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Minijobgrenze 325€ oder 350€


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Ja SNIGI hat recht, das betrifft nur Auszubildende

Minijob-Grenze für Lehrlinge wieder auf 325 Euro gesenkt

Berlin (dpa) - Lehrlinge müssen die Hälfte ihrer Sozialbeiträge wieder selber bezahlen. Rot-Grün hat dazu für Auszubildende die erst im April angehobene Geringverdiener-Grenze zum 1. August von 400 wieder auf 325 Euro gesenkt. Das sei geschehen, um die paritätische Finanzierung der Sozialbeiträge wieder herzustellen, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Bei der Anhebung der Minijob-Grenze von 325 auf 400 Euro war dies übersehen worden. Bis zur Minijob-Grenze zahlt der Arbeitgeber 25 Prozent Sozialabgaben, nicht aber der Arbeitnehmer.

08.08.2003

Quelle: http://newswelt.stimme.de/newsticker/0,2081247189,0,0,0,0.html/

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Deine Info ist ein bisschen mager!

Also du bist in der Ausbildung und hast einen 400€-Job zusätzlich oder wie? Kommst du in der Ausbildung über die 400€ bzw. über die neue Grenze?

Und deine zuständige LVA (Landesversicherungsanstalt) gibt bestimmt Infos oder schickt dir Broschüren zu. Meine aus Landshut hats gemacht. (Das war aber noch zu 630DM-Jobs-Zeiten).

Die können dir auch sagen, wie das alles klappt. Ob es möglich ist mehrer MiniJobs zu haben, wo jeweils der Arbeitgeber die Abgaben trägt?

Oder ob das dann alles zusammen gerechnet wird?

Ich habe in der Ausbildung nie unter der Minijobgrenze oder der Grenze wo man keine Lohnsteuer zahlen muss, gelegen, habe also immer vollversteuert gearbeitet.

Und was reinhaut ist nicht die Steuer, sondern Kranken und Rentenversicherung.

Pauschal kann man nicht sagen, wieviel dir insgesammt abgezogen wird... aber so ca. 20% werdens sein (-+5).

Ist eine Prognose, weil man von dir ja keine Info bekommt, wie deine Lage wirklich ist.

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Nur das Azubi-Gehalt. Dann wirst mit ca. 20% Abzüge rechnen müssen. Frag deinen AG, ob nicht vielleicht mit 325€ auch einverstanden wäre. Sind zwar 25€ weniger Brutto aber ca. 40€ mehr Netto für dich.

Und wenns zu nen Nebenjob kommt, informier dich vorher, wie das berechnet wird, sonst kanns sein, dass du für weniger Geld mehr arbeitest, wegen zusätzlicher abgaben, die für die wegen Überschreitung irgendeiner Grenze anfallen.

So denn, wünsch dir was!

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Also wenn du so wenig Lohn bekommst hast du doch bestimmt Anspruch auf Beihilfe.

Frag mal beim zuständigen AA nach. Da gibts zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die einzige Bedingung dafür ist, dass du zu Hause ausziehen musst (kannst auch zu Verwandten ziehen) und deine Eltern nicht Schwerverdiener sind.

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Original geschrieben von The_red_one

Nur das Azubi-Gehalt. Dann wirst mit ca. 20% Abzüge rechnen müssen. Frag deinen AG, ob nicht vielleicht mit 325€ auch einverstanden wäre. Sind zwar 25€ weniger Brutto aber ca. 40€ mehr Netto für dich.

Und wenns zu nen Nebenjob kommt, informier dich vorher, wie das berechnet wird, sonst kanns sein, dass du für weniger Geld mehr arbeitest, wegen zusätzlicher abgaben, die für die wegen Überschreitung irgendeiner Grenze anfallen.

So denn, wünsch dir was!

Wegen dem Nebenjob: Wenn der unter der Grenze,400€ durchschnitlich im Monat, liegt gibt es keine Abzüge!

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Original geschrieben von QuietscheenteKai

Waaah ihr macht mich ganz wuschig ;) also wenn ich jetzt angenommen ganz knapp unter 400€ verdiene (und nur das) als azubi, falle ich unter die Geringverdienergrenze.

Muss ich dann was zahlen oder net? Ein Minijob ist es ja nicht mehr wegen der neuen Regelung.

Solange es über 325€ sind, jap. Die 400€ sollen ja auf 325€ als Grenze runtergehen.

Dann gehörts du zu den Glücklichen. Sorry.

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