Terminator85 Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Servus, ich hab folgende Frage/Problem: Ich musste heute für meine Firma ein Paket von der Post abholen.(Firmenwagen) Auf dem Rückweg wurde ich geblitzt *so ein f...* Ich war ca. 20km/h zu schnell. Bin grad noch in meiner 2-jährigen Probezeit, was erwartet mich jetzt ??? Es waren 50 Km/h erlaubt und ich bin ca. 65-70 Km/h gefahren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Probezeit, bis 20km/h -> kostet nur Geld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DichtWieNix Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 also wenn du unter 21 km/h geschwindigkeitsüberschreitung geblieben bist dann passiert dir gar nix...musst nur das bussgeld bezahlen... wenn du aber >=21 km/h zu schnell gefahren bist musst du zur nachschulung + 2 jahre probezeitverlängerung.....kenne ich aus eigener erfahrung :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 35 Euro kosten. Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld. Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht. Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit gibt es auch nicht. Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet. Dann kommen (erst mal) rund 18 Euro hinzu. Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotty Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 * Unterschiedliche Verstöße : Innerhalb des Probezeitraumes werden Verkehrsverstöße in 2 Kategorien eingeteilt. In den Abschnitt A fallen schwerwiegende Zuwiderhandlungen; dies sind die meisten Verkehrsstraftaten sowie die "gängigen" Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht-, Vorfahrts-, Überholverstöße etc.). Unter Abschnitt B fallen weniger schwerwiegende Delikte, wie z.B. Verstöße gegen die StVZO (Fahren mit zu geringer Profiltiefe usw.). Eine Nachschulung wird immer fällig, wenn der Führerscheinneuling innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre! Quelle: http://www.kvw-esslingen.de/html/text_seite_junge_fahrer.htm Tja, nochmal 2 Jahre Probezeit würd ich sagen, sorry. Und die Firma trifft keine schuld, den DU saßt am Steuer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DichtWieNix Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Schrotty Quelle: http://www.kvw-esslingen.de/html/text_seite_junge_fahrer.htm Tja, nochmal 2 Jahre Probezeit würd ich sagen, sorry. Und die Firma trifft keine schuld, den DU saßt am Steuer Böööö...deine aussage ist falsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Solaris Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Cr@sh Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 35 Euro kosten. Es handelt sich dabei nur um ein Verwarnungsgeld. Punkte oder ein Fahrverbot drohen hier nicht. Zusätzliche Konsequenzen wegen der Probezeit gibt es auch nicht. Wird das Geld nicht rechtzeitig gezahlt, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet. Dann kommen (erst mal) rund 18 Euro hinzu. Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ Das gilt für Leute die keine Probezeit mehr haben. es muss also nix passiren, aber es kann schon sein dass du ne Auflage bekommst. Und wenn es "nur" eine Probezeitverlängerung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Schrotty Quelle: http://www.kvw-esslingen.de/html/text_seite_junge_fahrer.htm Du musst deinen Link auch zuende lesen. A- Verstöße : > Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Wenn Du aber sagst, Du bist 65-70 gefahren, wird noch ein wenig Toleranz abgerechnet. So denke ich nicht, dass Du über die 20 km/h kommen solltest. Hat es in dem Landkreis erwischt, wo der Wagen angemeldet ist? Sowas wirkt sich immer stark auf die Benachrichtigungsdauer aus. Und was wird der Betrieb dazu sagen, wenn es der Firmenwagen war? Übrigens wenn es der Firmenwagen war, bekommt ja die Firma den Wisch. Sollte die Strafe also entgegen allen erwarten schlecht für Dich ausfallen (da Probezeit), könnte womöglich ein anderer für dich "den Kopf hinhalten" (jemand der nicht mehr in der Probezeit ist, jemanden den es "nur" Punkte kosten würde). In diesem Bereich gibt es nämlich meines Wissens nach noch eine nette Gesetzteslücke ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von DichtWieNix Böööö...deine aussage ist falsch Wenn Du so etwas sagst, könntest Du es bitte begründen! Um den Threadersteller nicht noch weiter zu verwirren?! Ich denke es ist Wichtig für ihn, auch wenn wir hier im Daily Talk sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DichtWieNix Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Cr@sh Wenn Du so etwas sagst, könntest Du es bitte begründen! Um den Threadersteller nicht noch weiter zu verwirren?! Ich denke es ist Wichtig für ihn, auch wenn wir hier im Daily Talk sind. hmm hab gedacht ich hab das mit meinem posting oben schon genug erklärt aber naja dann nochmal für dich schrotty: er muss erst dann zur nachschulung + verlängerund der probezeit 2 jahre wenn er mit mehr als 20 km/h geblitzt worden ist, bleibt er unter 21 ist das kein A-Verstoß und das bleibt ohne weitere Folgen für Ihn, ausser das er noch das Busgeld bezahlen muss.... So ok? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Wenn du nicht mehr als 20 km/h bzw. 23km/h (von der gemessenen Geschw. werden ja nochmal 3km/h abgezogen) zu schnell warst musst du "nur" zahlen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Schledo Übrigens wenn es der Firmenwagen war, bekommt ja die Firma den Wisch. Sollte die Strafe also entgegen allen erwarten schlecht für Dich ausfallen (da Probezeit), könnte womöglich ein anderer für dich "den Kopf hinhalten" (jemand der nicht mehr in der Probezeit ist, jemanden den es "nur" Punkte kosten würde). In diesem Bereich gibt es nämlich meines Wissens nach noch eine nette Gesetzteslücke ... Das könnte jemand machen, auf dem Photo ist aber eindeutig er zu sehen. Falls jemand also auf die Idee kommt sich dieses mal anzusehen sieht es schlecht für beide aus... Das ist dann keine Gesetzeslücke, sondern ein Betrug bzw. ein Betrugsversuch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotty Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von DichtWieNix hmm hab gedacht ich hab das mit meinem posting oben schon genug erklärt aber naja dann nochmal für dich schrotty: er muss erst dann zur nachschulung + verlängerund der probezeit 2 jahre wenn er mit mehr als 20 km/h geblitzt worden ist, bleibt er unter 21 ist das kein A-Verstoß und das bleibt ohne weitere Folgen für Ihn, ausser das er noch das Busgeld bezahlen muss.... So ok? Yepp, hab auch nie behauptet ich wär Verkehrsrechtsexperte :mod: . Aber so lehrnt halt jeder dazu. Mir ist es glücklicherweise noch nicht passiert, dass ich geblitzt wurde. *daumendrück* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DichtWieNix Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Schrotty Was denn? Das nochmal 2 Jahre dazubekommt oder Was? :confused: no no no...die 2 jahre würden dazukommen wenn er mehr als 21 km/h zu schnell gewesen wäre...das ist korrekt...aber du hast gesagt das terminator 2 jahre dazu bekommen würde... aber das ist falsch weil er nicht glaubt das er über diese 21 km/h kommt...verstanden?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Leute schaut euch einfach den Bußgeldrechner auf dieser Seite an! Bevor ihr euch hier streitet... http://www.bussgeldkataloge.de/ Dort könnt Ihr die Geschwindigkeiten eingeben /Innerorts/Ausserorts /Probezeit oder nicht....damit sollten dann eigentlich alle Fragen geklärt sein oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terminator85 Geschrieben 14. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2003 Danke für die schnellen und wirklich guten Antworten :uli :uli :uli Also ich wurde in einem Landkreis geblitzt in dem das Auto nicht angemeldet ist. Ich wurd in Esslingen geblitzt. Und das Auto ist in Tübingen zugelassen. Wenn jemand noch was weiß dann her damit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schrotty Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Cr@sh Leute schaut euch einfach den Bußgeldrechner auf dieser Seite an! Bevor ihr euch hier streitet... diskutieren würd ich das eher nenne. Original geschrieben von Cr@sh ...damit sollten dann eigentlich alle Fragen geklärt sein oder? Aye aye Sir! Versuch macht kluch! PS: Sorry das ich mein letztes Posting hier editieren musste, hatte aber die Erklärung zuspät gesehen. *schäm* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nalimov Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Ach Termi, wat raste denn auch so... :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terminator85 Geschrieben 14. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2003 Also wenn ich das jetzt richtig verstehe war es kein A verstoß da ich nicht über 20 km/h zu schnell gefahren bin !!! Aber was für ein verstoß war es dann weil in die kategorie B fall ich dann auch nicht oder :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DichtWieNix Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 also am streiten sind wir uns nicht...war doch ne sachliche diskussion oder?? naja ich bin auch kein Verkehrsrechtsexperte und das du einer bist schrotty hab ich auch nie behauptet:p naja ist ja egal...hauptsache der arni hat die antworten die er wollte :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Schrotty diskutieren würd ich das eher nenne. Wenn es eine Diskussion ist, dann eine verwirrende! Original geschrieben von Schrotty Aye aye Sir! Versuch macht kluch! Verstehe ich nicht ganz! :confused: Original geschrieben von Schrotty PS: Sorry das ich mein letztes Posting hier editieren musste, hatte aber die Erklärung zuspät gesehen. *schäm* Ist doch nichts schlimmes... Alles weitere sollten wir per PN klären, da es sonst zu sehr vom Thema abdriftet. :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terminator85 Geschrieben 14. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2003 Bevor es hier untergeht poste ich es nochmal Original geschrieben von Terminator85 Also wenn ich das jetzt richtig verstehe war es kein A verstoß da ich nicht über 20 km/h zu schnell gefahren bin !!! Aber was für ein verstoß war es dann weil in die kategorie B fall ich dann auch nicht oder :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Nein unter die Kategorie B fällst du auch nicht, also auch wenn dir das nochmal passiert wird die Probezeit nicht verlängert, sondern nur wieder ein paar Euro zahlen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasi Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von JesterDay Das könnte jemand machen, auf dem Photo ist aber eindeutig er zu sehen. Falls jemand also auf die Idee kommt sich dieses mal anzusehen sieht es schlecht für beide aus... Das ist dann keine Gesetzeslücke, sondern ein Betrug bzw. ein Betrugsversuch. Hab ich auch mal versucht... meine Mutter wollte es für mich übernehmen... und dann kam der nette Brief ".. die deutliche jüngere Fahrerin soll sich bei der Polizei stellen..." Ich wollte dir noch einen kleinen Tipp geben, ich hab ja auch so eine "effektive" Nachschulung gemacht... und bei mir lagen zwischen dem Zeitraum der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Aufforderung zur Nachschulung circa 22 Monate... Mir haben sie damals auf der Polizei gesagt, nein das gibt keine Nachschulung, ganz sicher nicht... Also sei dir da die nie so sicher.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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