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Gute und Schlechte Nachricht...


AhA

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*grins*

hallöchen erstmal. Zu erst die gute: "Wir ham sau geiles Wetter !!!! ??" und die schlechte: "Wir alle müssen arbeiten...?? !!!"

Nun zu der Frage. kann man irgendwas tun gegen die 38 °c am Arbeitsplatz? Hab irgendwie, irgendwo gelesen das die mindestanforderungen bei 26 °c und tiefer liegen, besonderst in der Fertigung, in der ein haufen schwer teurer Rechner gebaut werden. Wir wollen doch nicht, dass ein PC am Hitzetod stirbt oder durch nasse Finger ne Macke kriegt..........! Sagte ich PC.,.,.,. ich meinte die Azubis. Kann man da was dagegen tun. Cheef Koch hällt nicht viel von Klimaanlagen, obwohl er eine im Büro hat.

so weit so gut. die busfahrt kommt auch noch dazu. 30 km zu je 1 std.... Aber die arbeit ist schon fett. azubis werden gut behandelt. VL und fahrgeld gibts leider net. aber egal. hab ja nur noch 700 und ebes tage vor mir *optimistischkling*

danke nochmal für euer nettes willkommen. Bis denne

AhA

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Original geschrieben von AhA

Nun zu der Frage. kann man irgendwas tun gegen die 38 °c am Arbeitsplatz? Hab irgendwie, irgendwo gelesen das die mindestanforderungen bei 26 °c und tiefer liegen, ...

Nö, muss nicht.

§ 6 Arbeitsstättenverprdnung (ArbStättV) Raumtemperaturen

(1) In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.

(2) Es muß sichergestellt sein, daß die Arbeitnehmer durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind.

(3) In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muß mindestens eine Raumtemperatur von 21 °C erreichbar sein.

(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.

Es gab mal ein Urteil vom Bielefelder Landgericht. Darin hiess es: "Das Thermometer in Büroräumen darf grundsätzlich nicht über die 26-Grad-Marke klettern." Das Urteil gilt aber nicht für alle Arbeitsplätze und bei Außentemperaturen von über 32 Grad.

Nach der Arbeitsschutzrichtlinie 6/1,3 Raumtemperaturen (ASR) sollen in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschritten werden. Das ist aber eine Richtlinie, keine Vorschrift. Weitere Urteile dazu gibt es zu Mietstreitigkeiten, nicht von Arbeitsgerichten. Die Richtlinie heisst also erstmal nur, der Mieter kann Räume fristlos kündigen, wenn diese Richtlinie Vermieterseitig nicht eingehalten wird.

danke nochmal für euer nettes willkommen. Bis denne

Dir fehlt es noch etwas an Übung bzgl. aussagekräftige Threadtitel und sachliche Fragestellung. 90 % Deines Postings gehört eher in die Plauderecke, in z. B. so einen Thread. Willkommen auch von mir.

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