Ripp_the_Jacker Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Hallo! Habe folgendes Problem: Habe bei eBay eine Grafikkarte versteigert und per Post auch verschickt. Da ich vom Verkäufer nun länger nichts gehört habe dachte ich es wäre alles in Ordnung, wollte mich aber dennoch über den Erhalt der GraKa erkundigen. Ich erhielt dann eine ziemlich böse Antwort das die "verdammte Grafikkarte" immer noch nicht da sei. Was kann ich nun machen? Kann unter Zeugen bestätigen die GraKa abgeschickt zu haben. Eine Versandversicherung habe ich nicht extra bei eBay angeboten. Bitte um Hilfe! Gruß, Ripp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Tjaaaa ohne Versandversicherung ist schlecht... hast du noch so nen schrieb von der Post, dass du ein Paket überhaupt an ihn verschickt hast? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Besser aufgehoben im DT, deswegen: --->moved to Daily Talk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 als erstes solltest du natürlich die sache aufklären, er muss dir zwar nicht glauben, aber wenn dus entsprechend schreibst, soltle er schon verständnis haben und sich erstmal beruhigen.... dann hilft denk ich nur zur post zu gehen, da gibts glaub ich formlare für solche fälle und die versuchen dann dein päckchen zu finden - in jedem fall hoffe ich, dass du die quittung aufgehoben hast! dann musst du natürlich noch in betracht ziehen, das dich der andere ver***schen will, dann kannst dich eigentlich nur rumstreiten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hodata Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 eBay hat auch ein Forum, da wird Dir bestimmt weiter geholfen. Das ist die Situation, die immer wieder zu Streit führt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Also ich hab mal ein Handy versteigert! Der Karton kam auch an, nur total aufgerissen und von der Post wieder zugeklebt und das Handy war auch nicht mehr drin, toll oder! Die "nette" Dame, die das Handy bekommen hat, wollte mich dann verklagen! Aber ich hatte Zeugen, dass ich es mit Handy weggeschickt hab und den Postbeleg! Dann hat sie den Wert von der Post glaube ich ersetzt bekommen! Wichtig ist, dass Du noch den Nachweis / Beleg hast, dass Du s verschickt hast! Ich denke Du kannst mit Beleg die Post belangen, ansonsten haftet ab Versand meines Wissens wenn nicht anders festgelegt der Käufer! Hab allerdings nichts im HGB(vielleicht auch BGB). Aber in einem von beiden müsste was dazu stehen! Ich guck nochmal, wenn ich mehr Zeit habe! Gruß Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Original geschrieben von HELLmut dann musst du natürlich noch in betracht ziehen, das dich der andere ver***schen will, dann kannst dich eigentlich nur rumstreiten Das wäre ja das einfachste, da einer die Annahme ja quittieren muss! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Ohne Versandversicherung brauchst du gar keinen Antrag bei der Post zu stellen. Da du keine Versicherung wolltest bekommst du bzw. dein "Kunde" auch kein Geld von der Post. Im allg. ist es so, das das Risiko des Versands auf den Käufer übergeht, sobald es abgeschickt wurde. Wenn du Zeugen dafür hast, das du die GraKa verschickt hast, würde ich dem Kunden das sagen, zusammen damit, das die Sache für dich damit erledigt ist. Wollte der Kunde allerdings einen versicherten Versand und du hast das abgelehnt, könnte man dir Vorsatz vorwerfen. Und wenn er droht würde ich mir keinen Kopf machen. Es bestand keine Versicherung und du hast Zeugen für den Versand, da kann er sagen was er will. Und wenn er dich neg. bewertet, kannst du das von eBay auch wieder löschen lassen. Wie lange ist das ganze her? Wenn ich bei eBay etwas gekauft und bezahlt habe und das Zeug nicht nach spätestens 7 Tagen bei mir ist frage ich beim VK nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jestertales Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Original geschrieben von EvilNick Ohne Versandversicherung brauchst du gar keinen Antrag bei der Post zu stellen. Das kommt doch darauf an, ob er es als Paket oder als Päckchen versendet hat, denn ein Paket ist doch immer bis zu einem bestimmten Betrag versichert, oder irre ich mich hier? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Wie schon gesagt so was ist im eBay Forum ganz sicher besser aufgehoben.. ABEROhne Versandversicherung brauchst du gar keinen Antrag bei der Post zu stellen. Das ist so nicht Richtig!!! Richtig ist das man kein Geld bekommt aber es ist immer besser einen Nachforschungsantrag zu Stellen und das kann man bei jeder Postsendung tun !!! :mod: Man kann bei jeder Postsendung einen Nachforschungsantrag stellen... und das sollte man dann auch als Verkäufer machen, denn damit erklärt man rein rechtlich eidesstattlich das man das Päckchen/Brief (was auch immer) weggeschickt hat... und untermauert sozusagen dem Käufer gegenüber das man ehrlich ist und es wirklich weggeschickt hat! Den Antrag + das Ergebnis (leider meistens keines) schickt man dann dem Käufer als Beleg zu (Kopie davon...) Des weiteren kann ich dir da nur Raten dir dann auch eine eidesstattlich Erklärung vom Käufer zu verlangen das die Ware wirklich nicht angekommen ist – mit einem rechtlichen Hinweis das die Post so was gerne sieht und solche Anträge besser verarbeitet da der Käufer sich ja auch strafbar macht wenn er da was falsches sagt – Man wird erstaunt sein wie viele Käufer da den abspringen und alles auf einmal dann gut ist oder das Päckchen ganz plötzlich am Tag davor angekommen ist.... Und wenn du Zeugen hast kann dir der Käufer eh rechtlich nichts... aber es ist eine Faire Sache einen Nachforschungsantrag zu stellen denn so entgeht man auch unnötigen Negativen Bewertungen... Grüße Nadine (eBay Nutzer mit ü. 600 Plus und 0 Neg.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
engel_des_grauens Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Hi @all, also, wenn ich das Jetzt richtig verstanden habe, hast du ein Päckchen und kein Packet verschikt ... Das problem beim Päckchen, es ist nicht versichert und man kann nicht nachvollziehen wo es sich befindet ... Was auch schon mal vorgekommen ist, du Verkaufst etwas über Ebay und verschickst es als Päckchen, der Käufer bekommt das Päckchen und beschwerd sich, dass die Ware immer noch nicht angekommen ist ... Was machst du dan ? Du weist ja nicht, ob das Päckchen da ist ... Das heist, es kann auch sein, dass die Karte angekommen ist aber er versucht dich reinzulegen ! Wie gesagt, ist schon oft genug vorgekommen. Hast du in deiner Auktion reingeschrieben, dass du für einen Unversicherten Versand keine Haftung nihmst ? Achso noch was ... ich kann mich nur der Aussage von "EvilNick" anschliesen, die Post kann und wird da auch nichts machen ... Kann dir anbieten nachforschungen zu machen, aber ich spreche aus Erfahrung, es bringt nicht. Die haben mir auch mal ein Nachnahme Packet für 700 Euro Ver********rt ! Ich denke ich muss nichts mehr sagen ... oder ? Engel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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