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Endlich: Sie haben den Todesraser!


engel_des_grauens

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Original geschrieben von |roTekuGeL|

dann ist es trotzdem das falsche verhalten gewesen... jemand anders wäre vielleicht nicht so schnell auf die andere Spur gewechselt...

Als Meister der Gegenbeispiele sage ich:

Wenn du eine Vollbremsung machst, weil Du einen Unfall vermeiden willst (nicht ins andere Auto knallen) und deswegen ins Schleudern gerätst (und ein Bushäuschen niedermetzelst mit 5 Kindern drin)...

Falsches Verhalten?

Oder "victim of circumstances"?:floet:

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Original geschrieben von |roTekuGeL|

dann ist es trotzdem das falsche verhalten gewesen... jemand anders wäre vielleicht nicht so schnell auf die andere Spur gewechselt...

Keiner hat gesagt, dass ihr Verhalten richtig war. Das befreit den anderen aber nicht von seiner (Mit-)Schuld, da er ja der Auslöser war.

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Original geschrieben von Angelus

Das kommt darauf an, ob ich mich dann so verhalten musste, oder nicht. Wenn der Mercedes sie gerammt hat, oder hätte, klar dann ist es auch seine Schuld.

Aber nur weil er klar macht, dass er überholen will, muss ich mich ja nicht so verhalten, und direkt rüberziehen.

Nein, das hat mit dem, wie du dich verhalten musstest nix zu tun. Wenn dein Verhalten jemaden dazu bringt einen Fehler zu begehen, ist er nicht allein für seinen Fehler verantwortlich. Und jenachdem wie du das tust hast du dann einen grösseren Teil an der Schuld oder nicht.

(ohne irgendeine Wertung des Unfallgeschehens diesmal, also eher OT)

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Original geschrieben von Angelus

@polli

aber auch kein über 130 fahrverbot

(bin übrigens kein dreängler und fühle mich trotzdem angesprochen)

Richtgeschwindigkeit = empfohlene Höchstgeschwindigkeit

§ 1

Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5_t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1. auf Autobahnen (Zeichen 330),

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380) bestehen.

Allgemein formuliert heißt das: Wer wesentlich schneller als mit Richtgeschwindigkeit 130 unterwegs ist, kann auch bei einem fremdverschuldeten Unfall als Mitschuldiger herangezogen werden.

Ohne politisch zu werden, sei hier ein verdeutlichendes Beispiel angeführt: Jeder weiß, dass es für Fußgänger auf Gehwegen keine Geschwindigkeits-Beschränkung gibt. Trotzdem trägt derjenige einen großen Teil der Schuld, der in einer gut gefüllten Fußgängerzone 100-m-Lauf übt und dabei mit einem anderen Fußgänger zusammenstößt.

Auch wenn nirgendwo steht, dass 100-m-Läufe in Fußgängerzonen verboten sind. Es wird aber empfohlen, darauf zu verzichten.

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Original geschrieben von beebof

Ich geb ja zu, vielleicht ist das bei mir auch Halbwissen gewesen, kann ich so genau nicht sagen, inwieweit das auch auf Autobahnen gilt.

Ich habe auch mal recherchiert. Dabei bin ich auf folgende Aussage gestoßen:

- - - - - - - - Zitat Beginn - - - - - - - - - -

Dieses Verhalten ist besonders häufig: Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

- - - - - - - - Zitat Ende - - - - - - - - - -

Der Paragraf 5 der StVO ist bei diesem Tatbestand weit überschritten.

gruß, timmi

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Original geschrieben von Christl

Als Meister der Gegenbeispiele sage ich:

Wenn du eine Vollbremsung machst, weil Du einen Unfall vermeiden willst (nicht ins andere Auto knallen) und deswegen ins Schleudern gerätst (und ein Bushäuschen niedermetzelst mit 5 Kindern drin)...

Falsches Verhalten?

Oder "victim of circumstances"?:floet:

das ist doch was verdammtnochmal anderes!!

bei der Frau ging es darum das sie da auch anders hätte rauskommen KÖNNEN desswegen fehlverhalten

bei der Bushaltestelle wäre es die einzige möglichkeit (zumal du nicht wissen kannst das du die kinder umfährst wenn du bremst) das wäre dann was anderes

und jetzt hört bitte mit diesen vergleichen auf!

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Original geschrieben von JesterDay

Keiner hat gesagt, dass ihr Verhalten richtig war. Das befreit den anderen aber nicht von seiner (Mit-)Schuld, da er ja der Auslöser war.

ach was echt ne? oder?

siehst du irgendwo etwas davon das ich der Meinung bin das der Fahrer keine Teilschuld bekommen sollte? Nein! ich äußere mich ofters sogar zum gegenteil!

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@Angelus

Vielleicht könnte man hier ein anderes Beispiel nehmen, zur Veranschaulichung:

Nehmen wir einmal an, eine Person steht ein paar Meter von einem Abgrund entfernt. Jetzt kommt eine andere Person auf sie zu und bedroht Person1, meinetwegen mit einem Messer o.ä., und macht ein paar Schritte auf Person1 zu. Person1 fühlt sich von Person2 verständlicherweise lebensbedrohlich angegriffen und macht auf Grund der nahenden Gefahr ein paar Schritte zurück und fällt in den Abgrund und stirbt aufgrund der Verletzungen, die beim Sturz entstanden sind. Was meint ihr, was das Deutsche Recht dazu sagt...

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Original geschrieben von Angelus

@yesterday

ist das die deutsche Rechtsprechung???

Wenn ja, dann ist dies mal wieder sehr fragwürdig!

Was ist daran fragwürdig?

Sollte es so sein, dass du immer allein verantwortlich bist für das was du tust, egal ob andere an deinem Tun schuld sind?

Sprich: Eine Mitschuld kann es nach deiner Auffassung nur bei der direkten Beteiligung geben (also Rammen in diesem Fall). Andere Fälle würden da sicherlich noch fragwürdiger werden.

Beispiel aus eigener Erfahrung: Bauer bewässert Feld. Dabei wird eine Kurve sehr feucht, an einem ansonsten sehr trockenen Sommertag. Zusätzlich kommt noch Sand von einem Feldweg hinzu, der durch den Wind auf die Strasse geweht wurde. Ich fahr durch die Kurve, komm ins Schleudern und knall auf ein entgegenkommendes Fahrzeug. Gutachter: Höchstgeschwindigkeit, mit der die Kurve in diesem Zustand befahren werden konnte (nur in diesem Zustand, und sehen konnte man es < 50m davor) geringfügig überschritten.

Deiner Meinung nach bin ich selbst Schuld. Ergebniss: 50 - 50 Schuldaufteilung mit dem Bauern. Und das auch nur weil meine Anwältin schlecht (auf deutsch ein anderes Wort mit S) war. Sonst wär ich besser weggekommen.

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Original geschrieben von |roTekuGeL|

...bei der Frau ging es darum das sie da auch anders hätte rauskommen KÖNNEN desswegen fehlverhalten

...

Genau DAS wissen wir nicht! Keiner von uns!

@sandrin: Des war keine Absicht.... Ehrlich! Ich schwör! (Kann mich ja garned so gut ausdrücken!)

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@yesterday

ja, meiner Meinung nach bist du selber Schuld.

Der Bauer macht doch nur seine Arbeit.

Da sind wir ja bald in Amerika.

Wo jemand bestraft wird, weil ein einbrecher wärend seines Urlaubs versucht hat duch die Garage in sein Haus zu gelangen. Bei dem Versuch ist der Mann verdurstet, weil er aus Dummheit weder in das Haus, noch wieder aus der Garage raus kam.

Klasse zustände. Hätte der Mann halt nicht in Urlaub fahren dürfen.

Das ist amerikanische Rechtsprechung. Und wenn es nach Dir geht auch bald die unsere.

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Original geschrieben von |roTekuGeL|

das ist doch was verdammtnochmal anderes!!

bei der Frau ging es darum das sie da auch anders hätte rauskommen KÖNNEN desswegen fehlverhalten

bei der Bushaltestelle wäre es die einzige möglichkeit (zumal du nicht wissen kannst das du die kinder umfährst wenn du bremst) das wäre dann was anderes

und jetzt hört bitte mit diesen vergleichen auf!

Das ist [wir fluchen heute mal nicht] nichts anderes... Ihr verlangt von der Frau soviel Vorraussicht, das sie ganz cool und gelassen in dieser Situation die Spur zu wechseln hat.

In obigem Beispiel wäre diese Vorraussicht gewesen, zu sehen, dass der Aufprall auf den Vordermann besser gewesen wäre, als durch das Schleudern möglicherweise die Kinder umzusäbeln. Sprich: In dieser Situation hättest du auch anders rauskommen können.

Zumal sie ja auch nicht gewusst hat, dass sie jetzt gleich in einen Baum fährt.

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Original geschrieben von Angelus

@yesterday

ja, meiner Meinung nach bist du selber Schuld.

Der Bauer macht doch nur seine Arbeit.

Da sind wir ja bald in Amerika.

Seine Arbeit war es nicht, die Strasse unter Wasser zu setzen, und die max. Geschw. in dieser Kurve um ca. 30 km/h zu verringern! Du machst es dir verdammt einfach.

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Original geschrieben von Angelus

@yesterday

ja, meiner Meinung nach bist du selber Schuld.

Der Bauer macht doch nur seine Arbeit.

Die er aber so verrichten muß, daß er keine anderen gefährdet.

Hätte da noch einen Vergleich auf Lager mit einem Sprengmeister, der auch nur seine Arbeit tut, darf aber nicht...:rolleyes:

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Original geschrieben von JesterDay

Das ist verdammtnochmal nichts anderes... Ihr verlangt von der Frau soviel Vorraussicht, das sie ganz cool und gelassen in dieser Situation die Spur zu wechseln hat.

In obigem Beispiel wäre diese Vorraussicht gewesen, zu sehen, dass der Aufprall auf den Vordermann besser gewesen wäre, als durch das Schleudern möglicherweise die Kinder umzusäbeln. Sprich: In dieser Situation hättest du auch anders rauskommen können.

Zumal sie ja auch nicht gewusst hat, dass sie jetzt gleich in einen Baum fährt.

also jetzt nochmal gaaanz laaaangsam ich glaub nämlich das du das nicht ganz verstehst... du hast mir die vorgabe gegeben das wenn ich brems ich die Kinder mitnehm, dass muss aber nicht sein... z.b. kommt man mit ABS gar nicht erst ins schleudern, unter der vorraussetzung das man richtig fährt... und die Frau hat nun mal das falsche getan!!! WAHRSCHEINLICH hat sie gebremst und ist stark nach rechts gezogen, sodass das auto ins schleudern kam... und das ist meiner meinung nach ein fehlverhalten und man hätte sicher (wir kennen ja die fakten nicht) anders reagieren können oder?

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Original geschrieben von Angelus

Das ist amerikanische Rechtsprechung. Und wenn es nach Dir geht auch bald die unsere.

Nur um das mal zu klären: Unser Recht basiert auf dem sog. römischen Rechtssystem und basiert im Prinzip direkt auf den Gesetzen. In den USA gilt das sog. angelsächsische Rechtssystem. Dieses ist sehr stark Präzedenzfall-geprägt. Hier ist es wichtig, wie in einem Vergleichsfall bereits früher schon einmal entschieden wurde.

gruß, timmi

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Original geschrieben von |roTekuGeL|

WAHRSCHEINLICH hat sie gebremst und ist stark nach rechts gezogen, sodass das auto ins schleudern kam... und das ist meiner meinung nach ein fehlverhalten und man hätte sicher (wir kennen ja die fakten nicht) anders reagieren können oder?

Ein Fehlverhalten, dass durch ein massives Fehlverhalten von jemand anderem erst ausgelösst, sprich provoziert, wurde. Oder nicht?

Ausserdem wird sie in dieser Situation wohl eher _nicht_ gebremst haben. Wenn hinter dir ein Auto mit 200 heranrasst trittst du bestimmt nicht auf die Bremse.

Und hätte der Benzfahrer nicht auch anders reagieren können?

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Original geschrieben von JesterDay

Ein Fehlverhalten, dass durch ein massives Fehlverhalten von jemand anderem erst ausgelösst, sprich provoziert, wurde. Oder nicht?

Ausserdem wird sie in dieser Situation wohl eher _nicht_ gebremst haben. Wenn hinter dir ein Auto mit 200 heranrasst trittst du bestimmt nicht auf die Bremse.

Und hätte der Benzfahrer nicht auch anders reagieren können?

dieses Verhalten wurde nicht zwingend provoziert... bzw. jemand mit besseren Fahrkenntnissen hätte das Auto vielleicht nicht in die Bäume gejagt...

ne sry das mit dem Bremsen hatte ich wohl noch von deinem Kinderbeispiel (du verwirrst mich schon ;) )

wie hat denn der Benzfahrer reagiert?

Hat er gebremst? - weißt du nicht

Hat er Lichthupe gegeben? - wer will das gesehen haben?

Ist er wirklich so dicht aufgefahren? - weißt du auch nicht

also?

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Das eigentliche Problem auf deutschen Autobahnen, zeigt doch dieser Thread:

Wem gehört die linke Spur?

- Dem der am schnellsten fährt?

- Dem der nicht schneller kann?

- Dem der schleicht?

- oder allen?

Ich kann selber nicht schneller als 150 fahren (kleiner Corsa) wünsche mir aber die linke Spur benutzen zu dürfen um Langsamere (PKW, Moped, etc) zu überhohlen.

Ich rege mich selber über die Leute/Fahrer auf, die mit 50kmh weniger etwa 25m vor einem ausscheren und dementsprechend ausbremsen, obwohl sie dich noch passieren lassen könnten, um dann erst ihren Überhohlvorgang zu starten, ohne das einer auf die Bremse muss. Ich verstehe auch die "schnellen" Fahrer, die höhere Geschwindigkeiten fahren können und für die ich ein Bremsklotz auf der linken Spur bin und sie deshalb frühzeitig vom Gas gehen. Aus diesem Grund wechsel ich auch möglichst zügig die Spur, wenn dies denn machbar ist (wenn neben mir ein LKW, nach dem anderen fährt kann ich wohl schlecht wechseln, da ich sonst meinen Hintermann erstmal auf 80 ausbremsen müsste und das freut ihn dann sicher nicht.) Dazu gehört für mich auch das Ankündigegen des Wiedereinscherens, damit der Hintermann rechtzeitig wieder Gas geben kann.

Und dann gibt es noch die RASER, ein meinen Augen Personen, die sich durch einen übertriebenen Egoismuss als KING der Strasse fühlen und ein dementsprechndes Verhalten an den Tag legen. Diese Personen sind in meinen Augen von der Strasse vernzuhalten. Dieser Personenkreis, den ich meine, fährt immer am Limit, muss mit Lichthupe und BlinkerLinks auf die Besitzverhältnisse der rechten Spur aufmerksam machen, sein Revier durch übertriebenes dichtes und schnelles Auffahren verteidigegen und hat nicht eine Sekunde Zeit einem anderen Verkehrsteilnehmer ein wenig Raum zum Überhoheln zugeben. Es gibt für mich keinen rationalen Grund der solch eine Fahrweise zuläst und ich finde Fahrer, die wegen solcher Vergehen auffallen, sollte auf Dauer die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sie mehrfach negative auffallen.

In Deutschland sind Strafen für Verfehlungen im Strassenverkehr sehr lieberal/sozial, vorallem wenn man mal ins Europäische Ausland schaut, dass da ein Ertappter keinen großen Lehrneffekt hat ist irgenwie auch klar.

Pönk

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Original geschrieben von JesterDay

Ein Fehlverhalten, dass durch ein massives Fehlverhalten von jemand anderem erst ausgelösst, sprich provoziert, wurde. Oder nicht?

Ja, aber man könnte auch weiter gehen, und sagen, daß das Fehlverhalten des Dränglers auf ein Fehlverhalten (unrechtmäßiges fahren auf der linken Spur) der Frau zurückzuführen ist, worauf dann erst das weitere Fehlverhalten der Frau zurückzuführen wäre.

Aber sowas bringt nichts. Das ist alles zu sehr spekulativ.

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