dschard Geschrieben 15. August 2003 Teilen Geschrieben 15. August 2003 Hallo! Kann man den Inhalt des unten angegebenen Arbeitszegnisses als positiv bewerten? Herr xxx, geb. am xx.xx.xx, wurde in unserem Unternehmen vom 01.07.2000 bis zum 09.07.2003 zum Fachinformatiker mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung ausgebildet. Während der Ausbildungszeit hat H. xxx Kenntnisse in allen Ausbildungsbereichen erworben. H. xxx hat alle ihm aufgetragenen Tätigkeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Die Abschlußprüfung wurde vor der Industrie. und Handelskammer zu Münster in Gelsenkirchen mit der Note "befriedigend" abgelegt. H. xxx wird von uns nicht übernommen, da wir derzeitig keine neue Stelle besetzen können. Wir wünschen H. xxx für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hide Geschrieben 15. August 2003 Teilen Geschrieben 15. August 2003 also von lesen her, hört es sich gut an. "H. xxx hat alle ihm aufgetragenen Tätigkeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt." und "Wir wünschen H. xxx für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute" lässt darauf schließen, das dein ehemaliger arbeitsgeber mit dir zufrieden war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolle Geschrieben 15. August 2003 Teilen Geschrieben 15. August 2003 Da würde ich aber was anderes rauslesen... Original geschrieben von dschard H. xxx hat alle ihm aufgetragenen Tätigkeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Selbständiges Arbeiten war nicht, man mußte ihm alles Schritt für Schritt erklären. Original geschrieben von dschard H. xxx wird von uns nicht übernommen, da wir derzeitig keine neue Stelle besetzen können. Wir wünschen H. xxx für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute Da fehlt auf jeden Fall das Bedauern, auf deutsch der Betrieb ist ist nicht gerade traurig über das Ausscheiden. Beim 1. Punkt bin ich mir nicht 100% sicher, ob ich da das richtige interpretiert habe, bei dem Punkt mit (bzw. ohne) dem Bedauern schon. EDIT: Nach dem Zeugnisgenerator entspricht der Satz: "hat alle ihm aufgetragenen Tätigkeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt." einer Schulnote von einer 3. Da das stets fehlt, würde ich das bei einer 4 ansetzen. Genauso bei der Schlußformel. Ohne Bedauern und Bedanken für die Arbeit ist das eine 4 laut dem Zeugnisgenerator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dschard Geschrieben 15. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 15. August 2003 H. xxx hat alle ihm aufgetragenen Tätigkeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. -------------------------------------------------------------------------------- Selbständiges Arbeiten war nicht, man mußte ihm alles Schritt für Schritt erklären. -> so war es jedoch nicht. Ich mußte mir sämtliche Fertigkeiten selber beibringen, da der sog. Ausbilder nie Zeit für uns Azubis hatte. Er hatte seine eigenen Arbeiten anstatt für uns abgestellt zu sein. Kann man denn im Nachhinein gegen die negativen Formulierungen angehen, sogar im Nachhinein ein positives qualifiziertes Zeugnis verlangen oder habe ich die A-Karte gezogen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast roaxius Geschrieben 16. August 2003 Teilen Geschrieben 16. August 2003 Original geschrieben von dschard Während der Ausbildungszeit hat H. xxx Kenntnisse in allen Ausbildungsbereichen erworben. Das hört sich für mich auch nicht wirklich positiv an. <Kenntnisse (...) erworben> hört sich so an, als ob du nur mal überall reingeguckt hast, aber nichts wirklich kannst. H. xxx hat alle ihm aufgetragenen Tätigkeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Immer noch besser als nur <zu unserer Zufriedenheit>, aber wirklich gut ist das auch nicht. Da müsste sonst <zu unserer vollsten Zufriedenheit> stehen. Die Abschlußprüfung wurde vor der Industrie. und Handelskammer zu Münster in Gelsenkirchen mit der Note "befriedigend" abgelegt. Würde den Eindruck insgesamt wohl aber bestätigen. P.S. Das ist nur meine (nicht qualifizierte) persönliche Meinung, wenn ich das als "Laie" lese... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tiro Geschrieben 16. August 2003 Teilen Geschrieben 16. August 2003 Ich finde es ein wenig kurz. Evtl. hat der Aussteller wenig Erfahrung mit Zeugnissen?? Laut Zeugnis-Generator, den sie auch in dem Buch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" empfehlen, schaut ein sachlich korrektes Zeugnis mit der Note 2 in etwa so aus: (Daten natürlich frei erfunden;)) Ausbildungszeugnis Herr Stefan Müller, geboren am 29.02.80 in Möhringen, absolvierte in unserem Unternehmen in der Zeit vom 1.9.1999 bis zum 30.06.2003 eine Ausbildung zum Fachinformatiker. Sein Aufgabengebiet umfasste folgende Aufgaben: Aufgabe 1 Aufgabe 2 Aufgabe 3 Herr Müller hat während seiner Ausbildung unter Beweis gestellt, dass er in der Lage ist, sich kurzfristig in neue Aufgaben einzuarbeiten. Nach kurzer Zeit zeigte er seine bereits erarbeiteten Fachkenntnisse, sowie seine Bereitschaft, die erlernten Fachkenntnisse kurzfristig in die Arbeitsabläufe umzusetzen. Die von ihm erbrachten Leistungen zeigten große Initiative sowie sein überdurchschnittliches Interesse an dem gewählten Berufsbild. Trotz der Vielzahl der anfallenden Arbeiten und der zusätzlichen umfangreichen schulischen Aufgaben setzte er sich in erhöhtem Maß für den Betrieb ein. Durch sein Engagement konnte er die übrigen Mitarbeiter regelmäßig von Routinearbeiten entlasten. Er erledigte seine Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit. Die Arbeitsqualität lag weit über den Anforderungen. Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets sehr vorbildlich. Seine Ausbildung endet heute erfolgreich mit der bestandenen Prüfung, der Herr Müller sich vor der IHK irgendwas unterzogen hat. Wir danken ihm für seine stets gute Leistung und wünschen Herrn Müller für seine Zukunft alles Gute. Firmensitz, den 30.06.2003 Firmenname Unterzeichner1 Unterzeichner2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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