dummabua Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Hi, mit welchem Alter kann man maximal eingezogen werden? Und noch eine Frage, ich bin jetzt im 3 Lehrjahr, und bin momentan 19... Darf mich die Bundeswehr holen, wenn ich nach dieser Ausbildung gleich nochmal eine Ausbildung mache? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Höchstalter um eingezogen zu werden ist imho 27. und ja, das ging einem kollegen von mir genau so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Deschdrozer Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 hi, die bundeswehr darf dich bis zur vollendung des 23ten lebensjahr einziehn allerdings nur noch t1 und t2 leute und keine verheirateten mehr! meines wissens is es so, dass du während der ersten ausbildung nich gezogen werden kannst bei der zweiten allerdings schon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pennywise Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Ja darf sie. Ob sie es macht, sei dahin gestellt. Kommt schon drauf an, in welcher Stufe du gemustert bist. Ab 3 wird schon nicht mehr genommen (in der Regel). Prinzipiell darf man dich aber bis zum 23. Lebensjahr einberufen (früher 25), solltest du länger als 3 Monate im Ausland gewesen sein auch bis zum 27. Lebensjahr. (war zumindest so) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Original geschrieben von HELLmut Höchstalter um eingezogen zu werden ist imho 27. und ja, das ging einem kollegen von mir genau so... Nicht mehr. Zum 1.7. ist die Grenze auf 23 regulär und höchstens 25 herabgesetzt worden. Nachtrag: Pennywise, der schrieb, nach 3 Monaten Auslandsaufenthalt bis 27, hat natürlich Recht. Ist eine Ausnahmeregelung. Und gezogen werden kann man jederzeit, wenn man eine Erstausbildung abgeschlossen hat; egal ob betrieblich oder schulisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
EvilNick Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Ich weiss nicht wie es bei Bundis ist, aber Zivis wird nur noch bis T2 gezogen und wenn sie Abi oder Ausbildung haben müssen sie auch nimmer hin... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dummabua Geschrieben 8. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2003 "Ich weiss nicht wie es bei Bundis ist, aber Zivis wird nur noch bis T2 gezogen und wenn sie Abi oder Ausbildung haben müssen sie auch nimmer hin..." is des bei der 2ten ausbildung auch so? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Original geschrieben von dummabua is des bei der 2ten ausbildung auch so? Nein, eine 2te ausbildung war noch nie ein Grund. Sprich wenn du die Erste hast können sie dich ziehen. Du hast in dem Fall ja dann schon eine Ausbildung auf die du ja ein Recht hast, allerdings nicht auf 2 oder mehr. Wenn du also im richtigen Alter bist (s.o.) und du Aufgrund deiner Ausbildung nicht gezogen wurdest musst du nach der Ausbildung damit rechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Wie lange ist eigentlich in der Regel der Abstand zwischen Musterung und Anfang beim Bund? Wenn man zur Musterung muss bevor man 23 ist, aber nicht eingezogen wird bevor man 23 wird, muss man dann trotzdem hin? MfG Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Black_Wolve Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Du kannst gezogen werden bis zum Tag vor deinem Geburtstag zum 23. Danach ist Essig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slang Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Also wenn man zur Musterung muss und danach die Woche 23 wird hat man eigentlich schon alles überstanden? Oder können die das dann so schnell regeln, dass man noch in den nächsten Tagen hin muss ?? (Wenn Ausbildung schon abgeschlossen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Original geschrieben von Slang Also wenn man zur Musterung muss und danach die Woche 23 wird hat man eigentlich schon alles überstanden? Oder können die das dann so schnell regeln, dass man noch in den nächsten Tagen hin muss ?? (Wenn Ausbildung schon abgeschlossen) Die werden dich nicht eine Woche vor deinem 23. Geburtstag mustern. Garantiert nicht. Es sei denn, du zögerst das künstlich so lange hinaus. Dann kann es in Ausnahmefällen passieren, dass du auch nach deinem 23. Geburtstag noch einberufen wirst. Aber das dürfte praktisch noch nicht vorgekommen sein, denn die Regelung ist ja erst seit zwei Monaten gültig; und die Grenzen haben schon ihren Sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Redfox Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Also, als ich beim Bund (1997) war, da haben die noch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gezogen. Ich hatte auch einen in der Kompanie den haben die eine Woche vor seinem 27. Geburtstag gezogen. Heute ist das aber wohl nicht mehr ganz so kritisch, weil ja sowieso nicht mehr sehr viele gezogen werden. Soweit zum Thema allgemeine Wehrpflicht. Redfox Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Original geschrieben von Slang Also wenn man zur Musterung muss und danach die Woche 23 wird hat man eigentlich schon alles überstanden? Oder können die das dann so schnell regeln, dass man noch in den nächsten Tagen hin muss ?? (Wenn Ausbildung schon abgeschlossen) Also normalerweise wirst du gemustert, nachdem du ein "wehrfähiges" Alter erreicht hast, also nachdem du 18 bist. Für den einen Tag hilft AFAIK auch keine Ausbildung oder so. Ich weiss jetzt nicht wie es aktuelle ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie die Musterung solange hinauszögern (von sich aus). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Original geschrieben von Black_Wolve Du kannst gezogen werden bis zum Tag vor deinem Geburtstag zum 23. Danach ist Essig. Stimmt nicht ganz, wenn Du schon mal einen Antrag auf Verschiebung gestellt hast, bist Du noch bis 25 fällig. Gibt übrigens ne Seite die Pakete zur Ausmusterung mit 100%iger Ausmusterungsgarantie für 281 Euro verschicken! Ob seriös muss selber für sich entscheiden. Link post ich nicht, wegen Werbung. Peace Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LLpresident Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 dann hab ich auch noch mal ne frage zu dem thema. ich bin jetzt 20. hab mit 17 realschule beendet und gleich ne ausbildung angefangen. bin im sommer durch die prüfung gerasselt. aber alles was ich bis jetz vom bund bekommen hab is die datenerfassung. teoretich hätte doch nach dem offiziellen abschluss meiner lehre(sommer) mal der musterungsbescheid kommen müssen oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 8. September 2003 Teilen Geschrieben 8. September 2003 Original geschrieben von Black_Wolve Du kannst gezogen werden bis zum Tag vor deinem Geburtstag zum 23. Danach ist Essig. Icha würde doch lieber formulieren "Dann ist es sehr unwahrscheinlich". Denn es handelt sich hier um die "Neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien von Verteidigungsminister P.Struck erlassen". Hier heißt es mit Datum 15.04.2003: "Änderung der Einberufungskriterien zum 1.07.2003: Das Höchstalter zur Einberufung wird auf 23 statt 25 Jahre gesenkt. Außerdem werden Verheiratete, und Männer die einen Fachhochschulausbilungsvertrag haben, nicht mehr ein berufen. " Aber: Das sind Richtlinien!! Daraus einen gesetzlichen Anspruch ableiten zu wollen, das halte ich für gewagt. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.