BaybeeK Geschrieben 28. August 2003 Geschrieben 28. August 2003 Hallo, mal eine Frage: Muss ich es meinem Arbeitgeber melden, wenn ich bei einem Bekannten ab und zu im Geschäft aushelfe? (Nur ab und zu, also nicht irgendwie ein Job auf 400 Euro-Basis) Kostet mich das was wenn ich es melden muss? Und bekommt man Schwierigkeiten wenn man es nicht meldet? Danke schon mal! Zitieren
SNIGI Geschrieben 28. August 2003 Geschrieben 28. August 2003 Ich glaub das dürfte kein Problem sein! Wenn der Nebenjob auf 400€ Basis ist gibt es auch keine Abgaben und so! Aber bescheid sagen kannst du ja trotzdem! Zitieren
kingofbrain Geschrieben 28. August 2003 Geschrieben 28. August 2003 Bei den meisten Arbeitsverträgen heisst es, Nebenjobs sind meldepflichtig. Kommt auch drauf an, ob Du in Deinem Nebenjob Deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst oder nicht. Also sag einfach Deinem nächsten Vorgesetzten Bescheid und frag, ob Du sonst noch was machen sollst. Dann gibts keinen Ärger. Peter Zitieren
Jusky Geschrieben 29. August 2003 Geschrieben 29. August 2003 Ich würde dir auch raten, deinem Arbeitgeber von deinem Nebenjob zu unterrichten, auch wenn das neue Gesetz dies erlaubt. Aber so hast du jedenfalls die Gewissheit, das deine Firma voll hinter dir steht und musst nicht unbedingt ein schlechtes Gewissen haben. Gruß, Jusky Zitieren
BaybeeK Geschrieben 29. August 2003 Autor Geschrieben 29. August 2003 Hmm, also muss ich nur bescheid sagen, nix unterschreiben oder so? Weil des is ja wirklich nix regelmäßiges, nur auf Freundschafts-Basis ab und zu aushelfen. Danke schon mal für die Antworten! Zitieren
Steffi23 Geschrieben 29. August 2003 Geschrieben 29. August 2003 Ja sprich doch einfach mal mit Deinem Ausbilder..... Der kann Dir dann auch genau sagen ob du vielleicht noch mit einer höheren Instanz sprechen musst....... Aber sprich erst mit Ihm.... Und erklär ihm die Sache einfach wie sie ist...... Zitieren
DarkSchlumpf Geschrieben 29. August 2003 Geschrieben 29. August 2003 Original geschrieben von BabyK Hmm, also muss ich nur bescheid sagen, nix unterschreiben oder so? Weil des is ja wirklich nix regelmäßiges, nur auf Freundschafts-Basis ab und zu aushelfen. Hey! Wo soll dann das Problem liegen, wenn die ganze Sache nur auf Freundschafts-Basis läuft? Man muss doch seinem Chef nix sagen, wenn man nem Freund mal den Rechner einrichtet, wär ja noch schöner... Bei nem Nebenjob ist das natürlich ne andere Sache... cu Zitieren
Tombazane Geschrieben 30. August 2003 Geschrieben 30. August 2003 Original geschrieben von DarkSchlumpf Hey! Wo soll dann das Problem liegen, wenn die ganze Sache nur auf Freundschafts-Basis läuft? Man muss doch seinem Chef nix sagen, wenn man nem Freund mal den Rechner einrichtet, wär ja noch schöner... Bei nem Nebenjob ist das natürlich ne andere Sache... cu Stell Dir vor, Du hilfst im Geschäft ( und um ein solches handelt es sich ja wohl hier) Deines Freundes aus und Dein Chef steht eines Tages vor Dir --- und weiß nix von Deiner Tätigkeit. Ich würde das als eine ausgesprochen unangenehme Situation betrachten...... deshalb, lieber Bescheid sagen .... schönen Gruß von T. Zitieren
Bella* Geschrieben 30. August 2003 Geschrieben 30. August 2003 aber der chef kann doch auch nix sagen, auch wenn er einmal vor ihm steht und es eine zugegebene dumme situtation ist!! solang es nicht die 400€ grenze überschreitet, kann doch niemand was sagen!! und eigentlich kann es deinem chef ja egal sein was du in deiner freizeit machst!!! Zitieren
Der Kleine Geschrieben 30. August 2003 Geschrieben 30. August 2003 Original geschrieben von Bella* und eigentlich kann es deinem chef ja egal sein was du in deiner freizeit machst!!! Nicht ganz, die Freizeit ist dazu da, um sich von der Arbeit zu erholen, um am nächsten Tag wieder ausgeruht seine Arbeitsleistung verbringen zu können. Sie ist nunmal nicht für einen Zweitjob gedacht - nach dem Motto : Am Tage Tagschicht - in der Nacht - Nachtschicht und dazwischen Party. Ich wäre da ganz doll vorsichtig. Zitieren
IJK Geschrieben 30. August 2003 Geschrieben 30. August 2003 Hallo Baby, mein Tipp ist, dies in jedem Fall zu melden. Nach deiner Schilderung kann dir daraus kein Schaden entstehen und du bist immer auf der sicheren Seite! @DarkSchlumpf und die anderen "Nicht-Melder"... Vorsicht! Wie bereits angemerkt kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Und da ist die Beweispflicht beim "Nebenjobnachgeher". Hier spreche ich aber weder von Wettbewerbsverboten oder lohnsteuerpflichtigen Geschichten, sondern einfach vom Spülen oder Servieren am Wochenende oder "mal" abends... Da würde ich als Chef ganz schön happig reagieren! LiGrü Michael (der selber viele Nebenjobs angemeldet hat ) Zitieren
dgr243 Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Es ist verboten per Arbeitsvertrag (oder in unserem Fall Ausbildungsvertrag) Nebenjobs zu unterbinden, weil du das Recht hast deine Arbeitskraft auch anderen zur Verfügung zu stellen. Jedoch kann im Arbeitsvertrag geregelt werden, daß du Nebenjobs genehmigen lassen musst. Hab das gerade durchgegoogelt. In deinem Fall dürfte das kein Problem sein. Achja, 400 Euro Jobs für Azb gibt es net mehr. Grenze ist auf 325,- Euro wieder gesenkt worden siehe: Artikel in der Süddeutschen Zeitung Zitieren
Steffi23 Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Und wie schon gesagt, auf jeden Fall kurz mit dem Chef sprechen..... Weil wenns wirklich mal durch nen dummen Zufall rauskommt, könnte das böse enden..... Zitieren
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