MichaelP Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Hallo Leute... folgende Situation. Wir machen mit der Berufschule eine Klassenfahrt über 4 Tage (drei davon sind keine Berufschultage). Wir haben keinen Blockunterricht. Die Klassenfahrt ist offiziel von der Schule als Studienfahrt deklariert und es wurde in einem Schreiben an die Betriebe gebeten die Schüler für diese Sache freizustellen. Jetzt sagt, aber mein Ausbilder, dass wir für die drei Tage Urlaub nehmen müssen. Ist das ok oder muss mich mein Ausbildungbetrieb freistellen für schulische Veranstaltungen dieser Art? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bionix Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Hm ... eine gute Rechtsfrage ... Steht irgendetwas im BBiG darüber ??? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Das steht im BBiG: BBiG § 7 Freistellung -------------------------------------------------------------------------------- Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelP Geschrieben 4. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von Cr@sh BBiG § 7 Freistellung -------------------------------------------------------------------------------- Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Kann man eine Klassenfahrt zu einer Ausbildungsmaßnahme außerhalbe der Ausbildungsstätte zählen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von MichaelP Kann man eine Klassenfahrt zu einer Ausbildungsmaßnahme außerhalbe der Ausbildungsstätte zählen? Ich denke es kommt darauf an was ihr während der Klassenfahrt macht! Wenn es eine Studienfahrt ist und ihr dort was lernt dann zählt es IMHO mit Sicherheit dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bionix Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 So, würde ich es auch einschätzen und rechtfertigen.. ;D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelP Geschrieben 4. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von Cr@sh Ich denke es kommt darauf an was ihr während der Klassenfahrt macht! Wenn es eine Studienfahrt ist und ihr dort was lernt dann zählt es IMHO mit Sicherheit dazu. Also die Fahrt geht nach Berlin, Technikmuseum, Conrad Zuse Institut, Reichstag. Sollte doch eigentlich reichen um das als Studienfahrt zu rechtfertigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Kannst du nicht euren Lehrer fragen? Der hat doch bestimmt schon öfter damit zu tun gehabt und kann dir bestimmt eine genaue Auskunft geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von MichaelP Also die Fahrt geht nach Berlin, Technikmuseum, Conrad Zuse Institut, Reichstag. Sollte doch eigentlich reichen um das als Studienfahrt zu rechtfertigen. Ich denke, das sollte allemale reichen. BTW: Hast Du deinem Ausbilder das auch so gesagt? Oder hast Du nur gesagt "Klassenfahrt". Denn darunter kann man viel verstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelP Geschrieben 4. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 4. September 2003 Der Ausbilder hat ein offizielles Schreiben der Schule bekommen, in dem genau die Punkte aufgeführt sind. Aber heute sagte er mir, dass wir dann nochmal drei Tage Urlaub für die Klassenfahrt einreichen sollten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aquano Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 mal ne Frage: kann man einen Azubi "dazu zwingen" seinen Urlaub an einem bestimmten Tag zu nehmen? Denn das wäre ja dann so... Falls Du ne JAV in deinem Betrieb hast, sprich mal mit dennen. Ich denke aber auch eine Studienfahrt sollte für eine Freistellung reichen. Schliesslich fahren ja auch einige IT'ler zur CeBit und müssen dafür keinen Urlaub nehmen. Viel Glück Gruß Aquano Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Hm. Ich weiß nicht in wie weit er das bestimmen kann. (Wegen Gesetz und so weiter) Hast Du dich denn schonmal mit Klassenkameraden unterhalten wie es bei denen im Betrieb gahandhabt wird. Bevor Du jetzt deinem Ausbilder irgendwelche Vorwürfe machst, rede wie schon gesagt wurde, erstmal mit deinem Lehrer und mit deinen Klassenkameraden. Und dann kann man ja immer noch weitersehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelP Geschrieben 4. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 4. September 2003 Ja werde mich mal umhören. Will auch nicht gleich mir irgendwelchen Paragraphen im Gepäck bei meinem Ausbilder ins Büro reiten... Kommt glaub ich nicht so gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Eine Klassenfahrt ist eine sogenannte "schulische Veranstaltung". Der Harken an der Geschichte ist, dass die im Regelfall teilnahmepflichtig für die Schüler sind, wenn keine schwerwiegenen Gründe dagegen vorliegen. Der Betrieb muss den Schüler für solche Veranstaltungen freistellen, wenn diese an Tagen stattfinden, an denen normalerweise Unterricht wäre. Ansonsten kann er ein Wörtchen mitreden (und dann zum Beispiel u.a. verlangen, dass der Auszubildende Urlaub dafür nimmt, dass die Veranstaltung auf einen Schultag verlegt wird oder dem Auszubildenden die Teilnahme verbieten). Dehalb ist es bei uns nie zu mehrtägigen Klassenfahrten gekommen, sondern nur zu Tagesfahrten oder gelegentlichen Treffen am Freitag abend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paqurilo Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Hallo, als ich meine Ausbildung gemacht habe, da haben die Industriekaufleute aus meinem Ausbildungsbetrieb mit deren Berufsschulklasse auch eine Studienfahrt ins Zillertal nach Österreich gemacht. In Wirklichkeit ist das ganze aber mehr oder minder eine feuchtfröhliche Skifreizeit gewesen... . Damit das trotzdem genehmigt worden ist, haben die Lehrer angegeben, dass man dort abends immer eine Projektarbeit machen würde. Meine Azubikollegen hatten an 2 Tagen pro Woche Berufsschulunterricht. Es ist dann so gewesen, dass die sich in der Firma für die drei berufsschulfreien Tage der Studienfahrt Urlaub haben nehmen müssen. Außerdem haben Sie die Kosten für die Studienfahrt komplett aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Soweit ich das in Erinnerung habe, hat damals keiner von denen darüber geklagt, dass Sie sich für diese Klassenfahr 3 Tage Urlaub nehmen mussten; denn jeder hat sich gesagt, dass man nie und nimmer so günstig wie im Rahmen dieser Klassenfahrt für eine Woche nach Österreich all-inclusiv in den Skiurlaub fahren könnte. Gruß paqurilo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Original geschrieben von paqurilo Meine Azubikollegen hatten an 2 Tagen pro Woche Berufsschulunterricht. Es ist dann so gewesen, dass die sich in der Firma für die drei berufsschulfreien Tage der Studienfahrt Urlaub haben nehmen müssen. Außerdem haben Sie die Kosten für die Studienfahrt komplett aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Ganz genau so wird das gehandhabt. Bei uns fanden solche Fahrten dann allerdings erst gar nicht statt, weil ein gutes Drittel der Klasse eben besagte 3 Tage Urlaub nicht nehmen wollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelP Geschrieben 4. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 4. September 2003 Ich habe eigentlich ja auch kein Problem damit für diese drei Tage Urlaub einzureichen. Es hieß nur von Seiten der Schule, dass wir vom Betrieb freigestellt werden und wir den Urlaub anders verplant haben und jetzt natürlich in Bedrängnis mit dem bisher geplanten Urlaub kommen. Wenn es so ist. Kann man es nunmal nicht ändern und wir werden den Urlaub wohl dann umplanen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 4. September 2003 Teilen Geschrieben 4. September 2003 Okay, habe vorhin mal mit einem meiner ehemaligen Lehrer gesprochen. Der sagt dazu folgendes : Für Berufsschulklassen im dualen Ausbildungssystem gibt es keine Klassenfahrten. Diese Klassen bekommen lediglich einen "Wandertag" pro Schuljahr zur Verfügung gestellt, an dem sie machen können, was sie wollen, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Dieser Wandertag muss an einem Schultag genutzt werden. Wenn eine Klasse eine Fahrt plant, dann haben die Betriebe ein Mitspracherecht, wenn diese Fahrt länger als einen Tag dauert oder aber an Tagen stattfindet, an denen kein Unterricht stattfindet. In so einem Fall kann der Betrieb verlangen, dass die Auszubildenden dafür Urlaub nehmen. Er kann dies aber auch verweigern, d.h. den Auszubildenden untersagen, an solchen Fahrten teilzunehmen (Nicht bei Tagesfahrten an einem Schultag, wenn der als Wandertag genutzt wird). Anfallende Kosten müssen in jedem Fall von den Auszubildenden selbst getragen werden, alles andere wäre ein Entgegenkommen des Betriebs. Auszubildende müssen an Tagesfahrten normalerweise teilnehmen, wenn kein Grund vorliegt, der das verhindert (z.B. kann der Betrieb Beurlaubung beantragen), weil eine Teilnahmepflicht an schulischen Veranstaltungen besteht (Dafür ist man vom Betrieb freizustellen). Soweit mein Ex-Lehrer; ich hoffe, es ist verständlich. Ich grenze das mal eigenmächtig auf "Gilt in NRW" ein, da ich nicht weiß, ob & wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 7. September 2003 Teilen Geschrieben 7. September 2003 naja, also ich weiß nicht was daran eine Studienfahrt sein sollte. Was hat der Reichstag oder ein Museum mit IT zu tun :confused: Also für sowas find ich 3 Urlaubstage in Ordnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 7. September 2003 Teilen Geschrieben 7. September 2003 Original geschrieben von Lonewolf naja, also ich weiß nicht was daran eine Studienfahrt sein sollte. Was hat der Reichstag oder ein Museum mit IT zu tun :confused: Also für sowas find ich 3 Urlaubstage in Ordnung. Oben stand was von Technikmuseum. Technik und IT. Passt. Dann stand noch was vom Zuse-Institut. Passt auch. Reichstagsbesuch. Warum nicht? Man lernt schließlich mehr als Programmieren oder Netzwerke in der Schule. Politische und sozial-/wirtschaftswissenschaftliche Grundkenntnisse schaden auf jeden Fall auch nicht. Was erwartest du mehr von einer Sudienfahrt in der Berufsschule? Zum Thema: Wenn´s wirklich so ist, dass man für eine Klassenfahrt Urlaub nehmen muss, wenn man keinen Blockunterricht hat und der AG drauf besteht, ist das schade. Da bei uns Blockunterricht ist, werde ich das Problem auch nicht kriegen. Aber ich würde auf jeden Fall die Fahrt mitmachen, auch wenn dafür ein paar Urlaubstage draufgehen. An solche Fahrten kann man immer lange danach noch zurückdenken, wenn man mit der richtigen Einstellung und den richtigen Leuten fährt. Grade Berlin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jantz Geschrieben 10. September 2003 Teilen Geschrieben 10. September 2003 Wenn es als "studienfahrt" abgestempelt wurde, muss dein Unternehmen dir frei geben. jantz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 10. September 2003 Teilen Geschrieben 10. September 2003 @Jantz Es haben schon einige andere Leute hier mit - meiner Meinung nach - guten Argumenten Deine Aussage widerlegt. Wenn Du Dir sicher bist, dann unterlege doch Deine Behauptung mit Quellen und stelle nicht einfach so eine Aussage auf, die Du durch nichts begründest. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
redScorpion Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 Original geschrieben von MichaelP Es hieß nur von Seiten der Schule, dass wir vom Betrieb freigestellt werden jepp, stimmt ja auch, ihr DÜRFT dafür 3 Tage Urlaub nehmen (euren Urlaub) Das ganze gabs bei uns damals auch, "anderer Lehrzweig" Urlaub 3 Tage den Rest 2 Tage Schule = Ergebniss 5 Tage Kurzurlaub inkl. 2 Tage WE... Und diejenigen die nicht mit wollten, haben halt gearbeitet und waren in der Parallelklasse für 2 Tage, gibt halt immer Spielverderber... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
redScorpion Geschrieben 16. September 2003 Teilen Geschrieben 16. September 2003 Original geschrieben von Jantz Wenn es als "studienfahrt" abgestempelt wurde, muss dein Unternehmen dir frei geben. jantz müssen ??? du irrst dich --- nette Seite hast du da, echt schön ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ninchen86 Geschrieben 11. Februar 2009 Teilen Geschrieben 11. Februar 2009 hab zufällig euer forum gefunden und wollt auch noch was loswerden. wir gehen auch von der berufsschule aus auf klassenfahrt. allerdings während einem schulblock. allerdings mussten wir auch unsrem betrieb bescheid geben und urlaub nehmen. die klassenfahrt findet von mittwoch bis sonntag statt. mittwoch und donnerstag stellen sie uns sozusagen frei und für freitag müssen wir urlaub nehmen. klar, es ist nur ein tag und auch nicht wirklich schlimm. aber ich verstehs trotzdem nicht. im betrieb wären wir in dieser zeit so oder so nicht..... :rolleyes: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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