Nyna Geschrieben 16. Juli 2003 Teilen Geschrieben 16. Juli 2003 Ich habe einen USB Flash-Stick bei Transcend gekauft. In der Gebrauchsanweisung steht, dass es "zur Wahrung eines Garantieanspruches gegenüber Transcend unbedingt erforderlich ist, das erworbene Produkt innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum bei Transcend registrieren zu lassen." Das kann ich doch getrost vergessen!? Wenn das Ding nach acht Wochen den Geist aufgibt, ich mich aber nicht registriert habe, kann ich die Garantieleistungen (Reparatur) doch trotzdem in Anspruch nehmen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Juli 2003 Teilen Geschrieben 16. Juli 2003 Obacht! Bitte unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung (die gilt zwischen Käufer und Verkäufer) und weitergehenden Garantieleistungen, die der Hersteller freiwillig über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus erbringt. Beispiel: Maxtor stellt Festplatten her. Du kaufst die im Laden. Zwischen dir und dem Laden besteht der Kaufvertrag und der Laden muss die Gewährleistung übernehmen. (Zwei Jahre jetzt). Maxtor bietet aber auf bestimmte Platten eine Dreijährige Garantie an. Das ist eine eigenständige Garantieleistung von Maxtor, die du direkt bei Maxtor geltend machst, wenn die normale gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist (du also die Platte bei deinem Verkäufer nicht mehr umtauschen kannst). Und wenn der Hersteller für eine Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, eine Registrierung verlangt, dann kann man das auch mal ausfüllen. AVM bietet auf seine DSL-Card eine fünfjährige Garantie an, wenn man sich registriert. Und nur wenn man sich registriert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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