SAPler Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 Hallo zusammen, habe gestern erfahren, das es keine Untersuchung durch einen Amtsarzt mehr geben soll, wenn man ein Gesundheitszeugnis beantragt? Ist das richtig, oder bin ich da vera**** worden? Wie sieht denn nun dann das neue Gesundheitszeugnis aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 Du kannst ein Gesundheitszeugnis auch vom normalen Hausarzt bekommen. Frage ist nur, wofür und nach welcher Vorschrift Du ein Gesundheitszeugnis brauchst, das ist nämlich unterschiedlich: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §11, §18 Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) §4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §6 Atomgesetz (AtomG) §12 Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) §6 Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) §18 Biostoffverordnung (BioStoffV) §12 Bundesberggesetz (BbergG) §66 Bundes-Seuchengesetz (BseuchG) §18 (Gesundheitszeugnis) §47 (Amtsarzt) Chemikaliengesetz (ChemG) §19 Druckluftverordnung (DruckluftV) §13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §28, §30, §41 Gentechnik-Gesetz (GenTG) §30 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) §12 Gesundheitsbergverordnung (GesBergV) §§2-3 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) §§32-35, §42 Klima-Bergverordnung (KlimaBergV) §12 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) §24 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) §57 Rheinschifferpatentverordnung (EVRheinSchPatentV) Art.3 Röntgenverordnung (RöV) §37, §40, §41 Seediensttauglichkeitsverordnung §1, §5, §7 Seemannsgesetz (SeemannsG) §81 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) §15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) §§67-68, §70-71 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) §2, §8 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) §38 (Arbeitsfähigkeitsfeststellung bei Alkohol und Drogeneinfluss) Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten im Bereich vom Gleisen (UVV...) §4 Unfallverhütungsvorschrift Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaus (UVV...) §30 Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (UVV-Fahrzeuge) §30 Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (UVV-Flurförderzeuge) §21 Unfallverhütungsvorschrift Krane (UVV-Krane) §29 Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (UVV-Luftfahrt) §74 Unfallverhütungsvorschrift Schienenbahnen (UVV-Schienenbahnen) §24 Unfallverhütungsvorschrift Seilschwebebahnen (UVV-Seilschwebebahnen) §21 Unfallverhütungsvorschrift Stetigförderer (UVV-Stetigförderer) §57 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) §125 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigredeyes Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 also ich nehm mal an das du an nem samstag auf nem fest mal ne wurst verkaufen willst. das ist tatsächlich geändert worden. es gibt jetzt ne belehrung und nicht mehr das mit dem "ins-röhrchen-****en". bist also nicht veräppelt worden. solche kuse gibts beim gesundheitsamt und gehen so um ne halbe std. lang. musst mal bei der behörde deines vertrauens nachfragen.... greetz bigredeyes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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