Devil_Ray Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Hab meine Prüfung am 01.07.2003 bestanden. Aber mein Chef sagt der Vertrag geht bis zum 31.08.2003. Jetzt soll ich bis dahin noch für Azubi gehalt weiterarbeiten. Was soll/kann ich da machen. Möchte auch die Stelle nicht wegschmeißen. cu Devil_Ray Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Nun was heisst wegschmeissen? Wirst Du übernommen oder nicht? Ansonsten gilt das Berufsbildungsgesetz und da heisst es eindeutig, dass Deine Ausbildung mit bestandener Prüfung endet. Arbeitest Du danach weiter bist Du automatisch übernommen worden, d.h. Du hast einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. Sieh Dir diesen Thread an: http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=49279&perpage=35&pagenumber=2 da wird das lang und breit diskutiert. Ein neuer Thread wäre nicht nötig gewesen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fireblade1983 Geschrieben 11. Juli 2003 Teilen Geschrieben 11. Juli 2003 @ Devil_Ray Also, dein Chef kann nicht einfach auf den Vertrag bestehen. Mit erfolgreichem Ablegen der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist der Vertrag ungültig. Normalerweise brauchst du garnicht mehr hinzugehen! Gruss Fireblade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 11. Juli 2003 Teilen Geschrieben 11. Juli 2003 Original geschrieben von Fireblade1983 Mit erfolgreichem Ablegen der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist der Vertrag ungültig. Naja, "beendet" trifft's in dem Fall besser. Wenn Du seit dem 1.7. normal arbeiten gegangen bist, hast Du jetzt auch einen "normalen" -wenn auch nicht schriftlichen- Arbeitsvertrag und kannst ruhig mehr Geld als ein Azu verlangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 11. Juli 2003 Teilen Geschrieben 11. Juli 2003 nachzulesen BBiG §17 :mod: (mit der Forumssuche müsste man mittlerweile ziemlich viele Threads mit Zitaten dieses Paragraphen finden) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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