only-Virus Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 Hallo zusammen! Ich habe ein klitzekleines Problem mit meinem zum Glück ehemaligen Ausbildungsbetrieb: Am 24.6.03 hatte ich letzte Prüfung. Ab dem 24.6. auch beim AA als arbeitslos gemeldet, nur wartet das AA noch auf die Arbeitsbescheinigung. Und hier liegt das Problem: Mein Ex-Chef scheint nicht in der Lage zu sein, mir meine Papiere pünktlich zu übergeben. Meines Wissens muss dass bis max. 3 tage nach beendigung des Arbeitsverhältnisses passiert sein. Ich sag ja nix wenns mal länger dauert. Aber so? ES IST SCHON EIN MONAT! Per telefon erreich ich niemanden, per email bekomme ich keine antwort. es ist traurig. vielleicht sindse mitlerweile schon pleite. edit: gehört nicht zum Thema Die Frage ist: Da ich ab 24.6. arbeitslos gemeldet bin, zahlt das AA ab da?! Also zahlen die das geld nach?! Gruß, Virus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bloody pymle Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 Das AA brauch eine bescheinigung wo deine ehem. Firma schreibt was du im ausgelernten Zustand verdienen würdest. Und davon bekommst du dann 50% Brutto. Das war bei mir auch so. mein Ex-Chef hat da rein geschrieben das ich 1500Euro brutto verdienen würden! (großes Gelächter!) und dann hab ich vom AA tatsächlich 380Euro im Monat bekommen! (juhu ich bin reich ) Jedenfalls brauch das AA diese bescheinigung. sonst können die nicht dein Geld berechnen. wenn das AA die bescheinigung hat, geht es relativ fix. bei mir hat es nur 2 Wochen gedauert und ich hatte mein geld. (Respekt ans AA-Hamburg-Mitte!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 Original geschrieben von only|Virus Da ich ab 24.6. arbeitslos gemeldet bin, zahlt das AA ab da?! Also zahlen die das geld nach?! Ja, Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung zählt als Beginn des Bewilligungszeitraums, frühestens der erste Tag der Arbeitslosigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sockä Geschrieben 21. Juli 2003 Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 Original geschrieben von bloody pymle Jedenfalls brauch das AA diese bescheinigung. sonst können die nicht dein Geld berechnen. ... also mein ehemaliger Arbeitgeber hat da nix reingeschrieben, einfach leer gelassen. Und ich bekomme trotzdem Arbeitslosengeld. Da nehmen die halt irgendwelche ortsübliche Tarifverträge. Dauert halt nur länger der ganze Vorgang... bei mir sind es mittlerweile schon 6 Wochen! Emmm... wegen deinem sturen Arbeitgeber: versuch, so schnell wie möglich an die Abietsbescheinigung zu kommen. Das AA zahlt zwar ab Tag der Arbeitslosemeldung rückwirkend, aber wenn die erst z.B. Ende Juli deine Bescheinigung erhalten, fangen die erst dann "richtig" an, denn Kram zu berechnen und je nach Amt kann sowas mit unter 4 Wochen (oder wie bei mir 6 Wochen) dauern. Solange nämlich nix bewilligt ist, bekommst du nix. Gut, du bekommst dann vielleicht ne Rückzahlung von 2 Monaten, also ne ordentliche Summe, aber ich weiß ja nciht, wie deine Finanzen stehen... aber bei mir wird es nach 4-6 Wochen echt knapp mit dem Geld! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
only-Virus Geschrieben 21. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2003 Alles klar schonma. Danke euch allen. NUr noch eine Sache: In der Arbeitsbescheinigung steht bei mir nix drin von wegen "was ich verdient hätte". Da stehen nur Angaben was ich die letzten 12 Monate verdient habe. Ich hoffe doch sehr dass sie dann den Tariflohn heranziehen. Vor allem da meine ehem. firma eine der am schlechtesten bezahlenden im Umkreis ist: Beispiel: "Ausgelernter Techniker: 40 stunden / woche (fest) ca 20 Überstunden/woche (zusätzlich), kein urlaubs und weihnachtsgeld, 23 tage urlaub, brückentage gibts net. Gehalt: 2500 Euro Brutto. (MCSE, CNE, CCNA usw. erwünscht...)" Ich sag: lol -> bewerbt euch, die suchen grad leute.... haha.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 je nach dem es kann auch passieren, dass sie die azubivergütung zur berechnung nehmen, aber du kriegst nicht 50% der azubivergütung, sondern meist 100% als azubigehalt weiter. anspruch hast du seit 26.06. aber es kann halt dauern bis das geld auf dem konto landet bei mir hat es damals 6 wochen gedauert, weil dat AA nicht schnell ist, man kann denen beim gehen die füße besohlen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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