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Rechtsfrage E-Bay, Verbindlichkeiten und Haftung


Slayer8

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Thema E-Bay Verkäufe und Haftbarkeit etc...

Kann ich Sachen auch im Auftrag verkaufen und quasi nur als Vermittler dienen?

Das müsste doch möglich sein, wenn ich den Käufer und Verkäufer darauf hinweise

und bei Problemen an einander verweise. Wie sieht das ganze rechtlich und vor

allem steuerlich aus?

Ich habe mir das so gedacht, das alle finanziellen Sachen über den eigentlichen

Verkäufer gehen, ich die Sachen über meinen Account verkaufe, die Sachen verschicke

und dem Verkäufer meine Arbeit in Rechnung stelle.

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Eigentlich ist das was du vorhast nichts anderes als was jeder Einzelhändler auch macht. Er verkauft etwas für jemand anderen (im grossen und ganzen).

Ich denke also, das das einfache Weiterleiten wegen Rechtsproblemen an den urspr. Verkäufer nicht drin ist, da der Käufer den Kaufvertrag ja mit dir macht.

ein Computerladen verkauft die CPUs auch für z.B. AMD. Bei Problemen ist aber der Laden Ansprechpartner und nur der Laden kann sich dann wiederum an AMD wenden.

Ich würde sagen sowas trifft auch bei dir zu... viellleicht kennt aber jemand das HGB besser als ich ;) (kenne es (eigentlich) nur vom Namen ;) )

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Nach den EBay AGBs muss die Ware im Besitz des Anbieters sein (nicht zwingend in dessen Eigentum, aber er muss die tatsächliche Gewalt über die Ware haben), d.h. er muss auch in der Lage sein, sie zu verschicken. Natürlich kann du damit im Auftrag eines anderen versenden, das ist kein Problem. Aber wenn Du die Ware einstellt, muss Du sie auch haben. Das hängt damit zusammen, dass Du damit quasi Zwischenhändler bist. Sämtliche Ansprüche des Kunden richten sich gegen Dich. Ob Du die Ware für jemand anderen einstellst oder nicht, ist für den Kunden unwichtig. Das ist genauso wie im normalen Geschäftsleben. Kaufe ich ein Radio und es ist kaputt, dann bringe ich es zu meinem Händler. Dessen Großhändler oder gar der Hersteller interessiert mich in diesem Zusammenhang relativ wenig.

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Dann sehe ich auch kein Problem bei Deinen Handelsaktivitäten.

Wie gesagt, Du musst Besitzer sein, und Du solltest Dich auch beim Eigentüber rückversichern, dass er quasi keinen Rückzieher machen kann. Wenn er Dich beauftragt, den Krempel zu verkaufen, kann er nicht danach sagen: "Ach nee, jetzt mag ich doch net".

Ansonsten: Viel Erfolg bei EBay...

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