Viper02 Geschrieben 15. August 2003 Geschrieben 15. August 2003 Hallo. Mein Abschlußprojekt als AE wird ein Tool das das interne testen erleichtert. Ist also nicht für einen Kunden. Demnach gibt es auch kein Pflichtenheft. Hab es jetzt einfach Funktionsreferenz genannt. OK? In meinen Projektphasen gibt es den Punkt "Einführung der Software". Was kann ich da für Unterpunkte hinzufügen. Ich komm nicht so richtig auf welche. Da es ja bei keinem Kunden installiert wird. Das gleiche Problem hab ich auch bei der Dokumentation. Was für Unterpunkte schreib ich da hinzu?
Schledo Geschrieben 15. August 2003 Geschrieben 15. August 2003 Wenn Dein Projekt/Tool für den internen Gebrauch in der Firma ist, dann ist Dein Kunde damit die eigene Firma. Von den Notwendigkeiten eines Pflichtenheftes und derartigen Unterlagen tut Dich das eigentlich nicht befreien.
Viper02 Geschrieben 15. August 2003 Autor Geschrieben 15. August 2003 laut der Verordnung ist aber ja kein Pflichtenheft nötig. Hier die 2 Möglichkeiten: Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; Sollte man trotzdem eines machen?
CyberDemon Geschrieben 15. August 2003 Geschrieben 15. August 2003 Hallo! Mein "Kunde" war mein betrieblicher Projektbetreuer. Ich hatte nach Absprache mit Ihm kein Pflichtenheft angefertigt. Durch Ist - Analyse und Sollkonzept wurde alles erklärt. Das gab weder beim Projektantrag noch bei der Präsentation und Fachgespräch Probleme. Ich hatte aber jede Projektphase genau dokumentiert. Besonders die Testphase.
timmi-bonn Geschrieben 15. August 2003 Geschrieben 15. August 2003 Original geschrieben von Viper02 Mein Abschlußprojekt als AE wird ein Tool das das interne testen erleichtert. Ist also nicht für einen Kunden. Demnach gibt es auch kein Pflichtenheft. [...] Falsch! Jedes Projekt hat einen Auftraggeber (das kann ein externer Kunde sein, das kann ein Abteilungsleiter einer anderen Abteilung sein (z.B. Versicherung --> EDV-Abteilung) oder das kann auch der eigene Chef sein (Chef --> Projektleiter). Kurzum: es gibt immer einen detaillierten Auftrag, der die Anforderungen an das Projekt(ergebnis) verbindlich(!) festschreibt. Und das nennt man halt "Pflichtenheft" (oder Lastenheft o.ä.). Daraus wird dann das Fachkonzeopt erstellt, ggf. bei sehr komplexen Projekten auch noch ein DV-Konzept, und danach wird das Projekt abgearbeitet. Das fertige Projekt wird abschließend (nach dem Testen) dem Auftraggeber übergeben. Dabei wird üblicherweise das o.g. Pflichtenheft und das Testprotokoll (erstellt aus dem Fachkonzept) herangezogen um nachzuweisen, daß alle Anforderungen an das Projekt auch erfüllt wurden. Das wird im Übergabeprotokoll festgehalten und auch von AG und PL unterschrieben. Erst damit endet das Projekt. (Das wird immer wieder gerne vergessen!) gruß, timmi
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