geloescht_JesterDay Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Slang Nein unter die Kategorie B fällst du auch nicht, Naja, es gibt nur A und B, wenn er also nicht unter A fällt, muss er wohl in B landen. Kategorie C (für den Rest) haben sie wohl vergessen oder was? Ne, es steht ja nur da: Kategorie B = weniger schwere Fälle. Wenn die Geschw.übertretung also nicht schwer genug für Kat. A war, ist sie wohl ein weniger schwerer Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terminator85 Geschrieben 14. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2003 Ok nochmals DANKE an ALLE :uli :uli :uli Was hab ich draus gelernt.......sich nicht mehr erwischen zu lassen :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Denke eher, dass weniger als 20 Km/h zu schnell noch nicht mal so schwer ist, dass es ein Verstoß ist der überhaupt in so eine Kategorie fällt. Wenn du in der Probezeit insgesamt 2 mal geblitzt wirst mit jeweils 5-10 Km/h zu viel musst du ja auch keine Nachschulung oderso machen !?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Slang Denke eher, dass weniger als 20 Km/h zu schnell noch nicht mal so schwer ist, dass es ein Verstoß ist der überhaupt in so eine Kategorie fällt. Wenn du in der Probezeit insgesamt 2 mal geblitzt wirst mit jeweils 5-10 Km/h zu viel musst du ja auch keine Nachschulung oderso machen !?! Innerhalb des Probezeitraumes werden Verkehrsverstöße in 2 Kategorien eingeteilt. Auf deutsch: Wenn du in der Probezeit einen Verstoss begehst landest du in Kat. A oder Kat. B. Aber nicht irgendwo daneben. Oder ist eine Geschw.übertretung von <20 jetzt auf einmal kein Verstoss gegen sie StvO mehr :confused: :eek: EDIT: Wenn du 2 Bussgeldbescheide wegen 5-10 km/h zuviel bekommst wird auch der Nachschulungsbescheid irgendwann folgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Die Verstöße nochmal ausführlich: A-Verstöße sind: Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. B-Verstöße sind: Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus Also auch kein B-Verstoß bei <= 20km/h zu schnell Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Slang Die Verstöße nochmal ausführlich: A-Verstöße sind: [...] B-Verstöße sind: [...] Also auch kein B-Verstoß bei <= 20km/h zu schnell Quelle? Und steht da auch, dass alle anderen Verstöße keine Verstöße mehr sind? Oder ist das nur eine Liste mit Beispielen für die Mehrheit der Verstöße? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von JesterDay Quelle? Und steht da auch, dass alle anderen Verstöße keine Verstöße mehr sind? Oder ist das nur eine Liste mit Beispielen für die Mehrheit der Verstöße? Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ unter "Probezeit" Da steht "A-Verstöße sind: " und "B-Verstöße sind: " Also nicht nur Beispiele für die Mehrheit der Verstöße sondern sollen wohl alle Verstöße sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Das könnte jemand machen, auf dem Photo ist aber eindeutig er zu sehen. Falls jemand also auf die Idee kommt sich dieses mal anzusehen sieht es schlecht für beide aus... Das ist dann keine Gesetzeslücke, sondern ein Betrug bzw. ein Betrugsversuch. Es gab in diesem Bereich noch in jüngster Zeit definitiv eine Gesetzeslücke, ichweiss auch nicht, ob die mittleerweile geschlossen wurde oder ob man es in diesem Fall überhaupt hätte anwenden können. Ich hatte das aus einem Bericht im Fernsehen. Letztendlich habe ich dann bei eBay recherchiert und es stimmt, es gab wirklich Auktionen nach dem Motto : "Wer übernimmt meine X Punkte in Flensburg bzw. biete Annahme von X Punkten in Flensburg etc ....". Und da wurden verdammt hohe Preise erzielt. In der Reportage wurde dann eben auf diese Gesetzeslücke hingewiesen und das dies im Moment noch legal sei. Aber wie schon erwähnt, kann ich nicht sagen, ob es diese Lücke immernoch gibt. Muss mal bei eBay wieder suchen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Slang Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ unter "Probezeit" Da steht "A-Verstöße sind: " und "B-Verstöße sind: " Also nicht nur Beispiele für die Mehrheit der Verstöße sondern sollen wohl alle Verstöße sein. Impressum: Andreas Staubach bla bla bla Der Seite ist eine private Seite! Hat also keinerlei Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Hasi Ich wollte dir noch einen kleinen Tipp geben, ich hab ja auch so eine "effektive" Nachschulung gemacht... und bei mir lagen zwischen dem Zeitraum der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Aufforderung zur Nachschulung circa 22 Monate... Mir haben sie damals auf der Polizei gesagt, nein das gibt keine Nachschulung, ganz sicher nicht... Also sei dir da die nie so sicher.... Auf mich wird wohl auch sowas zukommen... Wurde auch geblitzt. Ich war nicht wirklich schnell, nur die Ampel war schnell... wieder auf rot. Sag mal, wenn zwischen Verstoß und Aufforderung zur Nachschulung bei dir 22 Monate lagen, dann ist man bei der Aufforderung doch meistens schon längst mit der Probezeit durch (also ich dann jedenfalls schon über n Jahr). Werden die zusätzlichen 2 Jahre dann direkt drangerechnet, oder zählen die dann erst ab der Nachschulung? Original geschrieben von Schledo Es gab in diesem Bereich noch in jüngster Zeit definitiv eine Gesetzeslücke, ichweiss auch nicht, ob die mittleerweile geschlossen wurde oder ob man es in diesem Fall überhaupt hätte anwenden können. Ich hatte das aus einem Bericht im Fernsehen. Letztendlich habe ich dann bei eBay recherchiert und es stimmt, es gab wirklich Auktionen nach dem Motto : "Wer übernimmt meine X Punkte in Flensburg bzw. biete Annahme von X Punkten in Flensburg etc ....". Und da wurden verdammt hohe Preise erzielt. In der Reportage wurde dann eben auf diese Gesetzeslücke hingewiesen und das dies im Moment noch legal sei. Aber wie schon erwähnt, kann ich nicht sagen, ob es diese Lücke immernoch gibt. Muss mal bei eBay wieder suchen ... Das Einzige von dem ich gehört habe war ne Möglichkeit wie man mit zig hin- und herschicken und falsche Angaben machen die Verjährungsfrist von 3 Monaten überschreiten kann. Dass soll wohl wirklich irgendwie funktionieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Schledo Ich hatte das aus einem Bericht im Fernsehen. Hatte auch einen (diesen?) Bericht gesehen. Es ist nicht illegal das zu tun, aber es ist genausowenig legal. Sprich man kann dir nicht wirklich viel antun wenn du es machst. Du hast aber keinerlei Anspruch darauf das dann auch derjenige, der es übernehmen will, die Punkte bekommt wenn es auffliegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Verkehrsverstöße während der Probezeit Kleiner wichtiger Hinweis vorweg: Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches "Knöllchen" führt nicht zur Teilnahmeverpflichtung an einem Aufbauseminar oder zur Verlängerung der Probezeit !! Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/fahrerlaubnis_auf_probe.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Slang Verkehrsverstöße während der Probezeit [...] Ok, das ist schon eine andere Aussage, da gebe ich mich gern geschlagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von JesterDay Ok, das ist schon eine andere Aussage, da gebe ich mich gern geschlagen Na endlich :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasi Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von backdraft Sag mal, wenn zwischen Verstoß und Aufforderung zur Nachschulung bei dir 22 Monate lagen, dann ist man bei der Aufforderung doch meistens schon längst mit der Probezeit durch (also ich dann jedenfalls schon über n Jahr). Werden die zusätzlichen 2 Jahre dann direkt drangerechnet, oder zählen die dann erst ab der Nachschulung? Nein, du hast dann insgesamt 4 Jahre Probezeit... d.h. ich war als ich die Aufforderung zur Nachschulung bekommen habe, eigentlich schon ein Jahr "aus der Probezeit draussen" und hab dann erfahren dass ich doch noch in der Probezeit bin... Die Mühlen der Justiz mahlen langsam... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Terminator85 Ich war ca. 20km/h zu schnell. Bin grad noch in meiner 2-jährigen Probezeit, was erwartet mich jetzt ??? Es waren 50 Km/h erlaubt und ich bin ca. 65-70 Km/h gefahren Außerhalb der Ortschaft: je nach genauerem Umstand: 70 km/h - 5 km/h = 65 km/h => 15 km/h zu schnell 70 km/h - 3 km/h = 67 km/h => 17 km/h zu schnell 20 Euro Strafe und keine Punkte oder sonstiges. Innerhalb der Ortschaft: je nach genauerem Umstand: 15 km/h = 25 Euro und keine Punkte oder sonstiges 17 km/h = 35 Euro und keine Punkte oder sonstiges Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terminator85 Geschrieben 14. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Tachyoon Außerhalb der Ortschaft: je nach genauerem Umstand: 70 km/h - 5 km/h = 65 km/h => 15 km/h zu schnell 70 km/h - 3 km/h = 67 km/h => 17 km/h zu schnell 20 Euro Strafe und keine Punkte oder sonstiges. Innerhalb der Ortschaft: je nach genauerem Umstand: 15 km/h = 25 Euro und keine Punkte oder sonstiges 17 km/h = 35 Euro und keine Punkte oder sonstiges Damit kann ich was anfangen :uli Dankeschön Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DooleyDoo Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Hallo zusammen... Hasi, dass mit dem jemand anderes ist gefahren, klappt schon ganz gut. Man sollte nur ungefär gleich alt sein und zumindestens das gleiche Geschlecht haben. Also wenn ein anderer jüngerer Kollege von ihm angibt, er sei gefahren, werden die das nicht bemerken. Und wenn doch haben die sich eben im Tag vertan. Weil Firmenwagen doch auch mal durchgetauscht werden. Nur noch eins zu der Fotosache. Ich wurde zum Beispiel aufgefordert, zur Polizei zukommen, weil da angeblich ein Kreuz in den Unterlagen fahlte. Als ich vorm Thresen stand, schaute der Polizist auf das Foto und dann mich an und sagte nur. Dankeschön, jetzt habe ich Sie einwandfrei indentifiziert. Dann brauchen wir auch kein Kreuz mehr... Da ich es eh zugeben wollte, war es egal. Aber diesen Aufforderungen würde ich einfach nichtmehr nachkommen, wenn ich wüsste, dass die da ein Foto liegen haben. Dann werden die Dich eventuell nochmal besuchen kommen. Dann darfst Du natürlich auch die Tür nicht öffnen und dann wars das. Dann wird es eingestellt wegen Nichtigkeit. Es ist einfach zuviel Arbeitsaufwand, dann noch herauszufinden wer es war. Aber darüber gibt es ein ganzes Forum im Netz. also wie man solchen Srafen entkommt. Nur wenn er sich sicher ist, dass er nicht schneller war, dann passiert da auch nichts. Das gibt nen Verwarnungsgeld und das wars. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von DooleyDoo Dann darfst Du natürlich auch die Tür nicht öffnen und dann wars das. Dann wird es eingestellt wegen Nichtigkeit. Meine Mutter hat mal nachgefragt, was passiert, wenn sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht macht und nicht sagt, wer gefahren ist. Die nette Dame meinte, dass die POL sich dann in der nachbarschaft umhört, die ganze Familie vorläd, etc. Ist wohl immer verschieden und Glückssache, was die für nen Aufwand treiben um dahinter zu kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Am besten wäre es vielleicht, sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten und man braucht noch nicht einmal zu tricksen. Schönes Wochenende... dauert auch bis Dienstag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Original geschrieben von Tachyoon Am besten wäre es vielleicht, sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten und man braucht noch nicht einmal zu tricksen. Eigentlich ja... aber mal ehrlikch: fährst du immer Strich 50? Schönes WE! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Ja das mit den, ich weiss nicht mehr wer gefahren ist und bla geht solang gut, bis die Polizei sagt, "dann müssen sie halt ab nun ein Fahrtenbuch führen" und das ist sicherlich kein toller Job jeden KM den man fährt aufzuschreiben etc. Aber wie schon gesagt, es gibt 2 Dinge das zu umgehen, ehrlich sagen ich wars oder gar nicht erst geblitzt werden Sicher fahren wenige strich 50, aber 70 und mehr in der Stadt finde ich nicht wirklich gut, ausserdem bringt einen das eh selten etwas...also von wegen schneller vorrankommen. Mit 60 passiert einen da eher weniger, weil da bekommt man normal kein Foto Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 und das von ner nürnbergerin ... mit 60 auf ner größeren strasse kannst da die anderen vorbeirauschen sehen, durch beide seitenfenster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 wenn Du den Frankenschnellweg meinst, der hat so schöne Tempo 80 Schilder *g* Ich halte mich normalerweise immer an die Geschwindigkeit eventuell vielleicht mal 10 km/h schneller, aber das lohnt sich sowieso nicht.... Einzige Ausnahme ist, wenn ich Alarm von meiner Feuerwehr habe und die Alarmdurchsage Person in Gefahr oder ähnliches beinhaltet - dann geb ich schon mal mehr Gas um ins Feuerwehrhaus zu kommen - aber auch da halte ich mich an all die anderen Verkehrsregeln wie Stoppschilder, Vorfahrt, rote Ampeln usw.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skorpion81 Geschrieben 14. August 2003 Teilen Geschrieben 14. August 2003 Sodele, dann will ich auch noch mal kurz etwas dazu sagen. Und zwar aus eigener Erfahrung. Wenn man unter 21 km/h (Toleranz bereits abgezogen) geblitzt wird, passiert eigentlich nicht mehr, wie dass man einen schrieb kriegt in dem man aufgefordert wird den Betrag X zu zahlen.... Da bei mir z.B. das Auto auf meinen Vater zugelassen ist und somit auch er das Knöllchen bekommt und es dann immer so ein Papierkram ist denen mitzuteilen werd der "Schuldige" ist haben wir nichts gesagt . Mein Vater ist logischer weise nicht in meinem Alter und auch nicht das gleiche Geschlecht. Sollte man aber über 21 km/h liegen forschen die schon eher nach wer der Fahrer war. Jedoch müssen die Eltern ( da sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben) nichts sagen. Das ist dann das Bier der Polizei.... Es reicht wenn mein Vater in dem Fall sagen würde... das war ich nicht. Und den Rest müssen die dann klären, aber ein Fremder ( z.B. Kumpel) darf das rein rechtlich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.