flo112 Geschrieben 28. Juli 2003 Teilen Geschrieben 28. Juli 2003 Hallo, brauche Hilfe von jemand der sich auskennt! Folgender Sachverhalt: Ich habe am 1.7.03 die Abschlussprüfung der IHK bestanden. Am 15.07.03 teilt mir mein Chef mit, das er micht übernhmen wolle. Als ich sagte, das wir eh kein Ausbildungsverhältnis mehr häten, sondern ein Arbeitsverhältnis nach §14(2), bekam ich nur zur Antwort, das Datum das im Vertrag steht gilt. Also 31.08.03. Dann war der Chef in Urlaub ich habe nornmal weiter gearbeitet. Heute mittag kam der Chef zu mir und meinte er müse mit mir reden. Dann hat er mir erzählt, das er mit seinem Anwalt telefoniert hätte und das Ausbildungsverhältnis nun plötzlich doch nach bestandener Prüfung endet. Allerdings sei er der Ansicht, das die Prüfung erst dann als Bestanden gilt, wenn das Abschluszeugnis von der IHK pert Post im Betrieb eintrifft. Also musste ich heute meine Sachen packen und die Schlüssel abgeben, da das Zeugnis am Wochende angeblich eintraf. Was kann ich nun hier tun??! Habe ich jetzt keinen Anspruch auf einen Monat volles Gehalt? Heute hat er mir die Kündigung gegeben in der steht wörtwörtlich, Achtung der Hammer: " Sehr geehrter Herr xx, hiermit kündigen wir vorsichtshalber ein eventuell bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31. August 2003" Wenn zum August, warum musste ich dann heute die Schlüssel abgeben? Ich bin total verwirrt!!!!! Das ist doch was faul, oder? Soll ich zu einem Anwalt gehen? Das kostet halt gleich Geld, es wäre nett wenn mir hiert gehen? jemand helfen könnte, das ich das Risiko vorher abschätzen kann... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 28. Juli 2003 Teilen Geschrieben 28. Juli 2003 Das Thema hatten wir schon und es besteht definitiv ein Arbeitsverhältnis. §Nr. weiß ich ich nicht aus dem Kopf: "Die Ausbildung endet mit bestehen der Abschlußprüfung." - Also mit der mündlichen Prüfung bzw. der Übergabe des Abschlußzeugnisses an dich. Ob die Post trödelt, in China ein Sack Reis umfällt oder dein Chef keine Zeit hatte, auf das Zeugnis zu schauen ist egal. Du bist daher eingestellt nach den im Betrieb üblichen Bedingungen. Auch die Kündigungsfrist muß dein Chef einhalten. Am besten mal die Stelle raussuchen mit §§ und vorlegen, dass er weiß, dass er sich da selber das Bein gestellt hat. CU Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 28. Juli 2003 Teilen Geschrieben 28. Juli 2003 Also eine richtiggehende Rechtsberatung kann und darf Dir hier im Forum keiner geben (würde gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen oder sowas). Die entsprechenden Paragraphen scheinst Du Deinem Posting nach ja auch selber zu kennen. An der Stelle wo Du jetzt bist, geht es anscheinend nur noch um die Frage ab wann Du jetzt wirklich bestanden hast, nämlich mit Zustellung des Ergebnisses an die Firma per Post oder bereits durch Deinen Zettel von der IHK (da steht dann sowas wie vorläufiges Prüfungsergebnis oder so). Das sind jetzt allerdings rechtliche Haarspaltereien die nur ein Gericht klären kann, oder falls es hierzu schon Urteile gibt, ein Anwalt. Ich würde Dir also dringend empfehlen einen Anwalt zu konsultieren. Natürlich ist das nicht umsonst. Aber auch da hast Du gewisse Möglichkeiten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast (und die empfehle ich wirklich jedem) kommt die dafür auf. Dein Anwalt muss dann Deine Versicherung anschreiben und um Deckung bitten. Hat Deine Firma einen Betriebsrat? Dann wende dich mal an die. Die helfen da auch weiter. Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, wirst Du normalerweise zumindest in erster Instanz ebenfalls kostenlos vertreten. Trifft alles das nicht zu kannst Du auch zu einem Anwalt gehen und ihn bitten, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Nähere Infos hierzu findest Du hier: http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/legal_aid/legal_aid_ger_de.htm Natürlich kannst Du auch zu Deinem Chef gehen und ihm die entsprechenden Paragraphen zitieren, wie es mein Vorredner hier andeutet. Da Dein Chef aber bereits selber einen Anwalt konsultiert hat (jedenfalls angeblich) wird er es wohl sowieso darauf ankommen lassen. Mit der vorsorglichen Kündigung hat er eigentlich den ersten Schritt zu einem Arbeitsgerichtsprozess getan. Er hat Dich gekündigt (oder besser gesagt, Dir mitgeteilt dass Du ab sofort nicht mehr für ihn arbeitest) und vorsorglich zum nächsten gültigen Termin gekündigt (fristgerecht). Ob diese fristgerechte Kündigung jetzt gilt oder die andere muss das Gericht klären, denn mit Worten wirst Du Deinen Chef jetzt wohl nicht mehr überzeugen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SNIGI Geschrieben 29. Juli 2003 Teilen Geschrieben 29. Juli 2003 Ich mach zwar nur ein Praktikum, aber hier ist ein Azubi gerade fertig geworden! Er wurde übernommen und das Arbeitsverhältnis hat direkt(einen Tag nach der Prüfung) begonnen! So ist es richtig!!!:bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
elvaube Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Original geschrieben von Tachyoon §Nr. weiß ich ich nicht aus dem Kopf: "Die Ausbildung endet mit bestehen der Abschlußprüfung." §14(2) BBIG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSE Geschrieben 7. August 2003 Teilen Geschrieben 7. August 2003 du erfährst doch schon von den Prüfern direkt nach der Abschlussprüfung ob du bestanden hast oder nicht... natürlich nicht die Punktzahl, aber das ist egal. Wenn dein Chef dir nicht sofort danach mitteilt, dass du nicht übernommen bist und du normal weiterarbeitest, dann bist du unbefristet übernommen und musst nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit demselben Gehalt wie gleichgestellte Facharbeiter /Angestellte bezahlt werden. Mindestkündigungsfrist ist imo 4 Wochen.... also dann mach das mit dem Chef klar, und such dir eine neue Stelle. Wegen der ev. Klage vorm Arbeitsgericht: Stelle erstmal fest ob dir nicht irgendeiner von der IHK helfen kann. Da gibt es so Ausbildungsberater und für harte Fälle eine "Schiedsrichterkommission".. Die helfen eigentlich nur in Fragen die die Ausbildung betreffen, könnte also sein, dass sie jetzt nicht mehr helfen können.... Wenn du bei der IHK keine Hilfe bekommst, dann würde ich versuchen mich gütlich mit dem Chef zu einigen bevor du eine Klage anstrengst... Und wenn du dann wirklich klagen solltest, dann nimm UNBEDINGT einen Anwalt... cya Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paqurilo Geschrieben 12. August 2003 Teilen Geschrieben 12. August 2003 § 14 BBiG - Beendigung ... (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung , so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. § 17 BBiG - Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Rein rechtlich gesehen ist es so, dass wenn man am Tage nach Bestehen der mündlichen Prüfung morgens als Ex-Azubi in seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb geht und sich dort an einen Arbeitsplatz setzt und anfängt zu arbeiten, dann rechtlich gesehen sofort dort unbefristet beschäftigt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thombo Geschrieben 21. August 2003 Teilen Geschrieben 21. August 2003 sonst gibts bei www.123recht.net auch ein Forum, wo du die Frage (verallgemeinert) stellen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 Original geschrieben von flo112 Allerdings sei er der Ansicht, das die Prüfung erst dann als Bestanden gilt, wenn das Abschluszeugnis von der IHK pert Post im Betrieb eintrifft. Nein. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn dir das Ergebnis mitgeteilt wird, und das ist im Regelfall nach der mündlichen Prüfung. Da nun ein Arbeitsverhältnis besteht, kann er dir nicht ohne weiteres kündigen; ich glaube, die Mindestkündigungsfrist liegt bei 4 Wochen - die er nicht eingehalten hat. Die Kündigung ist in jedem Fall nichtig. Ich empfehle dir, dich an das zuständige Arbeitsamt zu wenden, da man dich dort beraten & dir weiterhelfen kann. Nach den neuen Regelungen für Arbeitslose bist du sowieso dazu verpflichtet, dich dort zu melden. Mach´ das, leg´ das Schreiben vor und frag´, was man dagegen machen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 2. September 2003 Teilen Geschrieben 2. September 2003 Original geschrieben von lpd Nein. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn dir das Ergebnis mitgeteilt wird, und das ist im Regelfall nach der mündlichen Prüfung. Da nun ein Arbeitsverhältnis besteht, kann er dir nicht ohne weiteres kündigen; ich glaube, die Mindestkündigungsfrist liegt bei 4 Wochen - die er nicht eingehalten hat. Die Kündigung ist in jedem Fall nichtig. Ich empfehle dir, dich an das zuständige Arbeitsamt zu wenden, da man dich dort beraten & dir weiterhelfen kann. Nach den neuen Regelungen für Arbeitslose bist du sowieso dazu verpflichtet, dich dort zu melden. Mach´ das, leg´ das Schreiben vor und frag´, was man dagegen machen kann. In dem Fall würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen und vor das Arbeitsgericht ziehen! Da springt auf jeden Fall noch Ged raus! Beim Arbeitsamt melden ist zwar wichtig und richtig, aber ich glaube kaum das die einen in Rechtsfragen beraten können! Die werden einen wahrscheinlich an einen Anwalt weiterverweisen! Gruß Matze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 2. September 2003 Teilen Geschrieben 2. September 2003 Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind auch nicht wirklich teuer! Da Dein Chef Dich nicht übernehemen möchte, kannst Du das ruhig machen. Gehe aber auf jeden Fall zum Anwalt (Da kannst Du auch ganz unverbindlich nach den Kosten fragen)! Wenn Du ausserdem festeingestellt warst, dann dürfte das auch nicht ganz uninteressant sein für dein Arbeitslosengeld. Habe aber nicht wirklich Ahnung davon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 2. September 2003 Teilen Geschrieben 2. September 2003 Original geschrieben von Matze134 [..]aber ich glaube kaum [..] Das ist keine Glaubensfrage. Wenn man sich arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt, dann fordert das AA den ehemaligen Arbeitgeber auf, die Kündigung zu begründen. Sollte sich dabei herausstellen, dass diese nichtig ist, dann können die Arbeitsämter die richtigen Schritte einleiten; z.B. die Vermittlung an einen Fachanwalt. In jedem Fall können die AA aber einen gewissen Druck auf den Betrieb ausüben. Die AA machen das zwar (rein theoretisch) nicht aus freundschaftlichen Gründen, sondern weil sie natürlich dazu angehalten sind, alles zu tun, damit keine Mittel gezahlt werden müssen, aber ich behaupte jetzt einfach mal, dass es eine Menge Sachbearbeiter und Vermittler gibt, die sich um solche Angelegenheiten gerne & kompetent kümmern (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das ist nicht der Punkt). Fakt ist einfach, dass die AA gerade bei Kündigungen ihre Daseinsberechtigungen haben, denn sonst gäbe es eine Menge Arbeitnehmer, die ihre Kündigungen einfach schlucken würden (Was bei nichtigen Kündigungen natürlich Auswirkungen auf z.B. Arbeitslosengeld hat). Die Sachbearbeiter kennen sich in Sachen Arbeitsrecht hervorragend aus. Das sollte man nutzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.