rehwald Geschrieben 15. Juli 2003 Geschrieben 15. Juli 2003 Hallo da draußen! Ich habe ein riesen Problem. Und Zwar habe ich bereits am 4.6. meine Präsi gehabt, alles soweit sehr gut gelaufen. Mein Problem ist allerdings, dass meine Firma mich zwar übernehmen will, allerdings noch bis zu 31.8. als Azubi weiterbeschäftigen möchte. Das liegt zum einen am Geld (immerhin kost ich solange nur 1/4 des späteren Gehalts), zum anderen an meinem Kollegen Lehrling der mit mir zusammen die Ausbildung machte. Dieser wird nict übernommen, allerdings soll auch er zumindest im Rahmen (begründung des Chefs :mod: )Lehrvertrags bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch bei uns bleiben können und erst später in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Damit die Gleichbehandlung... u.s.w. (liegt wohl doch eher am Geld). Is aber auch ok, kann ich nix gegen machen da die IHK die Zeugnisse und Ergebnisse dann eben so lange einbehält. Nun habe ich aber gehört, dass unsere Zeugnisse wohl versehentlich schon versand worden sind. Fälschlicherweise zwar an ein anderes Unternehmen, soll aber von einem unserer Mitarbeiter heute dort abgeholt werden. Meine Frage in diesem Zusammenhang ist nun welcher Zeitpunkt als Bekanntgabe der Ergebnisse zählt. Der Tag der Ausfertigung (also das Datum auf dem Zeugnis), der Tag des Versands seitens der IHK oder die Ankunft hier in der Firma (also ob es reicht wenn das Unternehmen bescheid weis) oder muss ich es selbst, höchstpersönlich in den Fingern halten bevor ich mehr Geld bekomme? Vielen Dank für die Hilfe Thomas Rehwald Ein verzweifelter fast Facharbeiter Zitieren
kingofbrain Geschrieben 15. Juli 2003 Geschrieben 15. Juli 2003 Bitte, bitte, bitte lest doch einmal ein paar andere Threads zum Thema!!! Die Ausbildung ist mit Bestehen der mündlichen Prüfung beendet. Es gibt keine Ausnahmen, es gibt keine abers, es gibt keine Verträge, die bis zum 31.08. gehen. Weil: Die Ausbildung ist mit Bestehen der mündlichen Prüfung beendet. Und der Rest steht in den restlichen 4 Mio. Threads. Peter Zitieren
bimei Geschrieben 15. Juli 2003 Geschrieben 15. Juli 2003 Zeitpunkt Ende des Ausbildungsvertrages ist, wenn Dir mitgeteilt wird, Du hast bestanden, in der Regel also nach der Präsentation/Fachgespräch. @kob Ich tippe entschieden zu langsam, wenn ich gleichzeitig telefoniere. :floet: Zitieren
rehwald Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Geschrieben 15. Juli 2003 Laut Prüfungsordnung ist die Ausbildung erst mit erhalt des Facharbeiters beendet. Diesen erhält man erst mit Bekanntgabe der Ergebnisse. Ergo endet die Ausbildung erst mit Bekanntgabe. Da der Vertrag aber, wie bei allen anderen auch, exakt 3 Jahre (es sei denn man hat verkürzt) läuft, endet er bei mir erst am 31.08. Auf Verlangen des Unternehmens hält die IHK die Ergebnisse bis zu diesem Termin zurück um die Ausbeutung der Azubis noch ein wenig hinauszuzögern. Meine Frage war daher, welcher Termin als Bekanntgabe gilt. Thomas Zitieren
bimei Geschrieben 15. Juli 2003 Geschrieben 15. Juli 2003 Laut welcher Prüfungsordnung? Das BBiG sagt: § 14 BBiG Beendigung 1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Zitieren
Grubi Geschrieben 15. Juli 2003 Geschrieben 15. Juli 2003 wie schon gesagt, mit bestehen der mündl. prüfung, da dir dort schon gesagt wird, ob du bestanden hast oder nicht. Die Regelung, die du mit deiner Firma getroffen hast, wäre vor einem Arbeitsgericht nie begründbar (aus der sicht der Firma) und hätte keinerlei chancen. Du fragst nun, welcher termin gilt, kann man nicht sagen, da es deinen Fall laut Gesetz nicht gibt. Dein Arbeitgeber müsste dir und deinem Kollegen einen befristeten Vertrag zum 31.8.03 geben und bei dir danach verlängern. Zitieren
rehwald Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Geschrieben 15. Juli 2003 Und die Prüfung gilt erst dann als bestanden, wenn das Ergebnis bekanntgegeben worden ist (laut IHK-Schwerin und diverser anderer, z.B. Aachen http://www.aachen.ihk.de/de/ausbildung/download/pb_004.pdf ). Wenn einem das Ergebnis nicht genannt wird, hat man auch nicht bestanden. Ich weiss zwar nicht mit welcher rechtlichen Begründung die IHK's die Ergebnisse zurückhalten, so ist aber die Praxis. Wenn der Ausbildungsbetrieb nix sagt ist Bekanntgabetermin am Ende der Präsi. Deshalb sind viele meiner Mitschüler auch schon arbeitslose Facharbeiter (naja nicht alle sind arbeitslos) Thomas Zitieren
rehwald Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Geschrieben 15. Juli 2003 PS: Ich hab auch bei der mündl. kein Ergebnis genannt bekommen. Nur ein gefälliges Nicken (wird glaub ich nicht als ergebnis annerkannt ) Zitieren
Gast roaxius Geschrieben 15. Juli 2003 Geschrieben 15. Juli 2003 Also ich muss sagen, das ist schon eine merkwürdige Praxis, die ich so noch die gehört habe :eek: Aber wenn du mit der Situation zufrieden bist, weil du nicht am Verhungern bist und weil du genau weißt, dass du am 31.8. einen unbefristeten vertrag angeboten bekommst, dann würde ich mich nun auch nicht mit dem Chef anlegen, egal was das BBiG sagt. Klar, du bist eigentlich fertig und da du weiterbeschäftigt wirst, hast du auch schon einen unbefristeten Vertrag. Aber nun ja. Solange du ihn ohne große Aufregung am 31.8. bekommst, mach doch ruhig so weiter für die 1 1/2 Monate. Auf jeden Fall besser als den Chef verärgern und im schlimmsten Fall doch arbeitslos zu werden. Auch wenn das irgendwie auch seitens der IHK Vorgehensweisen sind, die ich doch schon sehr merkwürdig finde Zitieren
rehwald Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Geschrieben 15. Juli 2003 Hab grad mit dem für uns FIN's zuständigen Berater der IHK gesprochen. Laut Ihm sind die Daten die auf dem Brief stehen ausschlaggebend. Wenn der Prüfungstag draufsteht: Pech für die Firma, muss sie mir für die letzten 2 Wochen bereits richtiges Geld zahlen. Wenn 31.8. draufsteht: Pech für mich, muss ich halt noch warten Sollte der 31.7. draufstehen: Pech für beide (zwar nich so viel, aber...), ich muss noch 2 Wochen warten und die Firma muss mich für August schon fest anstellen. Mal hoffen.... Thomas Ps: ansonsten ist da nix zu machen, rein rechtlich zählt die Bekanntgabe als Bestehen. Wann bekannt gegeben wird, hängt im wesentlichen vom Betrieb ab ( natürlich nur im Rahmen des Ausbildungsvertrages), immerhin zahlt er die Prüfung, IHK-Beiträge,.... Zitieren
sputnik2002 Geschrieben 15. Juli 2003 Geschrieben 15. Juli 2003 Auf jeden Fall besser als den Chef verärgern und im schlimmsten Fall doch arbeitslos zu werden. Auch wenn das irgendwie auch seitens der IHK Vorgehensweisen sind, die ich doch schon sehr merkwürdig finde WELCOME TO GERMANY... die fetten jahre sind halt vorbei wo´s noch 3000€ einstiegsgehalt gab. bei meiner firma isses so das wir ausgelernten net übernommen werden können weil keine kohle mehr da is. aber fürn azubi reichts grad noch so. schlecht für uns... gut fürn stift Zitieren
jomama Geschrieben 17. Juli 2003 Geschrieben 17. Juli 2003 Original geschrieben von rehwald Ps: ansonsten ist da nix zu machen, rein rechtlich zählt die Bekanntgabe als Bestehen. Wann bekannt gegeben wird, hängt im wesentlichen vom Betrieb ab ( natürlich nur im Rahmen des Ausbildungsvertrages), immerhin zahlt er die Prüfung, IHK-Beiträge,.... Die Bekanntgabe ist nicht die Bekanntgabe der Noten, sondern die Bekanntgabe, das du bestanden hast. Diese Verordnung gilt bundesweit. Du solltest mal deinem Chef nahelegen, das er auf jeden Fall im Unrecht ist. Eventuell weiß er es ja selber nicht, oder aber er versucht wissentlich, dich zu besch****en. Wenn deine IHK nicht komplett gegen geltendes deutsches Recht handelt, musst du den Durchschlag des Bewertungsformulars bekommen, wo drauf steht, das du bestanden hast. Dieser ist(steht klipp und klar drauf) dem Arbeitgeber vorzulegen um das Ausbildungsende zu BESTÄTIGEN. Und daran hat sich sowohl die IHK als auch dein AG zu halten. [OT] Das ist wie mit dem Warranty Label bei Siemens. Wenn die Leute nicht wissen, das es rechtlich unwirksam ist, haben sie eben keine Garantie mehr. [/OT] Zitieren
rehwald Geschrieben 18. Juli 2003 Autor Geschrieben 18. Juli 2003 Hallo jomama! weißt du auch welche Verodnung das ist. Ich erreich da nur was wenn ich mmit Paragraphen um mich schmeiße. Und den Durchschlag hab ich selbstverständlich nicht erhalten, den bekomm ich später. Begründet haben die das mit den Auswertungszeiträumen die ja auch mal länger dauern könnten. So wurde als Beispiel der Drucker genannt, der ja Druckproben abliefern muss, welche dann eingehend untersucht werden, sowas dauert halt. Ich weiss aber auch, dass mein Facharbeiterbrief schon bei uns in der Firma im Safe liegt. Allerdings mit Datum vom 31.8.2003. Leider kenn ich keinen Anwalt der das für mich kostenfrei überprüfen würde. Und richtig einen Anwalt zu nehmen kann ich mir nicht leisten. Das ist zum k.. ähm aus der Haut fahren. Ich weis offiziell nich mal wie ich abgeschlossen hab. Das Problem ist, ich hab ein Übernahmeangebot meiner Firma, aber auch eine noch laufende Bewerbung. Ich würde lieber wechseln, kann aber die Bewerbung nicht abschließen ohne Facharbeiterbrief, die Firma bei der ich mich beworben habe macht nix solange der Brief nicht vorliegt. Vielen Dank schon mal für die Hilfe Thomas Zitieren
ITRD Geschrieben 27. Juli 2003 Geschrieben 27. Juli 2003 :eek: Das ist aber eine sehr ungewöhnliche Praxis. Bei uns in München erhält der Prüfling sofort den Durchschlag (der mit dem wichtigen Kreuzchen ...) und wir sagen dem Prüfling auch (die meisten von uns jedenfalls), dass er mit diesem Durchschlag zu seinem Chef gehen muss, da er ab diesen Tag Facharbeiter ist. Das von Dir geschilderte Vorgehen ist sehr ominös und kann ich so nicht nachvollziehen, da der PA die Ergebnisse definitiv kennen muss! Wir teilen die detaillierten Ergebnisse zwar nicht mit, die kommen ein paar Tage später mit der Post, aber nichts desto trotz weiss der PA dezidiert, ob Du bestanden hast oder nicht (Es sei denn, Du musst noch in die MEPr). viele Grüße aus dem sonnigen Süden ein erstaunter Prüfer Zitieren
Antibiotik Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 hallo, wenn ich des ganze so lese, wundert es mich echt net, dass es mit unserem vaterland bergab geht!! wie schon oben erwähnt, wissen die prüfer sofort ob du bestanden hast oder net!!! Und die sollen den verdammten zettel dir sofort geben und nicht 1 1/2 monate warten!! ich würd am liebsten den persönlich in den hintern tretten!! Ciao Antibiotik Zitieren
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