Stegge Geschrieben 18. August 2003 Teilen Geschrieben 18. August 2003 Hallo zusammen! Ich habe soeben festgestellt, dass ich meinen Ausbildungsvertrag nicht mehr finde! Nun meine Frage: Muss man den Ausbildungsvertrag nach dem Ende der Ausbildung zurückgeben, oder nicht? (Er erlischt ja eigentlich mit Bestehen der Prüfung.) Wie war das bei euch? Kommt wohl nicht so gut, wenn man sagt, man hat den Vertrag verloren.... :-(! Schon mal vielen Dank für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 18. August 2003 Teilen Geschrieben 18. August 2003 Nein, du musst den Vertrag nicht zurück geben, denn: a) eine Kopie des Vertrages hat Dein AG behalten (liegt vermutlich in der Personalakte) warum sollte man den Vertrag nach dem Ende zurück geben - das ist doch kein Bücherreiausweis c) Verträge dienen als Nachweis für Vereinbarungen. Deshalb sollte man sie schon gründlich aufheben. Was zählt wohl mehr unterschriebener Arbeitsvertrag mit 2000 EUR Bruttogehalt oder mündliche Zusage ohne Zeugen von 5000 EUR? (Ohne jetzt Grundsatzdiskussionen um Vertrag, Schriftforum, BGB usw anfangen zu wollen). Do*allesarchivierer*ham Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 18. August 2003 Teilen Geschrieben 18. August 2003 Deinen Vertrag musst du nicht zurückgeben! Deine Firma hat doch sowieso eine Ausfertigung in deiner Personalakte! Und ja der Ausbildungsvertrag ist mit Bestehen der Abschlussprüfung erfüllt! Wenn du selber noch eine Ausfertigung haben möchtest, solltest du in deinem Betrieb nachfragen, ob die dir noch eine Kopie machen können. Hoffe dir geholfen zu haben! Matze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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