enterhaken Geschrieben 19. Juli 2003 Teilen Geschrieben 19. Juli 2003 Hab heute einen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen. Bin Fachinformatiker AE und wurde nicht übernommen. Bekomme gerade mal 73,64 Euro wöchentlich, was 294,56 Euro im Monat enstpricht (netto). Also das is ja wohl nur ein schlechter Scherz oder? Hab mal im Forum gesucht wie das berechnet wird. Bei mir wäre das also folgendermaßen: 155 Euro Bruto / Woche = 122,68 Euro Netto / Woche * 60% = 73,64 Euro soweit ok aber: 155 Euro * 4 = 620 Euro * 2 = 1240 Euro (= Lohn nach der Ausbildung) Also gehen die davon aus dass ich nach der Ausbildung 1240 Euro verdienen würde. Klar... die Löhne für Fachinformatiker sind nicht mehr sonderlich hoch, aber 1240 Euro ist ja wohl nur ein schlechter Scherz. Mein Ex-Arbeitgeber hatte 2800 Euro für die Übernahme eingetragen. Was soll ich jetzt machen? Kann man dagegen Widerspruch einlegen? Wenn ja, wie geh ich da vor? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 20. Juli 2003 Teilen Geschrieben 20. Juli 2003 Original geschrieben von enterhaken Kann man dagegen Widerspruch einlegen? Wenn ja, wie geh ich da vor? Auf dem Bewilligungsbescheid steht i. d. R. eine Rechtsbehelfsbelehrung, die aussagt wie und wie lange Du Widerspruch einlegen kannst. Im Normalfall ist Widerspruch binnen eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Arbeitsamt einzulegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HohesDitt Geschrieben 20. Juli 2003 Teilen Geschrieben 20. Juli 2003 Sorry, aber was erwartest du ? Du hast auch nicht sonderlich viel eingezahlt während deiner Azubizeit, da kannste jetzt nicht erwarten, dass du da ne Menge rausbekommst. Auch wenn die Situation nicht gerade rosig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterhaken Geschrieben 20. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 20. Juli 2003 Original geschrieben von HohesDitt Sorry, aber was erwartest du ? Du hast auch nicht sonderlich viel eingezahlt während deiner Azubizeit, da kannste jetzt nicht erwarten, dass du da ne Menge rausbekommst. Auch wenn die Situation nicht gerade rosig ist. Aber das ist trotzdem viel zu wenig... andere hier im Forum bekommen oftmals sogar das doppelte! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 20. Juli 2003 Teilen Geschrieben 20. Juli 2003 Ja aber das interessiert schon mal : der Wohnort? - mit Bundesland - und Arbeitslosenzahl die dort gefundenen Lebenshaltungskosten. angeschlossen an welchen Tarifvertrag? wie sieht dieser Tarifvertrag aus? dein Alter? Und sicher noch einiges mehr. Man kann doch nicht Berlin und München bzw. Anklam und Saarbrücken miteinander vergleichen. Schliesslich ist Berlin die teuerste Stadt in Deutschland. :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
magga Geschrieben 20. Juli 2003 Teilen Geschrieben 20. Juli 2003 @ enterhaken: mir geht´s genauso...bekomme genauso "viel". auch ich konnte nicht übernommen werden. die zahlen sind also soweit identisch... ich komme übrigens aus itzehoe bei hamburg. nach einem anruf bei der tante beim aa sagte man mir, dass dies lediglich ein "vorläufiger" bewilligungsbescheid sei. dass die summe so niedrig ist, läge angeblich daran, dass der arbeitgeber bei mir keinen zukünftigen lohn bei der abzugebenden arbeitsbescheinigung eingetragen hat. somit wurde angeblich mit meinem azubilohn gerechnet, damit ich erstmal kranken- und rentenversichert bin und ein wenig geld erhalte... angeblich erhalte ich in einigen wochen dann einen endgültigen bescheid, wo dann eine größere summe steht - wer´s glaubt... auf jeden fall ist das u n t e r existenzminimum, jeder soziempfänger bekommt mehr. :confused: irgendwie kann ich die vielen schwarzarbeiter manchmal gut verstehen... ich will jetzt auch nicht rumheulen, aber mit der summe lässt sich weder miete, verpflegung oder gar der sprit für das auto bezahlen ! ich habe zwar nicht vor, besonders lange arbeitslos zu bleiben, aber auch diese zeit will erstmal einigermaßen überwunden werden. ich find´s einfach unglaublich wenig...ich hatte mich mal vorher erkundigt beim aa. da sagte man mir, dass entweder das azubi- oder gesellengehalt für die berechnung einbezogen wird (je nachdem, was für mich mehr bringt > also gesellenlohn). dieser lohn wird dann durch 2 geteilt und hiervon die 60% berechnet. das kann aber nicht sein, da ich trotzdem nie auf diese erbärmliche summe komme... :( auf jeden fall rufe ich morgen nochmal beim aa an und verlange detaillierte auskunft. gruß stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
magga Geschrieben 20. Juli 2003 Teilen Geschrieben 20. Juli 2003 Original geschrieben von HohesDitt Sorry, aber was erwartest du ? Du hast auch nicht sonderlich viel eingezahlt während deiner Azubizeit, da kannste jetzt nicht erwarten, dass du da ne Menge rausbekommst. Auch wenn die Situation nicht gerade rosig ist. sorry, aber das ist absoluter quatsch. würde man das azubigehalt für die berechnung nehmen, wäre man locker unter dem existenzminimum ! gerade deshalb gibt es ja die regelung, dass in diesem fall (also ausbildung und anschließend keine übernahme) das zukünftige gesellengehalt herangezogen wird. Dies wird durch 2 geteilt und hiervon die 60% berechnet... gruß stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 mir hat man damals gesagt, dass ich entweder das azubigehalt weiter ausgezahlt bekomme, oder das grundgehalt nach der ausbildung. und das ist davon abhängig, was für das aa billiger kommt, bei mir war es das azubigehalt, aber nicht voll sondern auch schön gekürzt, weil ich in niedersachsen gearbeitet habe und in Sachsen-Anhalt lebe. Also wird hier das "ostgehalt" gezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 mit grundgehalt meine ich die berechnungsgrundlage für das arbeitslosengeld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 Original geschrieben von puzzlefreak mir hat man damals gesagt, dass ich entweder das azubigehalt weiter ausgezahlt bekomme, oder das grundgehalt nach der ausbildung. und das ist davon abhängig, was für das aa billiger kommt, bei mir war es das azubigehalt, aber nicht voll sondern auch schön gekürzt, weil ich in niedersachsen gearbeitet habe und in Sachsen-Anhalt lebe. Also wird hier das "ostgehalt" gezahlt. Die Berechnungsgrundlage ist eindeutig und deutschlandweit gleich, Gesetzestext siehe http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&postid=429617#post429617 und dieverse andere Threads zur Berechnung. Wenn das also keine Märchenstunde/Vermutungen sind, dann solltest Du Dir nochmal Deinen Bewiligungsbescheid ansehen. Ansonsten solche Behauptungen bitte nur mit Quellenangabe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 @magga ich will jetzt auch nicht rumheulen, aber mit der summe lässt sich weder miete, verpflegung oder gar der sprit für das auto bezahlen ! Also gegen den Bescheid solltest Du erstmal formell Widerspruch einlegen, wie es oben schon gepostet wurde. Vielleicht auch mal nachfragen wie die es berechnet haben. Vielleicht hat Dein Arbeitgeber ja wirklich vergessen, irgendwas einzutragen. Ansonsten: Wenn Du eine eigene Wohnung hast und Miete zahlen musst kannst Du beim Soyialamt Hilfe beantragen. Die zahlen Dir normalerweise Deine Miete und einen Sozialhilfesatz der von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann. Wie hoch er bei Dir ist findest Du auf den Seiten von www.forum-schuldnerberatung.de. Den genauen Link hab ich in diesem Forum mal gepostet, aber ich denke Du findest es auch so. Von dem Geld, das Du vom Sozialamt bekommst wird natürlich das Arbeitslosengeld abgezogen. Ausserdem musst Du, in diesem Fall die Sozialhilfe zurückzahlen, weil diese hier nur vorläufig für das Arbeitsamt einspringt. Das mit dem Auto und dem Sprit würde ich allerdings nicht zu laut sagen. Wenn Du ein Auto hast ist das für das Sozialamt ein Grund, Dir die Leistung zu kürzen. Nach deren Meinung musst Du erstmal alles zu Geld machen und wenn dann nix mehr da ist, darfst Du kommen... Für Rundfunkgebühren etc. kannst Du eine Befreiung beantragen (allerdings nur für Rundfunkgebühren, also für das, was die GEZ kassiert. Kabelgebühren uns sowas musst Du meines Wissens derzeit noch selber zahlen.) Hoffe die Infos herlfen Dir etwas. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 Grundsätzlich immer Widerspruch einlegen, wenn man anderer Meinung ist als die vom AA. Damit bin ich auch bisher gut gefahren. Es ist doch eindeutig laut Gesetz geregelt, dass man bei der Berechnung MINDESTENS die letzte Ausbildunsvergütung bekommt (wie das wortwörtlich heißt, weiß ich nicht, steht aber im SGB und bimei hat es auch schon x-mal gepostet). Als ich denen das gesagt habe und mit Widerspruch kam, ging es auf einmal doch. Man darf nur nicht alles von denen hinnehmen ;-) Viel Glück! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Original geschrieben von enterhaken Hab heute einen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen. Bin Fachinformatiker AE und wurde nicht übernommen. Bekomme gerade mal 73,64 Euro wöchentlich, was 294,56 Euro im Monat enstpricht (netto). Also das is ja wohl nur ein schlechter Scherz oder? Stehen auf dem Bescheid die Berechnungsgrundlagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterhaken Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Erstmal danke für die Antworten. Hab mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Er meinte Sie hätten den Gehalt nach der Ausbildung von IG Metall erfahren. 1300 Euro kam dabei raus. Tja... er meinte ich könnte ja mal Widerspruch einlegen, aber bringen würde es eh nix. Toll... @Marcello: Nein, steht nix drauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
magga Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 1300,- !??? einstiegsgehalt ??? nee, sorry ! das darf doch wirklich nicht wahr sein...das niedrigste einstiegsgehalt, was ich jemals bei bekannten/kollegen mitbekommen habe, waren mal 1800,- ! und das ist wirklich schon extreeem wenig !möchte wirklich mal wissen, wo die diese werte herhaben...bei meinem ausbildungsbetrieb im callcenter verdient jeder callcenter-agent mind. 1500 - 1600,-/monat. ich kann mir schwer vorstellen, dass ein hochqualifizierter fachinformatiker weniger verdient. wo leben wir hier bloß ? armes deutschland ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Naja, über die Sachbearbeiter der Arbeitsämter reg ich mich schon nicht mehr auf. Ich weiss ja nicht nach welchem Tarifplan die IG Metall rechnet (wenns denn stimmt) aber da würde ich gegen Einspruch einlegen. Die wirklichen durchschnittlichen Anfangsgehälter kann Dir vielleicht das statistische Bundesamt mitteilen. Hier der Link mit den Ansprechpartnern: http://www.destatis.de/basis/d/logh/loghtxt.htm Kann sein, dass Dich das vielleicht 4 EUR kostet. Manchmal geben die aber auch umsonst Auskunft. Je nachdem was Du haben willst. Mail die einfach mal an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nyna Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Original geschrieben von magga 1300,- !??? einstiegsgehalt ??? nee, sorry ! das darf doch wirklich nicht wahr sein...das niedrigste einstiegsgehalt, was ich jemals bei bekannten/kollegen mitbekommen habe, waren mal 1800,- ! und das ist wirklich schon extreeem wenig !Dank des Booms der NewEconomy habe ich vor Jahren auch von einem 3.000 €-Gehalt geträumt. Mal ehrlich, 1.800 € Einstiegsgehalt nach einer reinen IHK-Ausbildung ist nicht so extreeem schlecht. Vor allem heutzutage. Und wer z.B. als Angestellter im öffentlichen Dienst arbeitet, wäre mit 1.800 € schon glücklich... Ich stimme aber zu, dass eine Bemessungsgrundlage von 1.300 € nicht akzeptabel ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Nun also ohne Namen zu nennen (ich kenne ja weder den Arbeitsberater noch den Typ von der IG Metall). Aber da scheint ja wohl ein ***** Sachbearbeiter einen ***** Gewerkschaftler getroffen zu haben. Laut einer Studie eben derselben IG-Metall beträgt nämlich das durchschnittliche Gehalt keineswegs 1300 EUR/Monat, was einem Jahresgehalt von 15.600 EUR entsprechen würde, sondern 30.943 / Jahr was monatlich über 2.500 EUR entspricht. Hier der Link zu der Info-Seite: http://www.it-berufe.de/berufsbilder/fach_anwendung/arbeitswelt/verdienst.htm und wenn Du die gesamte Broschüre der IG-Metall willst kannst Du sie hier bestellen. http://www.igmetall.de/nachrichten/it_entgelt/index.html Ich weiss ja nicht mit welchem Gewerkschaftler Dein Sachbearbeiter telefoniert hat. Aber ich würde dem mal empfehlen seine eigene Broschüre zu lesen, bevor er Auskünfte dieser Art gibt... Vielleicht helfen Dir diese Links ja als Begründung für Deinen Widerspruch weiter. Auf jeden Fall widerlegst Du damit die Auskunft Deines Sachbearbeiters. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Senfgurke Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 hab heute auch meine Ausbildung beendet und muss jetzt auch zum Arbeitsamt dackeln, da ich nicht übernommen werde. Was muss ich da alles mitbringen, bzw. vorlegen? Danke schonmal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuckyLuke Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Du gehst hin, bekommst ein paar Formulare, die musst du ausfüllen (Teils auch vom Arbeitgeber ), dann musst du wieder hin! Ach ja, bitte erwarte nicht, dass die sich besonders über dich freuen. Und vorsichtig, es gibt einige AA-Mitarbeiter, die fühlen sich wie Götter in ihren Jobs. Nimm dir auf dem AA nichts zu Herzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Parker Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Ich gehöre auch zu den AA-Gängern. Nicht übernommen worden aus wirtschaftlichen Gründen. Habe auch heute die Präsi hinter mir gebracht. Ab morgen - jobless. Greetz Mr. Parker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 also ich bekomme 114 € wöchentlich in KA - hatte vorher 570 € Netto als Ausb.vergütung. Was ich nicht verstehen, warum das AA 1300 nimmt - weshalb soll denn dann der ehemaliger Arbeitsgeber überhaupt eintragen, was man verdienen würde. Bitte postet nochmal den Link, dass man als Arbeitsloser das Azubigahlt bekommen würde - ich denke das ist nur ein Mhytos. michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Original geschrieben von michaelxy Bitte postet nochmal den Link, dass man als Arbeitsloser das Azubigahlt bekommen würde - ich denke das ist nur ein Mhytos. Hinweis steht zwar weiter oben schon ;-), aber hier nochmals die gesetzliche Berechnungsgrundlage: Auszug aus dem dritten Buch des SGB: § 134 Entgelt bei versicherungspflichtiger Beschäftigung (1) Für Zeiten einer Beschäftigung ist als Entgelt nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das der Arbeitslose erzielt hat. [...] (2) Als Entgelt ist zugrunde zu legen, 1. [...] 2. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung, wenn der Arbeitslose die Abschlussprüfung bestanden hat, die Hälfte des tariflichen Arbeitsentgelts derjenigen Beschäftigung, auf die das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, 3. [...] 4. [...] 5. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung mit Leistung von Unterhaltsgeld nach diesem Buch das Arbeitsentgelt, nach dem das Unterhaltsgeld bemessen worden ist, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, 6. [...] 7. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung mit Anspruch auf Übergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben das Arbeitsentgelt, nach dem das Übergangsgeld zuletzt bemessen worden ist, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, 8. [...] 9. [...] 10. [...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuckyLuke Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Nur stellt sich hier die Frage, ob sie es damit als Brutto, also als Berechnungsgrundlage ansehen, oder als Netto, also "du bekommst soviel überwiesen, wie du als Azubi überwiesen bekamst". Wenn es Brutto ist, dann ist es ja viel weniger als ein Azubi-Gehalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, Es muss wohl nur als Bemessungsentgelt dienen - also das Azubighalt MINUS die 60 Prozent. Den bei mir haben sie zur Berechnung die 2200 € genommen, die mein ehemaliger Betrieb eingetragen hat. Sonst müsste ich ja wieder meine 570 € / Monat bekommen jetzt sind es aber nur 440 € ????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.