SMMK8 Geschrieben 14. Mai 2001 Geschrieben 14. Mai 2001 Aus verschiedenen Quellen kamen nun einige identische Prüfungsfragen. Was schließen wir daraus? Genau...die werde auch drankommen. Jetzt habe ich schon wie ein Wilder recherchiert, doch noch immer nicht auf alle Fragen eine Antwort gefunden. Aber wo bekommt man schon eine bessere Antwort als bei den Profis selbst Also dann wollen wir mal... Welche Bedingungen gibt es für eine Mängelrüge? Fristen sind mir klar (6Monate) aber Bedingungen?!? ;-) Voraussetzungen zur Einsichtnahme in das Handelsgesetzbuch?!? Ich denke, dass das ein öffentl. Verzeichnis ist und jeder dort auch Infos herbeziehen kann. Also welche Voraussetzungen zur Einsichtnahme?!? ;-) techn. Zeichen und Sinnbilder im WISO-Teil?!? Dann muss man also alle inkl. der Erklärungen im Kopf haben??? x() Würde mich über rasche Antworten freuen...immerhin muss ich das alles ja auch noch in meinen Kopf einmeiseln :eek: Tschöö, euer Sunny81 :confused: Zitieren
Agent Geschrieben 14. Mai 2001 Geschrieben 14. Mai 2001 hi sunny, Voraussetzungen zur Einsichtnahme in das Handelsgesetzbuch?!? jeder darf beim amtsgericht einsicht ins handelsregister nehmen. kosten ein paar mark. techn. Zeichen und Sinnbilder im WISO-Teil?!? glaub ich nicht das sowas drankommt und wenn ist die frage bestimmt geschenkt. können ja nur die bekanntesten fragen. Welche Bedingungen gibt es für eine Mängelrüge? Voraussetzungen der mangelhaften Lieferung Mangel in der Art: z.B. falsche Ware (Stockschirme statt Taschenschirme) Mangel in der Qualität z. B. Fehlen bestimmter Eigenschaften, falsche Güteklasse Mangel in der Menge: z. B. zu viel Ware (1000 statt 100 Flaschen Wein), zu wenig gelieferte Ware gilt als Teil-Lieferverzug!!!! Mangel in derBeschaffenheit: z. B. verdorbene, beschädigte Ware, falsche oder fehlerhafte Warenverpackungen (Stoffe mit Webfehlern). Offene Mängel: sind ohne weiteres sofort erkennbar, z .B. ein Kratzer an eine Möbelstück Versteckte Mängel:werden meist erst später ersichtlich, z. B. verdorbene Konserven usw. Materialfehler offene mängel müssen bei einen zweiseitigen handelskaufmann (kaufmann <-> kaufmann) sofort gerügt werden. wenn du willst kann ich dir ein paar sachen per mail schicken [ 14. Mai 2001: Beitrag editiert von: Agent ] Zitieren
eguy Geschrieben 14. Mai 2001 Geschrieben 14. Mai 2001 jepp stimme zu und schieße mich dem Vorredner an ... Ähm zu erwähnen wäre noch das WISO ohne Tabellenbuch sein wird und selbst der dümmste Prüfer keine komplexen Zeichnungen sehen will sondern BASISwissen abprüfen wird. Also schön brav das BGB HGB und Konsorten lernen ... eguy Zitieren
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