flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Hallo, Ihr müsst mir unbedigt helfen. Problem: Hatte am 1.7 Abschlussprüfung, habe bestanden. Letzten Freitag teilt mir mein chef mit, das er mich nicht übernehmen würde. Und mich bis zur Ende der Ausbildung also am 31.8 behalten würde, als Azubi, da der Vertrag ja bis 31.8 geht. Nun aber: Die Ausbildung endet doch nach dem Berufsb. §14(2) mit Bestehen der Abschlusssprüfung und da ich danach normal arbeiten gegeangen bin, einen Tag später, tritt doch bestimmt §17 in Kraft. Oder nicht? (§17 Wenn nichts anderes vereinbart, gilt ein Arbeitsverhältnis als gegründet) Habe in 2 IHKs angerufen, jeder sagt was anderes. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Was tu ich nun? In hinblick auf Gehalt und so weiter... Bin etwas verwirrt, brauche hilfe!! ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Harry-Harald Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 ja, so ist es. wenn vorher nichts vereinbart wurde und er dich nicht am arbeiten hindert, gilt ein unbefristeter vertrag als begründet. aber das kannst du wohl nur vor gericht durchsetzen, wenn es zu keiner einigung kommt. und ab das als grundlage eines vertrauensvollen zusammenarbeitens in frage kommt, mußt du selbst abwägen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Na, ich will da ja sowieso weg. Aber die 2 Monate hätte ich gerne das volle und nicht das Azubi gehalt. Noch viel komplexer, ne ***** von der IHK hat mir erzählt. wenn ich keinen neuen Vertrag hätte, wäre ich jetzt eigentlich arbeitslos und bin sozusagen zu meinem Privatvergnügen da! Und wenn mein Chef nicht wolle müsse er mir gar NIX zahlen!!! Das glaub ich aber nicht. Das ist echt *****!! Hilfe!!!! ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Naja, was heisst als Grundlage eines erfolgreichen Zusammenwirkens? Übernommen werden sollte er ja sowieso nicht. Das einzige was sich geändert hat, ist wohl, dass er jetzt ein größeres Gehalt einklagen könnte und Kündigungsschutz hat. Das heisst also, er wird eine fristgemäße Kündigung erhalten mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Für diese Zeit wird der Chef zahlen müssen, ob es gefällt oder nicht. Das kriegt er vor dem Arbeitsgericht auch durch. Arbeitslos ist er nach dieser Kündigungsfrist trotzdem, nur eben später. Aber das Geld würde ich mitnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Hallo! Wie wäre es mal mit einem Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht? So ein "Beratungsgespräch" zahlt IMO die Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Mach so schnell wie möglich Deine Ansprüche schriftlich geltend, und setz Dich, wenn darauf keine Reaktion (oder abschlägigie) kommt mit einem Anwalt in Verbindung. Bitte beim nächsten Mal einen aussagekräftigen Threadtitel wählen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Auf jeden Fall würde ich mich bei einem Anwalt erkundigen. Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, hilft die eventuell weiter. Wenn nicht, versuch mal einen rückwirkenden Beitritt (Du zahlst 6 Beiträge, die sind bei einem Azubi nicht so hoch und dann geht es mit der Rechtsberatung dort auch. Viele Gewerkschaften machen da mit). Da kostet Dich die Beratung keinen Pfennig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 auf jeden fall bist du jetzt in einem unbefristet arbeitsvertrag. und hast anspruch, auf ein normales für deine kenntnisse übliches gehalt , du bist kein azubi mehr. der azubivertrag kann auf 3 wegen enden. 1. mit bestehen der prüfung -> also ziel des vertrages erreicht 2. mit ablauf zum 31.08. wenn prüfung nicht bestanden, steht im vertrag 3. durch kündigung du hast ab dem 2.7. anspruch auf gehalt und keine azubivergütung. geh damit auf jeden fall zum anwalt, da du damit bessere chancen hast. und wenn dein chef dich am arbeiten nicht hindert, bist du übernommen worden und es gelten ganz normal die kündigungsfristen laut tarif bzw. gesetz je nach dem was für das unternehmen zutrifft. also viel erfolg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CyberDemon Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 noch was vergessen... Habt Ihr einen Betriebsrat ? Falls ja, erklär denen mal die Sachlage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Ja, genau. Mir geht es schlieslich nur darum ob ich mehr Kohle anklagen kann oder net... Also ist der §17 nach wie vor gültig? Weil die von der IHK (Karlsruhe) zu mir gemeint hat, ich hätte keinen Arbeitsvertrag... ??? D.h-> Wenn ich meine nächste Gehaltsabrechnung, vermutlich nur Ausbildungsvergütung bekomme, ist das schon beweis dafür das ich den Monat Juli gearbeitet habe. Und da ich ja nach 14(2) dann kein Azubi mehr bin/war kann ich damit vor Gericht ein höheres Gehalt anklagen. Wie würde sowas ablaufen? Was würde man damit bekommen? Verdiene als Azubi 790€ brutto. z.Z. Oder ist §17 irgendwie Tarifgebunden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Und noch was: Mein chef hat einfach gemeint, der Vetrag würde am 31.8 enden. Und er müsste mich nicht kündigen, weil er mit mir nur keinen neuen Vertrag macht. Wann müsste er mir schriftlich Kündigen, das es bis 31.8 wirksam wird? Ist es dafür noch nicht zu spät? Also hat er dafür ja bloss noch diese Woche oder? 4 wochen zu Monatsende, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 1. Ich schrieb oben schon, mach vor allem Deine Ansprüche umgehend schriftlich geltend, das ist wichtig. 2. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder letzten des Monats. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Original geschrieben von flo112 Oder ist §17 irgendwie Tarifgebunden? Nein, das Gehalt ist Verhandlungssache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Ja, das Gehalt schon klar. Ich meinte ob §17 Tarifgebunden ist, oder veilleicht nicht mehr gilt?!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Hallo Flo, bitte beachte übrigens, dass du - gerade wenn du dann wirklich auf der Straße stehen solltest - nicht selbst kündigen solltest! Es ist sicher besser, wenn du dich von deinem Arbeitsrechtlich leider wenig bewanderten Chef kündigen lässt - was das Arbeitslosengeld betrifft. Fazit: Bitte unbedingt bimeis Tipps beherzigen! Du hast derzeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet und keinerlei weitere Vereinbarungen. Darum unbedingt schriftlich dies klar- und feststellen, und dann in Ruhe die Reaktionen abwarten :cool: Zu den IHK-Aussagen - da hattest du wohl wenigstens einen MA mit weniger Erfahrung dran - das ist eher ungewöhnlich. Hier empfehle ich (wenn du das mit dem Anwalt nicht willst) entweder eine "geplante, und vorab vereinbarte" Terminierung mit einem Spezialisten bei der IHK (die gibt es sicher) bzw. auch beim Arbeitsamt. Zusatzempfehlung: In Ruhe telefonieren, die wichtigsten Punkte schriftlich vorher fixieren, exakt nach Name des Gesprächspartners, Vorschläge und Gesetzestexte (Quellen) fragen. Wird schon! Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Danke!!! Werde ich machen! Das Forum hier ist echt gut, innerhalb von paar Stunden so viele Antworten! Bessonderes die letzte macht mir Aufgrund der Signatur Hoffnung!!! ;-) Danke Jungs!!!!! Werde wenn ich alles rum habe mal den gesamten Ablauf und Ausgang posten, damit kann vielleicht anderen geholfen werden, falls jemand mal in die gleiche Situation kommt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 ein arbeitsvertrag kann mündlich, bzw. durch stillschweigen eingegangen werden. Da dein Chef nichts gesagt hat, als du nach bestandener prüfung ganz normal zur arbeit erschienen bist, ist ein mündlicher arbeitsvertrag entstanden. der einzige nachteil ist, dass du nichts schriftliches in der hand hast, aber wenn du deine gehaltsabrechnung für juli hast, hast du den nachweis, dass du gearbeitet hast. dein zeugnis bescheinigt dir, dass du bestanden hast. Also alles schriftlich niederlegen von wann bis wann du täglich gearbeitet hast, wenn keine stechuhr oder so. am besten von kollegen bestätigen lassen, falls die das machen. so hast du einen nachweis. aber wenn die sache vor gericht gehen sollte, ist jeder richter meist auf AN seite. und wenn du dich nicht extrem unfreundlich anstellst, dann hast du gute karten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Ist es denn wahr das ICH mich hätte INFORMIEREN müssen, ob die mich übernehmen oder nicht? Weil Information eine Bringschuld sei? Ist doch fürs rechtliche Gesamtproblem völliger Schwachsinn, oder? Hat nicht eher der Arbeitgeber die Pflicht mich zu Informieren? Liegt eigentlich die Bringschuld bei ihm? Weil heisst doch Bring-Schuld und keine Hol-Schuld, oder?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Wie kommste denn jetzt darauf? Mit Bring- und Holschuld hat das nichts zu tun. Tatsache ist doch, dass Du nach Beendigung Deiner Ausbildung (also mit vollendeter Prüfung) weitergearbeitet hast. Alles andere steht im Gesetz und ist oben bereits gepostet worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flo112 Geschrieben 22. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Ne, damit hat der Mann von der IHK angefangen... "Ich hätte mich doch informieren müssen" ... Sowas!!! Naja , morgen kommt der Chef wieder. Dann wasch ich ihm mal den Kopf, zu verlieren hab ich ja nix... Wie lange habe ich auf diesen Moment gewartet... hihih ;-) Och menno, schreib halt bitte so, dass man nicht jeden 2ten Satz editieren muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Einfach Quatsch, was das Mensch von IHK da gesagt hat. Gesetz ist Gesetz. Da ändert auch der nix dran. Mach einfach was oben bereits von anderen gepostet wurde und gut is... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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