OrgMulle Geschrieben 5. August 2003 Teilen Geschrieben 5. August 2003 Hallo, für die Abrechung von Dienstleistungen würde ich gerne automatisch von System erstellte Rechnunge per EMail versenden. Jetzt habe ich allerdings gelesen, daß dies rechtlich nur anerkannt wird, wenn die EMail digital signiert ist. Geht das mit PHP4 (PGP o.ä. vorausgesetzt!) Gruß Bernhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jomama Geschrieben 5. August 2003 Teilen Geschrieben 5. August 2003 Wo hast du denn das gelesen? Ich hab schon mehrere Rechnungen per Email erhalten, die waren nie digital signiert, schliesslich ist für einen Kaufvertrag keine Form vorgrgeben, und für die Rechnung dazu schon gar nicht. Ganz nebenbei kenn ich keine Funktion, die sowas machen könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OrgMulle Geschrieben 5. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. August 2003 Hallo, http://www.bwl-bote.de/20020217.htm Na ja die meisten Rechnugen, die man per EMail erhält sind dann wieder im PDF-Format. Da ist es so wie es verstanden habe etwas anders... Aber ich finde den Aufwand sehr gross mir mein gesamtes Formular als PDF durch PHP befehler zu erzeugen ;-) Somit dachte ich an eine "einfache" Email plain/text... Gruß Bernhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 5. August 2003 Teilen Geschrieben 5. August 2003 Original geschrieben von OrgMulle Jetzt habe ich allerdings gelesen, daß dies rechtlich nur anerkannt wird, wenn die EMail digital signiert ist. Das kommt ganz darauf an. Ist diese Rechnung denn für Endkunden, oder ist das eine Sache zwischen zwei Geschäftmännern (sog. Vollkaufleute), ist nämlich rechtlich schon ein Unterschied. Für Endkunden: Email ist rechtlich null und nichtig. Schon allein das Problem, WANN die Email zugestellt wird/wurde... Abgesehen davon, dass nicht sichergestellt ist, wann denn der in sein Postfach luhrt... Nachzulesen unter...... *raschel* § 357(wenn ich nicht irre) BGB... wenn der Paragraph ned stimmt, schau einfach unter "Fernabsatzgesetz", das gibt es zwar nimmer (weils eben jetzt § 3xx im BGB is) aber im wunderbaren Internet kann man das leicht finden..... (:uli an mich selber :D Kunststück!! Meine Abschlussarbeit war eben solche Emails zu erzeugen und die rechtlichen Hintergründe dazu.... Ich kann Dir die Arbeit ja mal mailen, morgen von daheim, wenn Du willst.... Von der Uni in Wien gibts auch ne komplette "Doktorarbeit" über die Zurechenbarkeit von Emails im Geschäftsverkehr.... Da kommt eben bei raus, dass eine Email so vielen "Unwägbarkeiten" in der Zustellung unterworfen ist, dass man sich halt nicht darauf verlassen kann. Gerichtlich ist in Deutschland sogar festgestellt, das sogar die Post ein "unzuverlässiges Zustellungsmittel" ist, wenn nicht per Einschreiben!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OrgMulle Geschrieben 5. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. August 2003 Hallo, ist ne Sache zwischen reinen Vollkaufleuten.... alle i.d.R. Vorsteuerabzugberechtigt... deswegen... Gruß Bernhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OrgMulle Geschrieben 5. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 5. August 2003 Das mit der der Mail wäre nett, Ist halt ein Massengechäft, das kostet die Versendung von Manuellen RG zuviel Zeit und Geld. Bei den Kunden kann man dann ruhig mal nachhaken wenn keine Zahlung kommt... und dann diesen einen (hoffentlich) wo es nicht klappt manuell abrechnen. Alternativ könnte man ja noch den Port der MySQL öffnen (ich weiß andere Division) und dann lokal die RG wie gewohnt mit einer VB-App und Word erstell, welches dann die PDF's druckt und dann lokal versendet. Wollte halt nicht den port öffnen... Sicherheitsrisiko (oder ?) Gruß Bernhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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