SnoopDogg Geschrieben 24. Juli 2003 Geschrieben 24. Juli 2003 Hallo, hab mal eine Frage an euch: Ich (19) habe im Februar 2003 meine Ausbildung beendet und arbeite seitdem ganz normal in der Firma. Ab September gehe ich dann ein Jahr auf die Berufsoberschule. Hab ich für Sept., Okt., Nov. und Dezember Anspruch auf Kindergeld, obwohl ich von März - August normales Gehalt verdient habe. Der erste Antrag auf Kindergeld wurde abgelehnt, dann war die Sache für mich eigentlich klar. Aber eben hab ich nochmal mit einem ehemaligen Kollege geredet, der auch auf die Berufsoberschule gegangen ist und der sagte, dass ich auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld habe, egal wieviel ich in diesem Jahr bereits verdient habe. Er meinte, dass es immer erst mit einer Ablehnung des Kindergeldes durch die Stadt versucht wird und erst wenn man nachhakt, dass dann das Kindergeld gewährt wird. Also wie ist die Sachlage? Falls ich Anspruch auf Kindergeld habe, nennt mir, wenn möglich bitte den § in dem das bestimmt ist, oder Internetseiten auf denen ich das nachlesen kann. Habe mit eigener Suche leider nichts gefunden... Vielen Dank schonmal. mfg SnoopDogg Zitieren
bimei Geschrieben 24. Juli 2003 Geschrieben 24. Juli 2003 Hast Du hier schon nachgesehen? Da müsstest Du eigentlich alles finden, sonst sag nochmal bescheid. Zitieren
SnoopDogg Geschrieben 24. Juli 2003 Autor Geschrieben 24. Juli 2003 Vielen Dank für die Schnelle Antwort. Jetzt weiß ich bescheid, vielen Dank. mfg SnoopDogg Zitieren
Kay20 Geschrieben 4. November 2011 Geschrieben 4. November 2011 Ich hab das selbe Problem, hab ich anrecht auf kindergeld von 9-12 monate ? Und gibts da aktuelle Links mit Paragraphen mit denen ich argumentieren kann? Zitieren
FfFCMAD Geschrieben 7. November 2011 Geschrieben 7. November 2011 Wenn du regulaer gearbeitet hast wars das mit Kindergeld. Du haettest direkt nach der Ausbildung in die Schule gehen sollen. Zitieren
Nikki Geschrieben 8. November 2011 Geschrieben 8. November 2011 Wenn du regulaer gearbeitet hast wars das mit Kindergeld. Du haettest direkt nach der Ausbildung in die Schule gehen sollen. Kindergeld gibt es solange man unter 25 ist, sich in Ausbildung/Studium befindet und die Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Völlig egal ob man zwischen 2 Ausbildungsabschnitten regulär gearbeitet hat. Zitieren
Thelvan Geschrieben 8. November 2011 Geschrieben 8. November 2011 Voraussetzungen - www.arbeitsagentur.de Zitieren
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