Chris Geschrieben 9. Juni 2000 Geschrieben 9. Juni 2000 Hallo, ich weiß immer noch nicht bescheid, ich hab erst gestern ne Einladung zur praktischen bekommen und da hab ich auch nix erfahren wie manche von euch, wies mit der theorie aussieht??? Muß ich auch zur praktischen, wenn ich durchgefallen bin, hab ich theorie bestanden und hab deswegen jetzt die praktische vor mir. Ich kenn mich gar nicht mehr aus. Gruß... Zitieren
peterb Geschrieben 9. Juni 2000 Geschrieben 9. Juni 2000 ... zur Praktischen musst Du auf jeden Fall! Ist die Sperrfunktion ausgelöst (siehe Voreintrag) kannst Du normalerweise die Theoretische nachmachen, die Note für die Praktische bleibt bestehen.... peterb Zitieren
gajUli Geschrieben 11. Juni 2000 Geschrieben 11. Juni 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jokker: Zur praktischen Prüfung mußt Du schon. Weil es besteh noch die Möglichkeit das Du in die mündliche Prüfing müßt. Vorraussetzungen sind hierzu: - man muß in zwei Aufgabenteile über 50 % haben UND (logische UND-Verknüpfung ;-) ) - in jeden Aufganenteil über 30% haben Zitieren
Maniac Geschrieben 13. Juni 2000 Geschrieben 13. Juni 2000 Meines erachtens hat man, wenn man in zwei Teilen der schriftlichen Prüfung bei 30%-49% liegt und einen Teil mit 50% und drüber gemeistert hat, immer noch eine mündliche Nachprüfung zu machen. Jedenfalls in NRW. Ich habe mir das ganze von einem Prüfungsausschussmitglied (wat´n Wort) erklären lassen. Zitieren
gajUli Geschrieben 13. Juni 2000 Geschrieben 13. Juni 2000 Hi Maniac, die bundesweite Verordnung laesst keinen Zweifel: Eine Ergaenzungspruefung gibts nur, wenn jemand damit bestehen kann. Das setzt voraus, dass er zunaechst einmal durchgefallen sein muss. Ciao Uli ------------------ -- www.planet-interkom.de/caesar...die Seite mit den Pruefungshinweisen Zitieren
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