Maestrodamos Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 Wird es durch den Termin am 26.6.01 eine Verzögrung des Ausbildungsendes geben? Wenn ja, wer zahlt mir den Verdiestausfall???? Zitieren
Lengen Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 Hi, ich warte schon dauernd darauf, daß sich endlich mal ein Rechtsgelehrte dazu äußert, ob eine rechtens geschriebene Prüfung einfach so annuliert werden kann. Gruß Michael Zitieren
beNuts Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 Irgendjemand von uns muss doch einen Anwalt kennen, der sich auf 'Öffentliches Recht' spezialisiert hat? Wie wäre es denn mit einem Aufruf? Zitieren
killOrama Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 das is folgendermassen: angenommen ihr habt einen ausbildungsvertrag bis 30.august, hättet aber schon mitte juni die mündliche prüfung, wärt ihr mit bestehen der mündlichen prüfung mit der ausbildung fertig! sollte es jetzt aber zu verzögerungen kommen durch den ausfall am 15.5. und ihr einen anderen job oder so nicht antreten können oder eben nicht mehr kohle bekommen, weil die ausbildung noch nicht fertig ist, dann sieht das eher schlecht aus mit klagen oder so, denke ich, WEIL der ausbildungsvertrag ja bis ende august läuft! eine frühere prüfung ist quasi eine gutschrift auf die ausbildungszeut...so seh ich das! ist zwar schade, aber is wohl so! Zitieren
E-Sorcerer Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 Was ist denn eine "rechtens" geschriebene IHK-Prüfung? Meines Wissens nach läuft das wie beim Abi, wenn sie im Nachhinein nachweisen das irgendwas nicht korrekt gelaufen ist, können sie dir dir Prüfung im Nachhinein noch aberkennen. Und, zur eigentlichen Frage, die Ausbildung ist definitiv erst mit Bestehen der Abschlußprüfung beendet! Zitieren
Lecter Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 Ich wollte doch eigentlich gar nix mehr posten! Aber einer geht noch... 1.: Sehe ich genauso: Ausbildungsvertrag bis Ende August. Mit irgendwelchen inoffiziellen Handhabungen braucht man bei einer Klage gar nicht kommen. 2.: Sehe ich nicht so: In Szenario 1 hab ich eine Prüfung geschrieben und danach wird mein Spickzettel gefunden - logisch können die danach aberkennen. Aber in Szenario 2 waren VOR der Prüfung Umstände gegeben, die BEKANNT waren. Man lässt trotzdem schreiben - noch nicht mal unter Vorbehalt. Das ist doch was ganz anderes. Ohne jetzt zum 1000en mal auf die rechtliche Seite einzugehen, aber moralisch verwerflich ist es doch auf jeden Fall, oder? :cool: Zitieren
digijoe3 Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 @lector: Das sehe ich auch so! Vor allem weil manche BEWUSST nicht unter Vorbehalt geschrieben haben...! Zitieren
beNuts Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 Aber eines geht mir nicht in den Kopf: wenn ich nicht sicher bin, dass ich die Prüfung aus welchem Grund auch immer nicht schreiben kann, habe ich doch auch nicht die Möglichkeit, währenddessen oder danach zu entscheiden. So nach dem Motto, schau' m'a mal! Von daher gehe ich davon aus, dass die IHK das ebenso wenig darf. Ich finde das schon ungerecht, dass wir volle 5h geschrieben haben und jetzt so überlegt wird, ob's gewertet wird... Zitieren
Le Dompteur Geschrieben 17. Mai 2001 Geschrieben 17. Mai 2001 Wer nach ´nem Anwalt fragt: Was ist den mit Graf Grevenbroich aus Hannover? Der war doch fit, was Raubkopierer, Abmahnungen, Ew Verfügungen anging... wenn er seinem schlechten Ruf entspricht, wäre das doch sicherlich ein "gefundenes Fressen". P.S: Sammelklagen sind - nach deutschem Recht - nicht zulässig, oder irre ich mich? Zitieren
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