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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Auf meiner Einladung zur ZP am 20.3. steht nur:

"Diese Einladung, ein Kugelschreiber und der Personalausweis sind unbedingt zur Prüfung mitzubringen. Ausser einem Taschenrechner sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt."

Von Berichtsheft keine Rede...

greets, Smeagol

Geschrieben

In der Prüfungssordnung steht, daß das Berichtsheft Grundlage für die Zulassung zur Abschlußprüfung ist. Da steht nicht, daß es bei der Zwischenprüfung vorgelegt werden muß. Wozu auch?

Martin

Geschrieben

Stimmt das wirklich? Ich bin nämlich gerade dabei das ?%!§$berichtsheft zu vervollständigen, komme aber leider mit der Zeit nicht hin. Von einigen habe ich gehört, daß das Berichtsheft notwendig ist. Ansonsten muss man es nachreichen. Was ist Fakt?

Gruss tschingis

Geschrieben

Du solltest... nein DU MUSST dein Berichtsheft zur ZP unbedingt mitbringen sonst lassen die Dich erst garnicht die ZP schreiben!! ...Haben Dir das deine Ausbilder nicht gesagt??? ... zumindest in Friedrichshafen (IHK Weingarten)

[Dieser Beitrag wurde von Thorrix am 18. März 2001 editiert.]

Geschrieben

Also in meinem IHK-Bereich (Bayreuth/Oberfranken) steht auf der Einladung NICHTS von wegen Berichtsheft mitbringen. (Außerdem hätte ich dann ein wirkliches Problem...) Also werd ichs auch nicht mitnehmen. Wenn jemand mosert, werd ich denjenigen wohl mal kräfig ins Gebet nehmen müssen *gg*

Geschrieben

In Bayern (hier in Augsburg) ist laut Einladung es auch nicht nötig, das BH zur ZP mitzubringen. Laut IHK Begleitschreiben zum Berichtsheft ist es nur zur Vorlage bei der Abschlussprüfung nötig.

Geschrieben

Hi,

genau das ist mir auch aufgefallen, es steht Kugelschreiber und Lichtbildausweiß. Eine meiner Lehrer meinte, dass würde zur ZP nicht interessieren und ich könnte drauf verzichten. Mein Ausbilder meint dann doch und deswegen bin ich so verwirrt.

so long - stigmata

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