needmorecoffee Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Hallo. Ich hab gehört das man den Tag vor der Abschlussprüfung frei bekommen muss. Kann mir jemand sagen in welchem Gesetz das vorgeschrieben ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RudiRuessel Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Nix mit muss... ich laub, das ist eine Kann-Klausel... Viele aus unserer BS-Klasse muessen am Tag vor den Pruefungen sogar noch in die BS gehen... IMHO ist es dem Betrieb ueberlassen, ob er dir frei gibt. Kann mich natuerlich auch irren .. Tschoe RudiR. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Hi coffee, Zitat §7 Freistellung, Berufsbildungsgesetz (BBiG): Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BattleChicken Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Tja, es ist wie es schon gesagt wurde eigentlich eine Muß-Bestimmung vom Gesetz her ! Da hat wohl einer noch nicht genug Sozialkunde gelernt ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RudiRuessel Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Moment! Er hat gefragt ob der tag DAVOR frei ist... Der zitierte Paragraph sagt nur aus, dass der Azubi zur Pruefung freigestellt werden muss. Zeigt mir mal bitte den § wo drinsteht, dass er den Tag vor der Pruefung freibekommt... RudiR. --- P.S.: Hab gerade nochmal nachgelesen... die Freistellung fuer den Tag DAVOR gilt nur fuer Azubis unter 18 (§10 JArbSchG) ... und das duerfte kaum jemanden betreffen... [ 30. April 2001: Beitrag editiert von: RudiRuessel ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Original erstellt von RudiRuessel: Er hat gefragt ob der tag DAVOR frei ist... Der zitierte Paragraph sagt nur aus, dass der Azubi zur Pruefung freigestellt werden muss. Ja, der sollte auch nur Deine Vermutung einer KANN-Klausel bestätigen. Hab gerade nochmal nachgelesen... die Freistellung fuer den Tag DAVOR gilt nur fuer Azubis unter 18 (§10 JArbSchG) ... und das duerfte kaum jemanden betreffen... Yepp. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Hi Leuts, je nach Mentalitaet ist es vielleicht sogar guenstiger, einen Tag vorher zu arbeiten, damit man sich nicht vor lauter Nevositaet verrueckt macht. Aus eigener Erfahrung muss ich auch sagen, dass das Lernen kurz vorher mehr schaden als nuetzen kann. Es gibt da ganz spannende lernpsychologische Untersuchungen. Beispielsweise hat man herausgefunden, dass zuletzt gelerntes Wissen alte Faehigkeiten ueberdecken kann, so dass diese in der Stresssituation einer Pruefung bei Zeitnot usw. nicht mehr richtig angewendet werden koennen. Wie gesagt, das muss nicht sein, aber es kann passieren. Jedenfalls hab ich einen Tag vorher immer mit dem Lernen langsam gehen lassen, meine Gedanken sortiert, Sport getrieben und mich abends mit Freunden auf ein Bier getroffen (ein Glas, nicht ein Fass) und das hat eigentlich immer ganz gut geklappt. Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
niggel Geschrieben 30. April 2001 Teilen Geschrieben 30. April 2001 Original erstellt von Uli Luethen: <STRONG>Hi Leuts, je nach Mentalitaet ist es vielleicht sogar guenstiger, einen Tag vorher zu arbeiten... Uli</STRONG> na ob sich mein chef so freut, wenn ich am sonntag zum arbeiten antanze ?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 1. Mai 2001 Teilen Geschrieben 1. Mai 2001 Original erstellt von niggel: <STRONG>na ob sich mein chef so freut, wenn ich am sonntag zum arbeiten antanze ?!? </STRONG> Nee, Dein Chef wuerde sich gewiss aergern, und was Besseres verdient er eigentlich in diesem komischen Bundesland, wo die Uhren rueckwaerts laufen, auch gar nicht. :D Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Patricia Geschrieben 2. Mai 2001 Teilen Geschrieben 2. Mai 2001 Hallo, ich muss nicht zur Arbeit am Montag, hab den Tag davor und den Tag der Prüfung frei. Das ist eine Kann-Klausel und wird nicht überall so gehandhabt! Meine Freundin muss sogar ab 13 Uhr nach der Prüfung wieder arbeiten, weil wir von 8 bis 12 Uhr Prüfung haben und sie nur für die Zeit der Prüfung frei gestellt ist. Also freut euch wenn ihr den ganzen Tag frei habt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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