tux83 Geschrieben 28. Juli 2003 Geschrieben 28. Juli 2003 Hallo, ich habe einige Zeit vor meiner Prüfung mit meinem Chef gesprochen was denn jetzt dann nach der Prüfung los ist ob er mich über nimmt oder nicht. Er hat mich jedoch vertröstet, dann hat mich auch noch mein Vater unterstützt und angerufen und mein Chef meinte ich soll erst mal die Prüfung bestehen, dann könnten wir weiter reden. Gut dann hatte ich am 7ten Juli meine mündliche Prüfung und hab diese auch bestanden bin dann zu meinem Chef hab ihm den schönen weißen Zetteln hingelegt und er hat nur das wort vorläufig gelesen und gemeint wir warten auf jeden fall noch bis zu den genauen Ergebissen und hat mich weiter zum Lehrlingsgehalt weiterbeschäfftigt. Nun sind am 23ten meine Ergebnisse gekommen. Zum allem Überfluss bin ich jetzt auch noch krank geschrieben. Als nun mein Dad die Krankmeldung zum meiner Firma bringt drückt meine Chefin ihm mein Ausbildungszeugnis in die Hand und sagt eigentlich braucht sie die Krankmeldung nicht mehr was heisen würde ich wäre gekündigt oder?? Hat sie aber dennoch angenommen. Mein Ausbildungszeugnis müsstest ihr sehen unter aller sau mit Rechtschreibfehlern. z.B. schon mal die Anschrift: Herrn Christian Christian NXXXXXX zweimal mein vorname, dann die straße von mir falsch geschrieben, und noch mehr solche Scherze. An wen kann ich mich wenden, wer kann mir da evtl. helfen?? Danke schon mal fürs lesen. mfg tux Zitieren
Solare Residenz Geschrieben 28. Juli 2003 Geschrieben 28. Juli 2003 Hi, erst mal Weissbiergrüsse aus Daglfing nach Erding! Zu deinem Problem: Auch die "vorläufige" Bestätigung zählt als Erfolgsbescheinigung für eine bestandene Prüfung. Somit hättest du von deinem "Arbeitgeber" einen unbefristeten mündlichen Arbeitsvertrag bekommen. So kurzerhand rausschmeissen können sie dich dadurch nicht, da du zum Zeitpunkt der Kündigung kein Azubi mehr warst. Daher haben sie die Kündigungsfristen einzuhalten -> unbefristeter Arbeitsvertrag. Und gegen das Ausbildungszeugnis würde ich an deiner Stelle Einspruch erheben, da so eines - in Bezug auf Rechtschreibung und Tonart - für zukünftige Bewerbungen nicht sehr viel Eindruck macht. Ein Arbeits-/Ausbildungszeugnis sollte immer so positiv wie nur möglich sein. Gruss Joe Fachinformatiker Systemintegration Zitieren
Nalimov Geschrieben 28. Juli 2003 Geschrieben 28. Juli 2003 Naja, wie soll man Dir da helfen? So wie es aussieht sind nun Deine Ergebnisse draussen, damit Deine Ausbildung beendet. Offensichtlich will man Dich auch nicht übernehmen, denn sonst hätte man Dir wohl mit dem Ausbildungszeugnis einen Vertrag mitgeschickt. Die Aussage, dass sie Deine Krankmeldung eigentlich nicht mehr benötigen, untermauert diese Auffassung. Ob, wie mein Vorredner sagt, die vorläufige Bestätigung bereits ausreicht um sich darauf zu stützen, dass man nun einen Arbeitsvertrag hat, ist die Frage. Eine vorläufige bestätigung ist noch nicht endgültig und damit nicht rechtsgültig. Bei mir war vor Beginn des Studiums in Hagen das Problem ebenso. Ich bekam (wegen der Anmeldetermine) ein vorläufiges Zeugnis der Fachhochschulreife und das wurde anfangs nicht akzeptiert (Die Jungs im Kultusministerin waren der Meinung, dass das Zeugnis ein bestimmtes Datum haben müsse, meine Prüfungen waren aber alle korrigiert und bewertet.). Erst die Überredungskünste von meinem damaligen Direx haben da geholfen. Insofern kann dich diesbezüglich wohl nur ein Rechtsanwalt oder ein anderer Fachmann für Arbeitsrecht darüber aufklären. Was zu tun ist? Termin beim Arbeitsamt machen und Dich arbeitslos melden (oder vorher mal zum RA gehen). Wenn Du derzeit krankgeschrieben bist, solltest Du Dir auch fürs Arbeitsamt eine Krankmeldung besorgen, damit Dir die Zeit bei der Berechnung von Arbeitslosengeld, etc. nicht verlorengeht. Und dann natürlich auf zur Jobsuche. Mehr bleibt da wohl nicht. Zitieren
Matze134 Geschrieben 28. Juli 2003 Geschrieben 28. Juli 2003 Außerdem würde ich mich mal von einem Anwalt der sich mit Arbeitsrecht auskennt beraten lassen! Das ist für dich sogar kostenlos wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast! Vieleicht kommt dann sogar noch eine Geld-Nachzahlung in betracht! Gruß Matze Zitieren
BigB Geschrieben 28. Juli 2003 Geschrieben 28. Juli 2003 so weit ich weiß, besteht mit dem neuen, unbefristeten vertrag auch eine neue Probezeit. Somit wäre die Kündigung rechtens. Zitieren
Nyna Geschrieben 28. Juli 2003 Geschrieben 28. Juli 2003 Original geschrieben von tux83 An wen kann ich mich wenden, wer kann mir da evtl. helfen??1. Das Arbeitszeugnis muss erneut und diesmal fehlerfrei ausgestellt werden. 2. Es muss abgeklärt werden, was mit der Arbeitszeit nach der mündlichen Prüfung passieren soll. Bei dieser Frage kann dir nur ein Anwalt helfen - sofern du das überhaupt willst. Solche Angelegenheiten können echt nerven und man sollte sich fragen, ob man sich so etwas antun will. Auch wenn es eine Schweinerei von deinem Chef ist. Rein gefühlsmäßig würde ich aber sagen, dass hier nicht von einem mündlichen Arbeitsvertrag die Rede ist. Ein mündl. Arbeitsvertrag beinhaltet u.a. die zu leistende Arbeit und die Bezahlung und dies in Übereinkunft beider Parteien. Davon kann hier ja nicht die Rede sein und wenn doch, dann hast du eben dieser Beschäftigung zugestimmt. 3. Weitere Beschäftigung bei diesem Unternehmen? Sieht so aus, als wäre es das gewesen und du suchst dir einen neuen Arbeitgeber. Scheint sowieso die beste Lösung zu sein. 4. Regele alles selber. Laß dich von deinem Vater und anderen vertrauten Menschen unterstützen und beraten, aber die Kommunikation findet nur zwischen dir und dem Arbeitgeber statt. Nicht persönlich nehmen - meine Mutter würde am liebsten in die Büros der Firmenchefs stürmen und immer noch ihren "kleinen" Jungen verteidigen. Aber das hilft eben nicht.... Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.