bimei Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Original geschrieben von michaelxy Es muss wohl nur als Bemessungsentgelt dienen - also das Azubighalt MINUS die 60 Prozent. Den bei mir haben sie zur Berechnung die 2200 € genommen, die mein ehemaliger Betrieb eingetragen hat. Sonst müsste ich ja wieder meine 570 € / Monat bekommen jetzt sind es aber nur 440 € ????? 2200 Eur durch 2 =1100 Eur ---> pro Woche ca. 114,59 Eur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 schon klar - es ging aber darum, ob man das volle Azubigehalt bekommt - oder nur 60 % davon - es sind dann wolh nur die 60 % Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Ach so, sorry. Ja, das Brutto, egal ob Azubigehalt oder angenommenes Gehalt ist immer Bemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen), also davon wird entsprechend abgezogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Original geschrieben von bimei Die Berechnungsgrundlage ist eindeutig und deutschlandweit gleich, Gesetzestext siehe http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&postid=429617#post429617 und dieverse andere Threads zur Berechnung. Wenn das also keine Märchenstunde/Vermutungen sind, dann solltest Du Dir nochmal Deinen Bewiligungsbescheid ansehen. Ansonsten solche Behauptungen bitte nur mit Quellenangabe. ist keine märchenstunde, bei mir war das so sonst würde ich dass nicht posten, hab aber auch keine quelle so schnell gefunden. gruss puzzlefreak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Du hast also Arbeitslosengeld Netto = Azubigehalt Netto bekommen ? Wie hoch war das dann ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 als azubi habe ich 730 DM ca. ausgezahlt bekommen. vom AA anschliessend ca. 650 DM, wurde gekürzt, weil ost / westgehalt der unterschied ist. mir hat man es damals so erklärt ( 2000) entweder 60 % vom normalen gehalt oder 100 % azubigehalt (alles netto bezogen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 www.competence-site.de/discussion.nsf/cc/WEBR-5MZEFK hier hab ich eine erklärung gefunden, vielleicht hilft die ja weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Azubigehlt 100 % bedeutet, dass das das Bemessungsentgeld ist (davon 60 %) das hatten die wohl gemeint) Dein Betrag kam zustande, da Sie einen Lohn angenommen haben, was Du verdienen würdest / 2 davon 60%. Un nicht Dein Azubigehlat war für die Berechnung ausschalggebend Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 vielleicht hat die im arbeitsamt mir das so erklärt, weil es ja auch fast hinkommt. aber auf dem link hab ich das dann auch so gesehen, aber was die alles hin und herrechnen, da steig ich nicht mehr durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterhaken Geschrieben 24. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Hab jetzt Widerspruch eingelegt und die weiter oben geposteten Unterlagen der IG-Metall Analyse und des Statistischen Bundesamtes beigelegt. Der Sachbearbeiter meinte nun dass das Arbeitslosengeld höchstwarscheinlich erhöht wird. Das müsste aber noch entschieden werden. Bin ja mal gespannt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 2800 wahr dem AA bestimmt zu hoch - deshalb haben die andere Zahlen genommen Realistisch sind wohl 1800 - 2000 als Bemessungsentgeld - du kannst natürlich noch Wohngeld beantragen und noch zum Sozialamt gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Original geschrieben von michaelxy Realistisch sind wohl 1800 - 2000 als Bemessungsentgeld - du kannst natürlich noch Wohngeld beantragen und noch zum Sozialamt gehen. Du meinst hier eher den Tariflohn bzw. den Verdienst. Das Bemessungsentgelt ist die Haelfte vom Tariflohn bzw. vom, in der Arbeitsbescheinigung, eingetragenen Verdienst, mindestens jedoch das Azubientgelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterhaken Geschrieben 30. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Hab heute den Änderungsbescheid bekommen. Viel hats nicht gebracht, bekomme jetzt ca. 10 Euro mehr pro Woche. Immernoch ein Witz... ich lege auf jeden Fall nochmal Widerspruch ein. Wollen oder können die nicht begreifen dass 1400 Euro NICHT dem Gehalt eines Fachinformatikers nach der Ausbildung entspricht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Original geschrieben von enterhaken Wollen oder können die nicht begreifen dass 1400 Euro NICHT dem Gehalt eines Fachinformatikers nach der Ausbildung entspricht? Wenn es keine vergleichbaren Zahlen aus Deiner Region gibt, die ein höheres Einkommen nach der Ausbildung belegen, wird das durchschnittliche Anfangsgehalt nach Abschluss eines IHK-geprüften Berufes genommen. Warum belegst Du nicht, dass Fachinformatiker als Berufsanfänger höher bezahlt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Könnte er ja. Hab ihm doch die Statistiken der IHK gepostet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterhaken Geschrieben 30. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Original geschrieben von bimei Wenn es keine vergleichbaren Zahlen aus Deiner Region gibt, die ein höheres Einkommen nach der Ausbildung belegen, wird das durchschnittliche Anfangsgehalt nach Abschluss eines IHK-geprüften Berufes genommen. Warum belegst Du nicht, dass Fachinformatiker als Berufsanfänger höher bezahlt werden? Ich hab es doch belegt! Mit einem Schreiben des Statistischen Bundesamtes und mit Auszügen aus dem Gehaltskatalog der IG-Metall. Offenbar scheint man diese Fakten allerdings einfach zu ignorieren. Und das ***** mich ehrlich gesagt an! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Also viel mehr wird´s vom AA nicht geben. du bekommst ja nun 83 € Netto - wenn ich´s richtig verstanden habe. Als nächsten Schritt - wenn du Miete zahlst: WOHNGELD beantragen. Je niedriger das ALG desto höher das Wohngeld. Wohnst Du noch bei den Eltern, so sollen sie von Dir per Mietvertag Miete verlangen -somit kannst Du Wohngeld beantragen. Und falls immer noch zu wenig, dann gehe zum Sozialamt - die müssen schauen, dass man nicht wohnungslos wird. Beim Erstellen des Mietvertrags - falls nötig - den so ausstellen, dass Du auch den maximalen Betrag an Wohngeld bekommst. Es gibt im wewewe Tabellen, wie groß / teuer eine Wohnung maximal sein darf. Es ist glaub auch vom örtlichen Mietspiegel abhängig. Du kannst ja jetzt schon Wohngeld beantragen, wenn des Arbeitsamt dann doch noch mehr bezahlt, muss es die Wohngeldstelle nicht wissen - naja würd das trotzem nicht machen -nacher gibts noch eine Sperre etc. Und benatrage die Erstattung von Bewerbungskosten, da gibts dann max 250 € pro Jahr vom AA. Und nicht verzweifeln - es kann nur noch bergauf gehen -auch wenn es momentan nicht so aussieht. Wir müssen ja froh sein überhaupt ein Ausbildungsplatz bekommen zu haben, heute bewerben sich schon 70 - 150 Leute auf eine Stelle... Gruß Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Original geschrieben von michaelxy Wohnst Du noch bei den Eltern, so sollen sie von Dir per Mietvertag Miete verlangen -somit kannst Du Wohngeld beantragen. Der Tip mit Wohngeld und Mietvertrag bei den Eltern funktioniert nur, wenn Deine Eltern keine Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe beziehen. Sonst wird diese Einnahme Deiner Eltern bei der Alhi/Sozialhilfe angerechnet. Weiterhin kannst Du, wenn Dir Trainingsmassnahmen (ab dem 6. Monat) aufgedrueckt werden, die Fahrtkostenerstattung beantragen. Dassselbe, wenn bei einem Vorstellungsgespraech der potentielle Arbeitgeber sagt, er uebernimmt nicht die anfallenden Fahrtkosten. Das dann wie immer schriftlich dem AA vor dem Entstehen der Kosten, der Fahrt zum Vorstellungstermin, vorlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Das dann wie immer schriftlich dem AA vor dem Entstehen der Kosten, der Fahrt zum Vorstellungstermin, vorlegen. Und man braucht etwas schriftlich, wo steht, dass man eingeldaden wird. Sonst gibts nix. Ich hatte vor meiner AUsbildung 2 kostenlose Fahrkarten bekommen - obwohl das denen offensichtlich nicht Recht war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
enterhaken Geschrieben 31. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 31. Juli 2003 Kann man auch mit rechtlichen Mitteln drohen? Hab das nämlich vor. Vieleicht bringt ein wenig Druck ja was. Hat vieleicht jemand noch weitere Vorschläge wo ich Unterlagen zum Belegen des Gehalts nach der Ausbildung bekommen könnte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 31. Juli 2003 Teilen Geschrieben 31. Juli 2003 Ich war auch nach der Ausbildung arbeitslos (Insolvenz). Bemessungsgrundlage war das, was mein Ausbilder eingetragen hatte (also das Gehalt das ich verdient HÄTTE wenn ich übernommen worden wäre). Wenn dort nichts eingetragen wird, nimmt das Arbeitsamt einen Mittelwert deiner Region, das ist in der Regel sehr viel weniger. Das teilt das Arbeisamt durch 2, nimmt davon 60 %. Davon gehen dann noch alle Sozialleistungen ab, übrig bleibt -> nicht viel. Ich war ca 100¤ unter meinem Azubigehalt, konnte das jedoch mit Wohngeld wieder ausgleichen. Denkt daran das euch bis 25 Jahren noch Kindergeld zusteht, wenn ihr direkt nach der Ausbildung Arbeislos seit. Natürlich dürft ihr dabei auch den Mindestsatz für Kindergeld nicht überschreiten ... Seit froh wenn ihr schnell Arbeit bekommt, meine Freundin war in derselben Situation und nach einem Jahr gibt es nur noch Arbeitslosenhilfe. Da mein Gehalt darauf angerechnet wird haben wir nun knapp 400 ¤ weniger im Monat zur Verfügung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 31. Juli 2003 Teilen Geschrieben 31. Juli 2003 Original geschrieben von Spike Denkt daran das euch bis 25 Jahren noch Kindergeld zusteht, wenn ihr direkt nach der Ausbildung Arbeislos seit. Es gibt beim Kindergeld keine Grenze von 25 Jahren. Kindergeld wird erstmal grundsaetzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Bis zum 21. Lebensjahr wird KiG gezahlt, wenn derjenige/diejenige arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet ist. Darueberhinaus wird es bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, wenn er/sie in einer Hochschul-/Berufsausbildung steht bzw. sich in einer Uebergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate) befindet und die Einkuenfte des Kindes den Grenzbetrag von 7188 Euro/Kalenderjahr nicht uebersteigen. Wenn innerhalb der 21./27.-Jahresgrenze Wehrdienst, Zivildienst oder anderer Ersatzdienst geleistet wurde und das Kind in einer Hochschul- bzw. Berufsausbildung steht, dann verlaengert sich der KiG-Anspruch ueber das 21./27. Lebenszeit fuer die Zeit der Ausbildung. Die Einkuenfte des Kindes duerfen hier auch nicht den Grenzbetrag uebersteigen. siehe Punkt 12 der Arbeitsamtbroschuere "Was? Wieviel? Wer?", Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und Einkommensteuergesetz (EStG). @enterhaken: Rechtlich kannst Du nichts machen. Du koenntest nur gegen die Berechnung Einspruch einlegen, aber an dieser ist mathematisch gesehen nichts auszusetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackdiamond Geschrieben 1. August 2003 Teilen Geschrieben 1. August 2003 1400€ Einstiegsgehalt als Bemessungsgrundlage ist leider nicht unrealistisch denn leider ist das mein Gehalt Aber was will man da machen? Ich wohne in einer ländlichen Gegend und bevor ich arbeitslos werde... andere Ausgelernte FIAE verdienen in unserer Region auch zwischen 2000 und 2500€ brutto im Monat aber das interessiert bei uns in der Firma keinen. Es gibt leider es so knauserige Betriebe wie meinen die die schlechte Wirtschaftslage ausnutzen um absolute Witzgehälter zu zahlen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Virus26 Geschrieben 1. August 2003 Teilen Geschrieben 1. August 2003 Hallo, auch ich bin Arbeitslos und bekomme dementsprechend AG. Als Bemessungsgrundlage wurde bei mir 1550 € genommen (AA Mönchengladbach). Mit der anzuwenden Berechnungsformel komme ich auf etwa 377 €. Das ist nicht viel, aber was soll man machen.. Auch ich habe Widerspruch eingelegt. War persönlich zur Widerspruchsstelle gegangen. Der Mitarbeiter ist dann mit mir noch mal die Berechnung durchgegangen. Und was soll ich sagen ? Die haben sich (leider) nicht vertan... Das heißt also, so schnell, wie möglich wieder einen Job finden Gruss Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuckyLuke Geschrieben 28. August 2003 Teilen Geschrieben 28. August 2003 Ich habe heute erst meinen Bescheid bekommen. Auch ich bekomme nur 10,52 Euro/Tag - das sind 315,6 Euro/30 Tage. Wohnen tue ich in Nürnberg. Einspruch scheint ja nicht viel zu bringen, aber wenn ich mal Lust hab mach ich das trotzdem. Zum Glück wohne ich mietfrei, aber das ist schon sauwenig. 5 Euro pro Bewerbung gibts auch noch. Hilfe, ich will mehr Geld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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