fishbits Geschrieben 9. September 2003 Geschrieben 9. September 2003 Hi Forum, ich möchte die IHK Prüfung zum Fachinformatiker / Systemintegration als Quereinsteiger bestreiten. Ich habe noch keine Ausbildung im klassischem Sinn. Was meint Ihr dazu? Ich bin MCSA und hoffentlich im April 2004 MCSE 2000. Ich habe 2 Jahre als Officetrainer gearbeitet und auch dort Zertifikatsgerümpel eingeheimst. Im Moment arbeite ich im Helpdesk. IT Erfahrung gesamt Nachweisbar 3,5 Jahre. Wer von Euch hat Erfahrungen und kann mir nützliche Tipps geben. Ich bin 29 und es macht mir eigentlich keine Sorgen viel zu lesen. Wie wäre ein sinnvolles Vorgehen bei der IHK? Wie wird die Projektarbeit ohne Ausbildungsbetrieb gehandelt?usw. Gruss und Dank im voraus für Eure Tipps.
sockä Geschrieben 9. September 2003 Geschrieben 9. September 2003 Als erster Tipp: Besorg dir den Rahmenlehrplan für FI. Dort bekommst du schnell eine Übersicht, was man können sollte und welche Themenbereiche in der Abschlussprüfung abgefragt werden können. Das du viel lesen magst, ist schon mal gut, denn es werden bestimmt viele Themen aus dem Bereich Wirtschaft und BWL zukommen, sowie auch die Anwendungsentwicklung. Was mit der Projektarbeit ist, kann dir vielleicht noch jemand anderes berichten, der dass schon mal gemacht hat.
fishbits Geschrieben 10. September 2003 Autor Geschrieben 10. September 2003 Hi, danke erstmal. Den Rahmenplan habe ich mir ausgedruckt und werde mich auch erstmal in den Foren und Webseiten schlaulesen. Welche Bücher kann man empfehlen?Welches sind die Standardwerke.Welchen Themen sollte man besonders viel Aufmerksamkeit schenken? Welche sind nicht notwendig? Gruss Daniel
Green Geschrieben 10. September 2003 Geschrieben 10. September 2003 Es gibt hier auf der Seite ganz oben einen Link mit dem Titel Buchtipps. Die habe ich zur Vorbereitung auf meine Prüfung gelesen und kann die auch sehr empfehlen.
sissle Geschrieben 10. September 2003 Geschrieben 10. September 2003 Die Sache es extern über die Bühne zu bringen hatte ich auch überlegt, aber dazu muss eine Vorraussetzung erbracht werden. Mind. die doppelte Ausbildungszeit als Arbeitserfahrungszeit in der Branche. sprich. mind. 6 Jahre. LG Mel
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