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Stichtag zur Verkürzung????


marluk

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hallo,

bis wann muss man es im Bezirk Nürnberg/Fürth spätestens anmelden das man die Ausbildung verkürzen möchte?

Auf was muss man achten?

Der Durchschnitt in der Berufschule ist 1.33!!!! Reicht doch oder?

Hoffe ich bin noch nicht zu spät dran. Danke

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Dein Notenschnitt reicht auf jeden Fall. Allerdings muss natürlich auch deine Firma mitspielen.

Das Einfachste in solchen Fällen ist immer, mal eben bei der zuständigen IHK anzurufen. Bis hier jemand aus deinem Bezirk, der auch noch verkürzen will, antwortet, kann es schon zu spät sein. Vielleicht weiß es auch niemand.

Ich kann nur sagen, dass es bei mir die Woche nach der Zeugnisausgabe war. Aber das sagt (wie oben erwähnt) nichts aus.....

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das wird aber ein bisschen knapp... also hier in koblenz ist stichtag für die abgabe des projektantrages in knapp 3 wochen...

wir sollten unseren antrag zur verkürzung noch vor der zwischenprüfung einreichen.

nachher ging zwar auch noch, aber ich denke, du bist jetzt zu spät...

die ZP war ja im märz...

greets

fred

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Original geschrieben von marluk

hallo,

bis wann muss man es im Bezirk Nürnberg/Fürth spätestens anmelden das man die Ausbildung verkürzen möchte?

Auf was muss man achten?

Der Durchschnitt in der Berufschule ist 1.33!!!! Reicht doch oder?

Hoffe ich bin noch nicht zu spät dran. Danke

aus IHK-Webseite Nürnberg

Merkblatt zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Rechtliche Grundlage

Nach §40 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kann ein Auszubildender nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.

Zulassungsvoraussetzungen

Als Zulassungsvoraussetzung bestimmt § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen:

Der Ausbildungsbetrieb muss bestätigen, dass gute betriebliche Leistungen erbracht und alle nach den Berufsordnungsmitteln wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten dem Auszubildenden in hinreichendem Maße vermittelt wurden, oder dass zu erwarten ist, dass bis zum Ende der Prüfung das Ausbildungsziel erreicht werden kann.

Die schulischen Leistungen ergeben sich insbesondere aus dem letzten Zeugnis. Sie dürfen in den Prüfungsfächern keinen schlechteren Notendurchschnitt als "gut" (bis 2,5) aufweisen.

In den einzelnen Prüfungsfächern muss mindestens die Note "befriedigend" erreicht sein.

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen

Mit dem Anmeldeformular sind vorzulegen:

Bestätigung des Ausbildungsbetriebes (Formblatt),

letztes Berufsschulzeugnis.

Bei Anmeldung zur Sommerprüfung muss zusätzlich zum Berufsschulzeugnis die Bescheinigung der Berufsschule gem. § 23 Abs. 2 Satz 6 BSO (Formblatt) über den Leistungsstand des laufenden Schuljahres vorgelegt werden. (Die Stellungnahme der Berufsschule sollte frühestens im Dezember ausgestellt werden.)

Anmeldetermine:

Sommerprüfung 31. Januar

Winterprüfung 31. August

Ihre Ansprechpartner

technische Ausbildungsberufe: Harald Enderlein

Gerne senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.

Naja also das hättest du aber auch selber finden können, die Internetseite deiner IHK in Nürnberg hättest du vor deinem Post besuchen sollen.

Gruß Pönk

PS: für die Zweifler:

Ihk Nürnberg ->Berufsbildung->Berufsausbildung->Prüfungen und hier der erst Link auf der Seite.

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