trivia Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Hallochen, kann mir jemand helfen, ich habe ein Schreiben von der IHK bekommen das mein Fehlzeitenstand 20 % beträgt. Die IHK möchte eine Begründung warum die Fehlzeiten vorliegen und wie diese Lücken ausgeglichen wurden oder werden. Könnt Ihr mir einige Tipps dazu geben was ich noch machen kann? Danke im Vorraus. Zitieren
SaPaul Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Wo hast du denn die Fehlzeiten? Ich habe bisher noch nie von einem derartigen Schreiben gehört :confused: Zitieren
Sandrin Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Sind das Fehlzeiten in der Berufsschule? Zitieren
Sariel Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Wahrheit währt am längsten! Also sag die Wahrheit! Oder erwartest Du das Du hier einen Ausreden/Lügentext von irgendwem vorgeschrieben bekommst? Zitieren
Matze134 Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Dazu muss man erstmal wissen ob die Fehlzeiten in der Berufschule (wovon ich ausgehe) oder in der Firma entstanden sind. Dann muss man noch wissen wie die entstanden sind! Einfach z Hause bleiben, in der Firma gewesen, Krankheit usw.. Sollten die Fehlzeiten durch Krankheit oder durch arbeit in der FIrma entstanden sein, kann man das ja durch Krankenscheine oder Anschreiben der Firma belegen! Um das Wissen trotzdem auf dem selben Level wie die anderen Azubis zu halten kann man zum Beispiel schreiben, dass man sich in der Freizeit oder in der Firma weitergebildet und gelernt hat! Mach doch einfach noch mal ein paar nähere Angaben! Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von trivia [...] , ich habe ein Schreiben von der IHK bekommen das mein Fehlzeitenstand 20 % beträgt. Die IHK möchte eine Begründung warum die Fehlzeiten vorliegen [...] Mich würde interessieren, warum die IHK hier aktiv geworden ist. Bei Fehlzeiten in der Schule wird diese aktiv; und bei Fehlzeiten in der Firma wird die sich auch selbst melden. Wer hat also warum die IHK mit dieser Anfrage beauftragt. Oder welchen Grund hat sie, von sich aus aktiv zu werden? gruß, timmi (verwundert) Zitieren
trivia Geschrieben 4. September 2003 Autor Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von Sandrin Sind das Fehlzeiten in der Berufsschule? Ja das sind Fehlzeiten in der Schule gewesen, durch Krankheit. Werde die Belege zusammen suchen. danke Zitieren
trivia Geschrieben 4. September 2003 Autor Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Mich würde interessieren, warum die IHK hier aktiv geworden ist. Bei Fehlzeiten in der Schule wird diese aktiv; und bei Fehlzeiten in der Firma wird die sich auch selbst melden. Wer hat also warum die IHK mit dieser Anfrage beauftragt. Oder welchen Grund hat sie, von sich aus aktiv zu werden? gruß, timmi (verwundert) Hallo, ja die Schule hat die Fehlzeiten der IHK mitgeteilt, größtenteils sind das Krankschreibungen. Gruß trivia Zitieren
trivia Geschrieben 4. September 2003 Autor Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von Matze134 Dazu muss man erstmal wissen ob die Fehlzeiten in der Berufschule (wovon ich ausgehe) oder in der Firma entstanden sind. Dann muss man noch wissen wie die entstanden sind! Einfach z Hause bleiben, in der Firma gewesen, Krankheit usw.. Die Fehlzeiten sind in der Schule entstanden, größtenteils durch Krankschreibungen. Werde mir die Kopien besorgen und für die anderen Zeiten Entschuldigungschreiben zwecks Vorstellungen Praktikum besorgen. Sollten die Fehlzeiten durch Krankheit oder durch arbeit in der FIrma entstanden sein, kann man das ja durch Krankenscheine oder Anschreiben der Firma belegen! Um das Wissen trotzdem auf dem selben Level wie die anderen Azubis zu halten kann man zum Beispiel schreiben, dass man sich in der Freizeit oder in der Firma weitergebildet und gelernt hat! Ja das dachte ich mir auch aber mir fehlen durch diese Fehlzeiten die Klausuren, habe schon an der Volkshochschule geguckt zwecks Prüfungen. Leider habe ich nur noch bis zum 30.09.2003 Zeit um alles nachweisen zu können. Danke Dir. Mach doch einfach noch mal ein paar nähere Angaben! Zitieren
trivia Geschrieben 4. September 2003 Autor Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von Cr@sh Wahrheit währt am längsten! Na das hatte ich auch vor. Also sag die Wahrheit! Für mich kommt nur in Frage wie die IHK darauf reagiert, wenn ich die Fehlzeiten nachweisen kann und in dieser Zeit meinen Bildungsstand auf dem lfd. gehalten habe. Oder erwartest Du das Du hier einen Ausreden/Lügentext von irgendwem vorgeschrieben bekommst? Nein das wollte ich auch nicht. Zitieren
trivia Geschrieben 4. September 2003 Autor Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von SaPaul Wo hast du denn die Fehlzeiten? Größtenteils sind das Krankschreibungen etc. Ich habe bisher noch nie von einem derartigen Schreiben gehört :confused: Zitieren
P3AC3MAK3R Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von trivia Hallo, ja die Schule hat die Fehlzeiten der IHK mitgeteilt, größtenteils sind das Krankschreibungen. Gruß trivia Sollte die Schule sich da nicht zuerst einmal an den Betrieb wenden oder wurde dieser Weg bereits gegangen? Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von P3AC3MAK3R Sollte die Schule sich da nicht zuerst einmal an den Betrieb wenden oder wurde dieser Weg bereits gegangen? Ich habe auch nicht verstanden wieso die IHK hier tätig wurde. gruß, timmi Zitieren
Sandrin Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Die IHK ist wahrscheinlich eingeschaltet worden, weil bei 20 % Fehlzeiten eine Zulassung zur Prüfung gefährdet ist. Es gibt glaube ich diese 20 % Grenze, die von der Industrie und Handelskammer festgelegt wurde, da bei 20 % Fehlzeit nicht die erforderliche Ausbildungszeit nachgewiesen werden kann. Zitieren
Christl Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Ich habe auch nicht verstanden wieso die IHK hier tätig wurde. gruß, timmi Mein Wissenstand: Wenn man mehr als 20% Fehlzeiten hat, und das nicht ausreichend begründen kann, bzw. wenn man nicht nachweist, dass man nachgelernt hat, wird man nicht zur Prüfung zugelassen.... Okokok, dass mit dem "nachweisen" ist sehr vage von mir ausgedrückt.... weil ichs ned genau weiss, wie des von Statten geht. Aber da´s ja um die Prüfung geht, wird da schon die IHK aktiv, die muss dich ja zur Prüfung zulassen...:confused: :confused: zuuuuu langsam...... Zitieren
Sandrin Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Kann es sein, dass du eine Umschulung machst? Nach deinem Eintrag im Profil, dass du zur Zeit ein Praktikum machst, gehe ich davon aus. Dann lies dir mal das hier durch: http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungspruefungen/zulassung/Kriterien_fuer_die_Zulassung_umschulung.jsp Hier noch ein Auszug zu den Fehlzeiten: Fehlzeiten Bei der außerbetrieblichen Umschulung handelt es sich um einen Bildungsgang, der insbesondere durch eine starke Verkürzung der Ausbildungszeit gegenüber der Regelausbildungszeit des jeweiligen Ausbildungsberufes gekennzeichnet ist. Dies stellt an alle Beteiligten besonders hohe Anforderungen. Die Zulassung zur Prüfung setzt deshalb voraus, dass sowohl die theoretischen als auch die praktischen Ausbildungsinhalte entsprechend dem Umschulungsplan tatsächlich vermittelt werden konnten. Insofern wird die Zulassungsentscheidung auch in ganz wesentlichem Maße durch die Fehlzeit von Teilnehmern beeinflußt. Die Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass Fehlzeiten bis zu 10 % der Gesamtdauer der Maßnahme für die Prüfungszulassung unschädlich sind. Wird von einzelnen Teilnehmern diese Grenze überschritten, so muß im Einzelfall dargelegt werden, dass trotzdem das Umschulungsziel erreicht worden ist. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Fehlzeiten von mehr als 10 %, aber weniger als 20 % der Gesamtmaßnahme In diesen Fällen muß dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungs- und Ausbildungsstandes trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Gesamtziel der Maßnahme noch erreicht worden ist. Eine entsprechende Bescheinigung ist mit der Annahme zur Prüfung vorzulegen. Die Kammer behält sich vor, ggf. zusätzliche Unterlagen anzufordern. Der Umfang der Fehlzeiten übersteigt 20 % der Gesamtmaßnahme In diesen Fällen ist zunächst vom Grundsatz her immer zu vermuten, dass das Umschulungsziel nicht erreicht werden konnte. Sollte im Einzelfall dennoch die Auffassung vertreten werden, dass die Zulassung zur Prüfung gerechtfertigt ist, so muß detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- bzw. Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie jeweils die so entstandenen Lücken ausgeglichen worden sind. Entsprechende Nachweise müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK vorgelegt werden. Zitieren
IJK Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Hallo trivia, wenn du - wovon ich nach allen Texten ausgehe - eine Umschulung machst und nur von der IHK "ein nettes Schreiben" erhalten hast - schätze dich glücklich. Nun weiss ich aber nicht, ob du diese Umschulung selbst bezahlst (dann könnte das der IHK nämlich egal sein) oder ob du "gesponsort" wirst, z.B. vom Arbeitsamt oder der Bundeswehr?!? Bei uns (München) greift in diesem Fall die harte Variante, du wirst aus der Förderung genommen, die Maßnahme ist für dich beendet (habe ich schon so erlebt, und zwar einmal bei kaum mehr als 10% Fehlzeiten, größtenteils "auf Scheine"). Good luck - und weniger Fehlzeiten!!! LiGrü Michael (Umschulungsdozent) Zitieren
trivia Geschrieben 4. September 2003 Autor Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von IJK Hallo trivia, wenn du - wovon ich nach allen Texten ausgehe - eine Umschulung machst und nur von der IHK "ein nettes Schreiben" erhalten hast - schätze dich glücklich. Nun weiss ich aber nicht, ob du diese Umschulung selbst bezahlst (dann könnte das der IHK nämlich egal sein) oder ob du "gesponsort" wirst, z.B. vom Arbeitsamt oder der Bundeswehr?!? Bei uns (München) greift in diesem Fall die harte Variante, du wirst aus der Förderung genommen, die Maßnahme ist für dich beendet (habe ich schon so erlebt, und zwar einmal bei kaum mehr als 10% Fehlzeiten, größtenteils "auf Scheine"). Good luck - und weniger Fehlzeiten!!! Ohje das hört sich nicht gut für mich an, sind aber Fehlzeiten durch Krankheit. In dieser Zeit habe ich allerdings immer in Verbindung mit meinen Klassenkameraden gestanden um auf dem lfd. zu bleiben. LiGrü Michael (Umschulungsdozent) Zitieren
IJK Geschrieben 4. September 2003 Geschrieben 4. September 2003 Hallo trivia, bitte grüble mal über die Zitat- und Edit-Funktion nach. Deine Texte sind schwer findbar in den fetten Zitaten LiGrü Michael (gerne Leser) Zitieren
trivia Geschrieben 8. September 2003 Autor Geschrieben 8. September 2003 Hallochen, bei mir sind das alles Krankschreibungen, ich habe mir jetzt einen Auszug vom Arzt über die Krankschreibungen geben lassen um bei der IHK nachweisen zu können das es keine unentschuldigten Tage sind. Desweiteren habe ich mich mit meiner Schule und dem Praktikumsbetrieb in Verbindung gesetzt, um evt. noch etwas retten zu können. Es ist auch nicht so das ich in der Krankheit nichts für die Sc hule gemacht hätte, aber ich weiß nicht wie ich das der IHK erklären soll. Habe mit meinen Klassenkameraden gemailt um zwecks dem Unterricht auf dem Lfd. zu bleiben (zwecks neuer Infos und Aufgaben) und habe auch Nachhilfe von einem Klassenkameraden in Anspruch genommen. Gruß Trivia Zitieren
rallekalle Geschrieben 11. September 2003 Geschrieben 11. September 2003 Hi trivia, hasst Du schon mal persönlich mit "deinem" IHK-Menschen gesprochen? Ich hab' die Erfahrung gemacht, dass ein persönliches Gespräch face to face mehr bringt als ewiger Papierkrieg, Telefongelaber usw... bis denne :e@sy Zitieren
trivia Geschrieben 11. September 2003 Autor Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von rallekalle Hi trivia, hasst Du schon mal persönlich mit "deinem" IHK-Menschen gesprochen? Ich hab' die Erfahrung gemacht, dass ein persönliches Gespräch face to face mehr bringt als ewiger Papierkrieg, Telefongelaber usw... bis denne :e@sy Hi Ralle Kalle, nein habe ich noch nicht ich werde morgen ersteinmal anrufen und einen Termin vereinbaren, ich hoffe das ich bis dahin auch alle Unterlagen zusammen habe. Danke Dir. Zitieren
rallekalle Geschrieben 11. September 2003 Geschrieben 11. September 2003 Na dass wird schon klappen. Aber mach dir nicht nur soviele Gedanken wegen der Unterlagen, ich meine das es viel wichtiger ist, dass Du deine positive Einstellung zur Ausbildung ehrlich 'rüberbringst. (Stichwort: Nasenfaktor ) Viel Erfolg dann Zitieren
trivia Geschrieben 16. September 2003 Autor Geschrieben 16. September 2003 Original geschrieben von rallekalle Na dass wird schon klappen. Aber mach dir nicht nur soviele Gedanken wegen der Unterlagen, ich meine das es viel wichtiger ist, dass Du deine positive Einstellung zur Ausbildung ehrlich 'rüberbringst. (Stichwort: Nasenfaktor ) Viel Erfolg dann Hallochen, ja es hat geklappt. Danke nochmal Zitieren
rallekalle Geschrieben 16. September 2003 Geschrieben 16. September 2003 Dann lern man noch ordentlich... ...und viel Erfolg!!! Zitieren
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