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lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende - Kündigung


Mampfberg

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Jo, das hab ich mir auch gedacht.

Nur nach Ausbildungsgesetz muss ich einen trifftigen Grund (oder so ähnlich) angeben.

Meiner Meinung nach wären das mehrere Gründe:

-Nichterfüllung des Ausbildungswillens... ähm also so gesagt die bringen mir nix bei

-Mobbing

-Anschwärzen beim Chef

u. ähnliches.

Mein JAV meinte ich soll das alles ausführlich in die Kündigung reinschreiben...

Mampfi

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§ 15

Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten

einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung

aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe

erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden

Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist

ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis

zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

§ 16

Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der

Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den

Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 15 Abs. 2 Nr. 2.

(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des

Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

Das ist der offizielle Text des Berufsbildungsgesetzes

Soll heißen: Du musst einen Grund angeben kannst aber nicht gezwungen werden dort zu arbeiten oder Schadensersatz zu zahlen.

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Hi,

wenn du kündigst, nimmst du dir die Möglichkeit eine Ausbildung im gleichen Beruf bei einem anderen Unternehmen zumachen (Vorraus gesetzt, du willst noch mal in den gleichen Beruf und einen neuen Versuch/Start).

Wenn du vor hast, die Ausblidung in einem anderen Unternehmen noch mal zu machen, solltest du versuchen einen Auflösungsvertrag mit deiner Firma zu schließen. (Wenn du schön "unbeliebt" bist, sollten die sich da nicht quer stellen.)

Gruß Pönk

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aber ist doch auch echt egal ob du da nun noch nen grund angeben musst oder peng... gib einfach die gründe an die du oben schon aufgelistet hast und fertig. Wenn dich da eh keiner mag ;)

und grade der grund das sich nicht um den azubi gekümmert wird hat man ja allzuoft... hatte bestimmt auch 4 vorstellungsgespräche wo ich abgeleht hab da mir das ganze einfach spanisch vorkam.

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Original geschrieben von Pönk

wenn du kündigst, nimmst du dir die Möglichkeit eine Ausbildung im gleichen Beruf bei einem anderen Unternehmen zumachen

Wenn Du also den Beruf ansich weitermachen willst (wenn Du eine Firma findest, die damit einverstanden ist, könntest Du auch nahtlos anknüpfen und müßtest nicht von vorn anfangen!), darfst Du nicht einfach kündigen!!!

Du müßtest wohl einen wichtigen Grund haben... oder Du verläßt die Firma halt in gegenseitigem Einvernehmen oder wirst gekündigt!

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Da es sehr knapp ist, und ich gezungener Maßen auf die Uni muss, weil ich auf die schnelle keine andere Stelle bekomme, kann ich jetzt noch nicht sagen, ob ich nochmal im selben Beruch Ausbildung machen will oder kann.

Also ist es wirklich so, dass ich dann als FISI keine Ausbildung mehr machen kann, wenn ich kündige???

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Original geschrieben von TinaKD

§ 15 Kündigung

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

Also wir haben das so im Politikunterricht gelernt.

Wenn du nach §15.2.1 kündigst, kannst du wieder die gleiche Ausbildung machen. Unter wichtiger Grund fielen in den Bsp. "sexuelle Übergriffe", "körperliche Gewalt", etc. Also meist verfehlungen des Ausbildungsbetriebs.

Wenn du nach §15.2.2 kündigst, kannst du das eben nur deshalb, weil du den Beruf aufgibst. Also nie wieder in diesem Beruf ausgebildet werden willst.

Wenn keine Gründe für §15.2.1 vorliegen (Was bei dir wohl nicht der Fall ist), und du nach §15.2.2 den Vertrag vorzeitig beendest, wars das dann mit der FI-Ausbildung.

Pönk

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Original geschrieben von Pönk

...Wenn du nach §15.2.2 kündigst, kannst du das eben nur deshalb, weil du den Beruf aufgibst. Also nie wieder in diesem Beruf ausgebildet werden willst.

Sag niemals nie.....??? Das kann ich so nicht glauben. Nie wieder? Ich kann doch aus unterschiedlichsten Gründen meine Berufsausbildung erst mal aufgeben. Und später wieder aufnehmen. Punkt. (Ob ich dann da weitermachen kann, wo ich aufgehört hab, ist was anderes) Genauso, wie ich ein Studium unterbrechen kann, und zwischendrin eine Ausbildung machen kann, und dann mein Studium fortsetzen.

Warum sollte es nicht möglich sein, bei meinem Arbeitgeber/Ausbilder einen Vertrag zu kündigen, weil ich woanders arbeiten will?? Das geht. (Wie wäre es sonst bei Umzug etc.pp.??)

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Hallo zusammen,

Original geschrieben von Pönk

Also wir haben das so im Politikunterricht gelernt.

[...]

Wenn keine Gründe für §15.2.1 vorliegen (Was bei dir wohl nicht der Fall ist), und du nach §15.2.2 den Vertrag vorzeitig beendest, wars das dann mit der FI-Ausbildung.

Pönk

das glaube ich nicht so ganz (bitte nicht schlagen, ich weiß nicht genau :D ).

Das käme ja einem Berufsverbot gleich, und das kann meines Wissen nur ein Gericht verkünden.

Welchen Sinn sollte es haben einem jungen Menschen eine Ausbildung zu verbieten (außer er ist vorbestraft bei bestimmten Berufen)? :confused:

Vielleicht ändert ein selbstgekündigter Ex-Azubi ja seine Meinung (oder Einstellung) und möchte die gleiche Ausbildung trotzdem machen.

Und seine Meinung oder Einstellung zu ändern ist in diesem Land nicht verboten.

Beispielsweise kann man während man bei der Bundeswehr ist immer noch verweigern oder wenn man seinen Zivi macht (oder gemacht hat) kann man immer noch zur Bundeswehr.

mfg

Alex

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Hi,

wenn man Fristlos kündigt (also mit trifftigen Grund, der ja gegeben ist (Mobbing, vkeine Ausbildung)) kann man in einer anderen Firma die Ausbildung wieter machen oder nochma von vorn beginnen (hängt meist von der Firma ab), so hat mir das mein Berater von der IHK erklärt, und in der BS hatten wir das auch so.

Grüße

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Wichtiger Grund muss nur dann angegeben werden, wenn man in der Ausbildungszeit nach der Probezeit von sich aus kündigt und trotzdem weiterhin eine Ausbildung in diesem Berufsfeld machen will.

Bei dir wäre ein wichtiger Grund gegeben, dan du aufführen musst, damit du ein 2. Mal dasselbe versuchen kannst. Und ja, den Grund musst du angeben. Bei Nichterfüllung des Ausbildungsauftrages ist dein täglich geführtes Praxis-Heft ein wichtiges Beweismittel - vor allem wenn da eben nur Aufgaben wie "Heften", "Briefe verschicken", "Aufräumen" usw. drin stehen. (Und vom Ausbilder / Cheffe unterschrieben sollte es sein)

cu

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