paqurilo Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Hallo allerseits, mein Arbeitgeber schickt mich zu einer Schulung im Werte von 1800 Euro. Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen in dem steht, dass diese Schulung für mich kostenlos ist, wenn ich das Unternehmen bis zum 30. September 2003 nicht verlassen würde. Ansonsten müsste ich die Kursgebühr anteilig pro Monat zurück bezahlen. 26 Monate Verpflichtung für eine Schulung von 1800 Euro finde ich nicht gerade wenig. Ich wollte Euch mal fragen, was Ihr davon haltet! Würdet Ihr das unterschreiben? Gruß paqurilo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Original geschrieben von paqurilo mein Arbeitgeber schickt mich zu einer Schulung im Werte von 1800 Euro. Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen in dem steht, dass diese Schulung für mich kostenlos ist, wenn ich das Unternehmen bis zum 30. September 2003 nicht verlassen würde. Ansonsten müsste ich die Kursgebühr anteilig pro Monat zurück bezahlen. 26 Monate Verpflichtung für eine Schulung von 1800 Euro finde ich nicht gerade wenig. Ich wollte Euch mal fragen, was Ihr davon haltet! Würdet Ihr das unterschreiben? Du wirst erst noch auf Schulung geschickt und dann bis zum 30. September 2003 verpflichtet? Das sind aber keine 26 Monate... eher 2. Ob das rechtlich ok ist oder die Klausel schlichtweg ungültig ist, weiß ich leider nicht. Ob du das annehmen willst, kommt darauf an, ob und wie sehr es dir bei deinem Unternehmen gefällt (Gehalt, Kollegen, weitere Schulungen / Aufstiegsmöglichkeiten) und was für eine Schulung das ist. Ist die einmalig / wichtig / wertvoll? Alles eine Frage des Abwägens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 Das ist IMHO ok, macht Mercedes mit Kandidaten für die Meisterschule genauso. Ich glaube, er meinte 09/2005, das wären 26 Monate und das finde ich auch viel. Gruss D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 a) ich quäle meine Leute auch mit diesen Verpflichtungserklärungen ich werde selbst damit gequält c) das muss es dir schon wert sein d) du kannst es bei Verhandlungsgeschick auch vom nächsten Arbeitgeber "als Schmankerl" übernehmen lassen e) Schulungen bringen dich sicher weiter f) jetzt langt es mit den Punkten :floet: Michael (Seminartourist) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 22. Juli 2003 Teilen Geschrieben 22. Juli 2003 24Monate sind normal. ist bei meinen Schulungen auch so. IMHO gilt die Regelung nur, Falls du als AN kündigst. Sobald der AG kündigt, gilt sie eh nicht. Und ich denke im normalfall wird es auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen und da sollte man es dann so regeln das es dich nix mehr kost. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Das ist in der Arbeitszeit ganz Normal... Das wird ja auch – denke ich – nicht die letzte Schulung sein die du besuchen wirst... 1 – 2 Jahre Arbeitsverpflichtung ist echt normal... steht bei normalen Arbeitsverträgen auch drin... verläßt man die Firma früher kann es sein das der Arbeitgeber sich die Schulung teilweise zurückzahlen läßt (oder ganz). schließlich schult der dich ja für das eigene Unternehmen und nicht für die Konkurrenz... Ausnahme er kündigt dir vorher...dann kann er natürlich kein Geld zurück verlangen... Ist ja auch nur ne Absicherung des Arbeitgebers.... mir persönlich ist kein Fall bekannt wo ein Arbeitgeber tatsächlich Geld zurück verlangt hat.... Grüße Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Bei uns wird das ähnlich gehandhabt. Allerdings nicht, wenn nur eine einzelne Schulung besucht wird, sondern wenn ein Schulungskonzept (Besuch mehrerer Schulungen) vorgelegt wird. Die Firmen müssen sich ja irgendwie absichern, dass sie das Geld für die Schulung nicht umsonst ausgegeben haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Servus, was mir noch nicht deutlich genug rausgekommen ist, ist der Zeitraum. Das solche Klauseln üblich und sinnvoll sind, ist klar. Aber wegen 1800 Euro 24 Monate? Bei meiner Ausbildung ging es um 25.000 Euro und 24 Monate. Ich denke, eine Verpflichtung auf eine geringere Zeitspanne wäre passender. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paqurilo Geschrieben 23. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Hallo alle zusammen, zunächst einmal vielen Dank für Eure Antworten! Die Verpflichtung gilt natürlich bis zum 30.09.2005 und nicht bis zum 30.09.2003! Da ich entweder ab Herbst in Form des VST Wirtschaftsinformatik berufsbegleitend studieren wollte oder wenn ich dafür keinen Studienplatz bekommen sollte, bei der IHK (auf eigene Kosten) so eine IT-Weiterbildung mitmachen wollte, kommt mir das mit der Verpflichtung nicht ganz so ungelegen; denn sie bedeutet auch, dass ich erstmal eine gesicherte Anstellung habe und das ist, wenn man so eine größere Weiterbildung mitmachen möchte, doch eine gute Basis. Gruß paqurilo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 also ich fands zwar weng komisch aber kann sein das ich verwöhnt bin weil ich alle schulungen einfach so bekomme. aber halt nur was wirklich nötig ist. aber wenn es dir in der firma gefällt und du evtl. sowieso beabsichtigst noch 2 jahre in der firma zu bleiben, würde ich da zustimmen. weil da hast du ja quasi ne gesicherte stelle für diese 2 jahre. und 2 jahre berufserfahrung ist eigentlich auch das was jeder betrieb min. verlangt. oder musst du es etwa auch zurück zahlen wenn du gekündigt wirst? dann ist der deal vielleicht net so toll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Also bei uns steht so was eben im Arbeitsvertrag.... manchmal steht so was auch in den allgemeinen Betriebsvereinbarungen.... Aber damit hier nicht was Falsch verstanden wird es sichert dir NICHT deinen Arbeitsplatz... Nur DU darfst nicht kündigen (oder eben wenn du es tust mußt du die Schulung Rückwirkend Bezahlen) Dein Arbeitgeber kann dir wie gehabt zu jeder Zeit (mit Kündigungsfrist usw... ) kündigen... Also keine gesicherte Stelle ! Aber es ist sehr unwahrscheinlich das er erst Geld in dich Investiert und dich dann in 1 - 2 Monaten kündigt.... Grüße Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MoBaB Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 ja genau so meinte ich es. natürlich gibt es keine garantie das man nicht gekündigt wird aber so wie es aussieht wollen sie denjenigen ja dann für diese zeit. sicher ist nichts aber gute chancen hat man. was ich nur nich weiß ist ob man dann die schulung selbst zahlen müsste wenn man gekündigt wird in dem zeitraum? das wäre ja übelZt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Du musst die Kosten nicht unter allen Umständen zurückzahlen. Es kommt auch darauf an, was dir die Fortbildung für deinen Beruf bringt, bzw. welchen Vorteil du dadurch gegenüber anderen Arbeitnehmern hast und wie lange sie dauert. Siehe dazu http://www.ra-****.de/fortbildungskosten.htm Bei Schulungskosten von (nur) € 1800 würde ich eher davon ausgehen, dass die im Urteil vorgesehene Maximalbindung von 6 Monaten eher angemessen wäre. Gruß, Computerfuzzi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
voll verpeilt Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 Da hat wohl die Zensur bei der URL zugeschlagen! *löl* Ersetzt einfach die Sternchen durch ein Wort im neuen Werner-Film, wobei die Tätigkeit gemeint ist, die verdautes Essen wieder hervorwürgen läßt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M.A.Knapp Geschrieben 23. Juli 2003 Teilen Geschrieben 23. Juli 2003 eine firma schickt ja jemanden in eine schulung um längerfristig etwas von diesem arbeitwehmer zu haben ... die firma will zumindest sicherstellen, daß der arbeitnehmer nicht gleich nach der schulung von sich aus kündigen kann. wäre ja unsinnig, etwas als firma in etwas zu investiern, von dem man möglicherweise dann nix hat ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Computerfuzzi Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Trotzdem ist eine lange Bindung nicht immer gerechtfertigt! Der AN (!!) muss von dieser Fortbildung einen geldwerten Vorteil haben, den er bei Gehaltsverhandlungen mit einem neuen AG gegenüber anderen Bewerbern für sich nutzen kann. Das ist aber fast ausschliesslich bei qualitativ hochwertigen Schulungen, in denen auf eine Spezialisierung hingearbeitet wird, der Fall. Eine Schulung, in der z.B. nur Grundkenntnisse in einem bestimmten Bereich vermittelt werden, führt zu keinem (bzw. nur in Ausnahmefällen zu einem) geldwerten Vorteil für den AN, sondern dient ausschliesslich den Interessen des AG. Daher ist zusätzlich auch die Schulungsdauer ein wichtiger Aspekt, da z.B. in einem einwöchigen Kurs meistens nicht wirklich Spezialkenntnisse vermittelt werden können. Gruß, Computerfuzzi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
themaster Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Wenn ich mich richtig erinnere ist in der aktuellen ct eine Bericht über genau das Thema. Auch mit einer Tabelle, bei was für einer Fortbildung man wie lange im Unternehmen bleiben muss, etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Namid82 Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Also ich hatte schon viele Schulungen und auch sehr teuere Schulungen, aber zu mir hat noch niemand was gesagt von wegen ich müsste dann zwei Jahre im Unternehmen bleiben. Is das normal? Ich meine das es das gar nicht gibt oder ist das immer gleich Voraussetzung für eine Schulung? Leela Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 @Leela20 Klar gibt es auch Firmen, die keine Verpflichtungserklärung verlangen. Das muss halt jeder Betrieb selber entscheiden. Damit gehen sie nur ein größeres Risiko ein, in dich viel Geld zu investieren, dass sie vielleicht zum Fenster rausgeschmissen haben. Vielleicht kommst du ja irgendwann auf die Idee dich aufgrund deiner erlangten Qualifikationen irgendwo anders zu bewerben. Das ist dann Pech des Betriebes, der dir die Schulungen finanziert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Namid82 Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 Da hast du Recht. Es ist nur so das mich das auch etwas wundert, ich meine weil es diese Verpflichtserklärungen ja gibt, wieso ich da keine habe. Ich bin ja noch Azubi und klar, ein Jahr haben die mich sicher noch, aber wer weiß wielange danach ? Leela Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.