noch keinen Urlaub nehmen dürfe. Ich hatte nicht einmal nachgefragt. Zitieren
Saga Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Obwohl das bestimmt eine blöde Antwort vom Sachbearbeiter gibt, weil er das nicht gerne sieht. Schliesslich hat man mir im ersten GEspräch direkt deutlich gemacht, dass ich noch keinen Urlaub nehmen dürfe. Ich hatte nicht einmal nachgefragt. Die Antwort kann er stecken lassen. Wenn ich heuer einen Flug für Dezember buche, kann ich ja nicht wissen, ob ich nicht im September wegen schlechter Auftragslage kurzfristig entlassen werde und genauso hat mir das meiner auch erklärt. Da würd' ich einfach auf Durchzug schalten und mir nix dabei denken. Zitieren
Hasi Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Wie sieht das eigentlich aus, wenn man: 3 Jahre Ausbildung 2 Jahre Schule und dann ne Überbrückungszeit zum Studium hat, denkt ihr man hat dann ne Chance auf Arbeitslosengeld, in der Zeit zwischen Ausbildung und Schule (waren auch 3 Monate) hab ich es damals verpennt zu beantragen, und ich hab keine Lust, dass mir das diesesmal wieder passiert. Stimmt es dass man sich 3 Monate lang arbeitssuchend melden muss, bis man ALG bekommt? Hasi (die das noch nicht ganz kapiert hat ) Zitieren
Schimmel Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 So habe ich das auf jeden Fall verstanden. Hinzu kommt, dass du ordentlich Bewerbungen schreiben und diese dem Arbeitsamt regelmässig vorlegen musst. Zitieren
Hasi Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Naja, also einfach am ersten Tag zur Uni gehen und juhu ich bin dabei... so einfach ists doch nicht. Du musst dich immatrikulieren lassen. Und dafür muss man an FHs bis Mitte Juni, an Unis bis Mitte Juli dort gemeldet sein. Hi The_red_one: das ist Uni-abhängig, an der Uni Regensburg z.B. muss man sich Anfang Oktober einschreiben (für nicht-zulassungsbeschränkte Fächer ist auch keine Bewerbung nötig) An der Uni-Konstanz muss man sich für nicht-zulassungsbeschränkte Fächer bis mitte September bewerben. Der Termin Mitte Juli (15.) ist der ZVS Termin @Schimmel: der Unterschied zu dir ist, dass ich gerade aus der Schule komme und nicht aus der Ausbildung Zitieren
Technician Geschrieben 8. Juni 2004 Geschrieben 8. Juni 2004 Hi Hasi! in der Zeit zwischen Ausbildung und Schule (waren auch 3 Monate) hab ich es damals verpennt zu beantragen, und ich hab keine Lust, dass mir das diesesmal wieder passiert. Stimmt es dass man sich 3 Monate lang arbeitssuchend melden muss, bis man ALG bekommt? Ich bin in einer ähnlichen Situation: arbeite noch bis Ende des Monats, beginne im September mit der Berufsoberschule. Hatte eigentlich vor, bis einen Tag vor Schulbeginn zu arbeiten, was nun aber aufgrund der Projektlage nicht möglich war. Da ich selbst gekündigt habe, käme ich erst mal in die Sperrfrist (d.h., 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld). Es gibt jedoch eine Ausnahme-Regelung bei "Kündigung aus wichtigem Grund", und ich hoffe dass das beim Arbeitsamt durch geht; muss nun eine Bestätigung des Betriebs einreichen in der steht, dass eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Projektlage nicht möglich gewesen wäre. Also: Kündigst du selbst deine Arbeitsstelle, und besteht kein "wichtiger Grund", so bekommst du 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld. Endet jedoch deine Ausbildung (berufliche Ausbildung, oder Schule (z.B. Berufsoberschule oder eine "ganz normale" Schule des 1. Bildungsweges)) oder du hast einen befristeten Arbeitsvertrag (der ausläuft), so bekommst du von Anfang an Arbeitslosengeld. Viele Grüße, Technician Zitieren
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