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Geschrieben

Moin, Moin,

nun da ich dies für eine Frage halte die hier hoffentlich nicht falsch am Platz ist.

Dürft ihr für die Prüfung Tabellenbücher benutzen. Ich hab in NRW Prüfung 15.Mai.

Bin zwar Kaufmann aber was solls.

Unsere IHK erlaubt uns ein Tabellenbuch, egal welches !!!

Gruss und allen Prüflingen viel Glück !!!! :)

Geschrieben

@Unwissende

Also laut IHK Obberbayern und München sind OrgTon: "zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgabe I und II bei den IT-Berufen auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Hierbei gibt es keine Beschränkung auf eines oder weinige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Die Verwendung von mehreren Tabellenbüchern durch einen Prüfling ist nicht zugelassen ... "Zitat ende ...

Also noch fragen .....

Geschrieben

Hallo Leute,

in Bezug auf die Verwendung der Tabellenbücher habe ich nun eine Aussage des Lehrers, der bei uns für die IT-Prüfung im Hause zuständig ist. Dabei ist er natürlich nicht verantwortlich für den Inhalt der Prüfung, sondern den Ablauf, Räume, Aufsicht usw.

Auf die Tabbellenbuchproblematik angesprochen erwiederte er:

Auf der Einladung zur Prüfung (IHK Münster) steht eindeutig:

"Folgende Hilfsmittel sind zugelassen:

netzunabhängiger, ... Taschenrechner... und

Tabellenbücher/Formelsammlung"

Bücher (plural!) und Sammlung!

Das heißt: Alles!

Auf die unterschiedlichen Aussagen der IHKs angesprochen sagte er:

Wer bitte führt Aufsicht? Wie will denn die Deutschlehrerin, die unter Umständen bei ihnen die Aufsicht führt, unterscheiden welcher Taschenrechner programmierbar ist und welcher nicht?

Woher soll die Deutschlehrerin wissen, welches der Bücher, die sie mitbringen ein Zugelassenes ist?

Weiter:

Will die IHK einheitliche Prüfungsvoraussetzungen schaffen, muss sie alle Bücher und Taschenrechner verbieten. Sollten dann die Aufagen aber so gestellt sein, dass diese Hilfmittel von Nöten sind, muß sie diese selber stellen. Das ist nun mal nicht passiert, also kann jeder Schüler sich selbst versorgen.

Ist es denn möglich sein Tabellenbuch selbstständig zu erweitern?

Natürlich! Sie können doch ein "Versionsupdate" ihres Buches machen! Wer will denn von ihnen verlangen, dass Sie immer die aktuellste Version des IT-Handbuch haben. Übrigens ist die 2 Auflage des IT-Handbuch von Westermann um einiges erweitert worden! Z.B. mit den Rechtsformen von Betrieben (KG, OHG GmbH usw)

Lange Rede kurzer Sinn:

Macht das mit den Leuten klar, die bei euch für die Aufsicht zuständig sind! Fragt Fragt Fragt! Nicht irgendjemanden im Büro der IHK sondern die Leute vor Ort! Sagen diese von vorneherein: "Du kannst zwar gerne Blätter in Dein Buch kleben, dann nehme ich Dirs aber weg." Dann last es. Kommt eine Ähnliche Aussage wie von meinem Lehrer, dann kann man sich etwas gründlicher vorbereiten.

Abgesehen davon: ACHTET AUF DIE ZEIT !

Ein ER- Modell sollte man schon so runter zeichen können. Da hilft das Buch nicht! Außer man weiß mal gerade nicht wie das Symbol für ein Entity aussieht :D Muss man das erts alles nachschlagen dann Prost Mahlzeit!

Ich wünsche allen viel Glück bei der Prüfung!

Gruß

Geschrieben

folgendes Szenario :

Hab das Tebellenbuch Westermann (alte Auflage) dabei, mit eigenem Inhaltsverzeciniss usw.

Dazu noch ein Westermann die neue Auflage.

Zählt das als ein Buch, oder als zwei?

Mein Vorteil, das eine kenne ich mittlerweile super (tausend Post-it Zettel überall dran usw.) und in dem anderen steht mehr drin...

geht das????????

Geschrieben

wie gesagt:

frag die Aufsicht!

Das kann Dir sonst keiner sagen!

Ich an Deiner Stelle würde aber die Sachen vom Alten zum Neuen übertragen.

Hast ja noch das ganze WE ;) Und außerdem: Dabei schaust Du dir die Sachen alle nochmal an und hast nen prima Lerneffekt.

Gruß

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