Obrac Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Hallo, folgendes begab sich vor kurzem: Ich war Auszubildender bei einem EDV-Unternehmen. Am Tag der mündlichen Abschlussprüfung ging ich zu meinem Chef und fragte ihn nach einem neuen Vertrag. Er vertröstete mich. Im Laufe der Woche fragte ich nochmal nach aber erst eine Woche später legte er mir den Vertrag vor.1000 Euro brutto wollte er mir zahlen. Das war ein kleines bisschen mehr als während meiner Ausbildung und deshalb entschied ich mich, die Firma zu verlassen. Der Tag meiner Prüfung war der 17. Juni, ich verliess die Firma am 24. Juni. Die Zeit, die dazwischen liegt, bekam ich ausgezahlt. Nun musste ich eine ausgefüllte Arbeitsbescheinigung beim Arbeitsamt abgeben und mein ehemaliger Arbeitgeber sollte diese ausfüllen. Es wurde ein Kreuz beim Punkt "Arbeitsverhältnis wurde beendet/gekündigt vom Arbeitnehmer" gemacht. Begründet wurde dies damit, dass durch meinen längeren Aufenthalt in der Firma von einer Woche ein neues Arbeitsverhältnis zustande kam und ich dieses mit meiner Entscheidung, die Firma zu verlassen gekündigt hätte. Ich war aber nur aus dem Grund länger in der Firma, weil mein Chef keine Zeit hatte, sich mit mir den Vertrag anzukucken. Ansonsten wäre ich schon unmittelbar nach der Prüfung weggewesen. Ist das rechtens? Kriege ich jetzt kein Arbeitslosengeld, weil ich ein 7 Tage dauendes Arbeitsverhältnis gekündigt habe, das nur zustande kam, weil mein Chef zu faul war, sich mit mir den Vertrag anzusehen? Dann noch eine Sache. Die vom Arbeitsamt wollen mir doch tatsächlich weismachen, dass sie nicht wissen, wieviel Arbeitslosengeld ich bekommen würde. Mein ex-Arbeitgeber war in keinem Tarifvertrag und deshalb wissen die es nicht. Es muss doch für Software-Unternehmen sowas auch geben. Oder kriegen Fachinformatiker generell kein Arbeitslosengeld? Bitte helft mir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Leider hast Du Pech! Nach der bestehen der mündlichen Prüfung ist die Ausbildung beendet. Wenn Du danach arbeitest hast Du ein Arbeitsverhältnis begonnen. Wenn Du nun selbst kündigst, sind die von Dir zitierten Antworten so korrekt. Ist zwar nicht die feine englische Art was dein Chef macht - aber anscheinend legal. AFAIK ist es BBiG § 17 [Weiterbeschäftigung nach mündlicher Prüfung] (mit der Forumssuche findest Du den genauen wortlaut - ich hab den hier schon öfters zitiert.). Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes hat Saga unter anderem schon recht viel geschrieben. guck mal hier: http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=49451 und auch hier http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=49279&perpage=35&pagenumber=2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Was mich daran stört, ist, dass ich nur weitergearbeitet habe, weil mein Chef keine Zeit für mich hatte. Ich hätte die Firma ja sofort verlassen, wenn ich den Vertrag bekommen hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Normalerweise wird das in der Schule gesagt und ist AFAIK auch schon in den Prüfungen gefragt worden. Du bist nun ins Loch gefallen - wenn auch unwissendlich, aber rechtlich ist das nunmal ein Arbeitsverhältnis. Vielleicht hättest Du hier schon vorher fragen bzw. mitlesen sollen? Leider ist es anscheinend in Mode gekommen, Azubis mit solchen Tricks noch nach der Ausbildung auszubeuten. In den letzten Tagen gabs vermehrt Anfragen von Leuten mit ähnlichen Fällen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Du haettest einfach nicht arbeiten muessen, sondern nur vorbeischauen, ob Dein Chef jetzt alles fuer Dich hat. Als Du angefangen hast, zu arbeiten, wurde allerdings eine muendliche Vereinbarung geschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Das tut mir leid für dich, wie es gelaufen ist. Es gibt halt viele schwarze Schafe und dein Chef scheint wohl einer davon zu sein. Aber nun zum Arbeitslosengeld. Für das AA zählen nun mal die Fakten, so bitter das ist. Und die Fakten sprechen gegen dich. Du hast selber gekündigt. Und das aus Geldgründen. Wäre es z.B. sowas wie sexuelle Belästigung oder so (und man könnte es beweisen) dann wäre es anders. Aber so ist es nun mal nicht und du hast halt die *-Karte gezogen. Du bekommst jetzt meines Wissens nach eine Sperrfrist bist zum ersten Arbeitslosengeld, denn das steht dir trotzdem zu. Ich glaube die Sperrfrist liegt bei 3-4 Wochen, wenn ich nicht irre, aber seit dem 1.7. hat sich da ja einiges geändet. Aber dein AA wird dir das schon genauer erklären können. Diese komische "Ausrede" von denen, dass die nciht wissen, was sie dir zahlen müssen... es gibt definitv Berechnungsgrundlagen für unseren Beruf und du wirst ja in irgendeiner Branche gearbeitet haben. Mein alter Arbeitergeber hat bei mir auch nix hingeschrieben, "was ich denn bekommen hääte bei Übernahme". und nun wurde als Berechnungsgrundlage einfach das BAT genommen, da ich im öffentlichen Dienst tätig war und damit Basta. Und sowas wird es auch bei dir geben, aber wie gesagt: du hast erstmal ne Sperrfrist. So leid es mir tut für dich. Lass den Kopf trotzdem nicht hängen, vielleicht findest du schnell nen neuen Job oder einen Nebenjob zur Überbrückung einer Sperrfrist. Alles Gute für dich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Und wo ist da die Verhältnismässigkeit? Man arbeitet 3 Jahre in einer Firma und wegen 7 Tagen danach bekommt man kein Arbeitslosengeld? Wie siehts denn mit meiner anderen Frage aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Arbeitslosengeld Zitat aus einem Posting von Saga: Es wird das Azubigehalt mit dem tariflichen Mindestgehalt verglichen, bzw. die 60% davon (genau gesagt wird auf 365 Tage umgerechnet und Du bekommst dann 60% vom Tagessatz), und Du bekommst das, was mehr ist. Und lustigerweise waren das bei mir die 60% vom Azubigehalt, die 2500 € können also nicht so ganz sein. Durchschnittseinkommen...das wär' schön...dann wär' ich freiwillig wieder arbeitslos. am besten Du liest Dir mal den Thread in meinem ersten Link durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Ein Mit-Berufsschüler von mir, auch nciht übernommen und nun arbeitslos, hat auch in einer Software-Schmiede gearbeitet. Die Firma selber war auch in keinen Tarifvertrag, aber trotzdem bekommt der Junge jetzt sein Geld, weil das AA das auch ohne sowas berechnen kann. Frag mcih nciht, wie die das machen, aber eine Antwort alà "Können wir nicht berechnen, weil in keinem Tarifvertrag" is nicht richtig, definitiv falsch. Bei 4,5 mio. Arbeitslosen in Deutschland kann man doch nicht von ausgehen, dass alle einen Arbeitgeber mit Traifvertrag haben... und die sollen deswegen alle kein Geld bekommen? Neeeee... Hau da mal beim AA auf n Tisch (natürlich freundlich). Da wird schon was bei raus kommen, mach dir da mal keine Sorgen. Aber wie gesagt: erst nach der Sperrzeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Wenn Du nach der mündlichen Prüfung sofort arbeitslos gewesen wärst würde dieser Link gelten: http://www.arbeitsamt.de/elmshorn/information/presseinfo/presseinformation_044_2003.html Da Du ja schon gearbeitet hast gilt nur dieser: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Mein Chef hat mir angeboten, dass ich auf das Gehalt, was ich in den paar Tagen noch bekommen habe, verzichte und dafür dann eingtragen wird, dass das Ausbildungsverhältnis einfach beendet war. Das finde ich trotzdem schlecht von ihm. So kommt er natürlich noch billiger dabei heraus. Wäre er fair, würde er das Kreuzchen bei "Kündigung durch Arbeitgeber" machen. Naja, dennoch danke für Eure schnellen Antworten, ich bin sicher, dass sich auch für mich noch alles zum Guten wendet.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Ich würde mich, wenn Du die Nerven dazu hast, an einen Rechtsanwalt wenden und mich beraten lassen - in wie weit man dem Arbeitgeber zur Zahlung zwingen kann - ohne dass Du nachteile beim Arbeitslosengeld hast. Schließlich hat dein Chef deine Unwissenheit ausgenutzt und IMHO dich auch getäuscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Original geschrieben von sockä Ich glaube die Sperrfrist liegt bei 3-4 Wochen, .... § 144 Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit (1) Hat der Arbeitslose 1. das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und hat er dadurch vorsätzlich oder grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe), [...] (2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. (3) Die Dauer der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich 1. auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte, 2. auf sechs Wochen, wenn a) das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 15. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 Eine Sperrzeit werde ich auf keinen Fall in Kauf nehmen, lieber verzichte ich auf das Gehalt. War ja eh nur ne Woche, aber trotzdem stört mich das immens, aus Prinzip schon. Ausserdem haben die allein schon 3 Wochen für das Ausfüllen dieses dummen Zettels gebraucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 17. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2003 Wie ist das denn im allgemeinen? Mein Chef legt mir nach der Ausbildung einen Vertrag vor, den ich nicht annehme. Gilt das dann als Kündigung/Beendigung von mir? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Juli 2003 Teilen Geschrieben 17. Juli 2003 Original geschrieben von Obrac Wie ist das denn im allgemeinen? Mein Chef legt mir nach der Ausbildung einen Vertrag vor, den ich nicht annehme. Gilt das dann als Kündigung/Beendigung von mir? Nein, was nicht angefangen ist, bzw. etwas Nichtvorhandenes, kann nicht beendet oder gekündigt werden. Du bist dann lediglich auf ein Angebot nicht eingegangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Obrac Geschrieben 17. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2003 Alles klar. Mein Chef sagte mir heute, dass er in jedem Fall angekreuzt hätte, dass ich gekündigt habe, weil ich ja sein großzügiges Angebot (1000 Euro brutto) nicht angenommen habe. Leiden eigentlich alle Chefs in der Branche unter Realitätsverlust oder nur meiner? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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