edv-positiv Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Hallo Leutz, ich befinde mich z.Zt. in einer Umschulung FI/AE (Abschluss Jan. 2004) . Leider haben wir lediglich 1 Buch vom Bildungsträger erhalten (IT-Handbuch). Kann das normal sein?? Ein im Englisch-Vorkurs-Vertrag aufgeführtes Lehrbuch im Wert von 20 DM haben wir auch nicht bekommen... Weiß jemand, ob man Anspruch auf die zur Verfügung gestellten Lehrmittel wie PC und Softwarelizenzen hat? Dafür werden doch auch Gelder vom AA zur Verfügung gestellt - ja eigentlich für jeden einzelnen Teilnehmer.? Wäre Euch sehr sehr dankbar, für Eure Erfahrungen und Wissen zu diesem Thema. Danke schonmal :WD Jojo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissle Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 winke, du hast nur Anspruch auf die Lehrmittel vom AA wenn die in deinem "Bildungsgutschein" auch mitaufgelistet waren und das der Betrieb/die Ausbilungsstätte auch ausgefüllt hat. Bei mir war es so, deswegen bekomm ich auch alles vom AA gezahlt. Ich mache eine betriebliche Umschulung, gebe nur die Rechnungen ab und bekomm des dann überwiesen, bzw mein Betrieb. Je nachdem wers gezahlt hat. Nen allgemeinen Anspruch hast du nicht darauf. Greets, Mel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
edv-positiv Geschrieben 9. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2003 @sissle sag mal, was ist denn ein Bildungsgutschein - meinst du evtl . auch einen Umschulungsvertrag damit?? danki für deinen beitrag Jojo:rolleyes: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissle Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 noe, wenn du ne Umschulung beantragst bekommt man seit geraumer Zeit nen Bildungsgutschein. Auf dem steht drauf was und in wie weit deine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert wird. Du musst ja, bevor du ne Umschulung anfängst ein paar Formulare abgeben, die teils von dir, teils vom Betrieb/Bildungsträger ausgefüllt werden müssen. Bei mir war Unterhalsgeld, Fahrtkosten, Schulungskosten, Arbeits/Lehrmittel, Prüfungsgebühr und evtl. Nachhilfeunterricht angekreuzt und somit auch vom Arbeitsamt bewilligt worden. Dann bekommst du nen Bescheid und dann hast dus offiziell das du das alles bekommst. Greets Mel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Teppi Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 ein bildungsgutschein wurd dir VOR der umschulung vom arbeitsamt ausgehändigt. und ich u.a. die grundlage für die vom arbeitsamt gefördere umschulung. d.h. du solltest zwei verträge haben einen umschulungsvertrag zwischen dir und deinem ausbildungsvertrieb mit IHK logo (möglicherweise) oben drauf. und ich habe noch einen vom arbeitesamt zwischen mir und arbeitsgeber wobei das AA da auch eine kopie bekommen hat. zumindest hab ichs so verstanden. kann mich gerne wer verbessern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissle Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 genau, da hast du recht. weil ohne bildungsgutschein ist eine umschulung mittlerweile unmöglich. der muss ja auch vorher abgegeben werden, damit man gefördert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 Original geschrieben von Teppi ein bildungsgutschein wurd dir VOR der umschulung vom arbeitsamt ausgehändigt. und ich u.a. die grundlage für die vom arbeitsamt gefördere umschulung. Teilnehmer, die bis zum 28.Februar 2003 einen Lehrgang beginnen, brauchen noch keinen Gutschein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Teppi Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 mhm okey hab halt erst seit letztem monat die maßnahme laufen :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
edv-positiv Geschrieben 9. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2003 @sissle Danke SCHKAUBI @teppi Danke dir für deinen Tipp. Muss ich doch mal nachsehen, was bei mir so für Unterlagen rumschwirren:mod: Also werd ich den Bildungsgutschein wohl kaum finden, allenfalls 2Verträge und nen Bescheid über die Förderung meiner Umschulung. thx so far Jojo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
edv-positiv Geschrieben 9. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2003 @bimei danke für die Info! Vielleicht der Grund , dass ich das Teil nicht kannte... :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissle Geschrieben 9. September 2003 Teilen Geschrieben 9. September 2003 nachdem man so ne umschulung auch innerhalb von 6 Monaten machen kann, und du ja nur schriebst wann du deinen Abschluss machst, hätte des ja sein können. aber egal, hast ja das was du wolltest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
edv-positiv Geschrieben 9. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2003 @sissle nu kloa:rolleyes: danke dir Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El Criminale Geschrieben 10. September 2003 Teilen Geschrieben 10. September 2003 Hallo, wie is das denn wenn man eine "ganz normale Ausbildung" macht, bekommt man dann die Bücher auch bezahlt??? Gruß El. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sissle Geschrieben 10. September 2003 Teilen Geschrieben 10. September 2003 bekommst du berufsausbilungsbeihilfe ? BAB? Wenn ja könnte ne Chance bestehen, wenn net, dann net... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. September 2003 Teilen Geschrieben 10. September 2003 Original geschrieben von El Criminale wie is das denn wenn man eine "ganz normale Ausbildung" macht, bekommt man dann die Bücher auch bezahlt??? Was sollen "die Bücher" sein und wer der Zahlende? Naja, seis drum: Im BBiG steht: §6 Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen, 3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, 4. [...] 5. [...] Also einfach auch mal im Betrieb fragen, welche Bücher zur Verfügung gestellt werden können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
El Criminale Geschrieben 10. September 2003 Teilen Geschrieben 10. September 2003 Ich meine natürlich die nötigen Schulbücher für die Ausbildung und der Zahlende soll in diesem Fall der Betrieb sein. Gruß El. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 10. September 2003 Teilen Geschrieben 10. September 2003 Heb dir die Rechnungen auf, die kannst von der Steuer absetzen und die wirst ja haben, wenn du unterm Jahr anfängst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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