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Fragen zum Ausbildungszeugnis


MarkusK

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Hallo,

ich hätte zwei Fragen zum Thema Ausbildungszeugnis an euch.

1. Wenn bereits vor Beendigung der Ausbildung feststeht, dass der Auszubildende

danach anteilig als Ausbilder eingesetzt wird, in welcher Form sollte/kann dies

im Ausbildungszeugnis enthalten sein ?

2. Ist es bzgl. der fachlichen Inhalte der Ausblildung O.K. auf die in der Verordnung über die Berufsausbildung vorgeschriebenen Inhalte zu verweisen? Evtl. noch ein Satz zu besonderen Schwerpunkten.

Grüße

Markus

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zu 1. sollte in der abschließenden Grußformel "Übernahme ua als Ausbilder" stehen

zu 2. so wie du es schreibst - schon ok

eine Aufzählung fände ich persönlich besser, da nicht jeder die Inhalte auswendig kennt...

LiGrü

Michael (Zeugnisberater)

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